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   OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 5 LC 160/13   

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https://dejure.org/2013,38482
OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 5 LC 160/13 (https://dejure.org/2013,38482)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2013 - 5 LC 160/13 (https://dejure.org/2013,38482)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 5 LC 160/13 (https://dejure.org/2013,38482)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer finanziellen Vergütung für nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1
    Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer finanziellen Vergütung für nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer finanziellen Vergütung für nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfall steht Abgeltung des krankheitsbedingt vor Ruhestand nicht in Anspruch genommenen Urlaub entgegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfall steht Abgeltung des krankheitsbedingt vor Ruhestand nicht in Anspruch genommenen Urlaub entgegen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 5 LC 160/13
    Zur Frage des Bestehens eines Anspruchs eines Beamten, der infolge seiner wegen Dienstunfähigkeit erfolgten Versetzung in den Ruhestand Erholungsurlaub nicht nehmen konnte, auf Gewährung einer finanziellen Vergütung für den nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 3.5.2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - BVerwG 2 C 10.12 -).

    Das Berufungsverfahren ist nach zwischenzeitlicher Aussetzung und dem Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens, das mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Mai 2012 (- Rs. C-337/10, Neidel -, juris) geendet hat, und dem Abschluss des Revisionsverfahrens, das mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 (- BVerwG 2 C 10.12 -, juris) geendet hat, am 6. Februar 2013 unter dem Aktenzeichen 5 LC 44/13 wieder aufgenommen worden.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 3.5.2012 - Rs. C-337/10, Neidel -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.1.2013 - BVerwG 2 C 10.12 -, juris) besteht gemäß Art. 7 Abs. 2 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (im Folgenden: RL 2003/88/EG) ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs von vier Wochen Erholungsurlaub, den ein Beamter krankheitsbedingt vor seiner Versetzung in den Ruhestand nicht nehmen konnte, nicht, wenn der Urlaubsanspruch bereits verfallen ist.

    Wenn der Übertragungszeitraum eine gewisse zeitliche Grenze überschreitet, kann der Urlaub seinen Zweck als Erholungszeit typischerweise nicht mehr erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 22.11.2011 - Rs. C-214/10, KHS -, juris Rn 33; BVerwG, Urteil vom 31.1.2013, a. a. O., Rn 20).

    Mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs ist die Entstehung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.2013, a. a. O., Rn 20).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem grundlegenden Urteil vom 31. Januar 2013 (a. a. O., Rn 21 f.), das den Beteiligten bekannt ist, das Folgende ausgeführt:.

    Da der Übertragungszeitraum von neun Monaten, der in § 8 Abs. 1 Satz 2 NEUrlVO a. F. geregelt war, nach der oben genannten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 3.5.2012, a. a. O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.1.2013, a. a. O.) nicht hinreichend lang war, verfiel der Urlaubsanspruch des Klägers für das Jahr 2007 mit Ablauf des 30. Juni 2009, also am Ende des 18. Monats nach dem Ende des Urlaubsjahres 2007.

    Da der Urlaubsanspruch des Klägers für das Urlaubsjahr 2007 im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Versetzung in den Ruhestand am 1. Juli 2009 bereits verfallen war, ist auch nicht am 1. Juli 2009 der von dem Kläger geltend gemachte Urlaubsabgeltungsanspruch entstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.2013, a. a. O., Rn 20).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 5 LC 160/13
    Zur Frage des Bestehens eines Anspruchs eines Beamten, der infolge seiner wegen Dienstunfähigkeit erfolgten Versetzung in den Ruhestand Erholungsurlaub nicht nehmen konnte, auf Gewährung einer finanziellen Vergütung für den nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 3.5.2012 - Rs. C-337/10, Neidel - BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - BVerwG 2 C 10.12 -).

    Das Berufungsverfahren ist nach zwischenzeitlicher Aussetzung und dem Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens, das mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Mai 2012 (- Rs. C-337/10, Neidel -, juris) geendet hat, und dem Abschluss des Revisionsverfahrens, das mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 (- BVerwG 2 C 10.12 -, juris) geendet hat, am 6. Februar 2013 unter dem Aktenzeichen 5 LC 44/13 wieder aufgenommen worden.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 3.5.2012 - Rs. C-337/10, Neidel -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.1.2013 - BVerwG 2 C 10.12 -, juris) besteht gemäß Art. 7 Abs. 2 i. V. m. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (im Folgenden: RL 2003/88/EG) ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs von vier Wochen Erholungsurlaub, den ein Beamter krankheitsbedingt vor seiner Versetzung in den Ruhestand nicht nehmen konnte, nicht, wenn der Urlaubsanspruch bereits verfallen ist.

    Da der Übertragungszeitraum von neun Monaten, der in § 8 Abs. 1 Satz 2 NEUrlVO a. F. geregelt war, nach der oben genannten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 3.5.2012, a. a. O.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.1.2013, a. a. O.) nicht hinreichend lang war, verfiel der Urlaubsanspruch des Klägers für das Jahr 2007 mit Ablauf des 30. Juni 2009, also am Ende des 18. Monats nach dem Ende des Urlaubsjahres 2007.

  • OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 155/11

    Anspruch auf Nachgewährung von nach nationalem Recht verfallenen Erholungsurlaub

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 5 LC 160/13
    Maßgeblich für den Verfall des Erholungsurlaubs ist vorliegend § 8 Abs. 1 Satz 2 NEUrlVO in der Fassung vom 7. September 2004 (- NEurlVO a. F. -, Nds. GVBl. S. 318), da diese Vorschrift bei der Entstehung des Anspruchs auf Erholungsurlaub für das Jahr 2007 und dessen nach dieser Vorschrift vorgesehenen Verfall galt (vgl. ebenso für das hamburgische Landesrecht Hamb. OVG, Urteil vom 19.4.2013 - 1 Bf 155/11 -, juris Rn 25).

    Denn der Verfall trat unabhängig davon ein (vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 19.4.2013, a. a. O., Rn 34 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 22.11.2011, a. a. O., Rn 28 ff.).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 5 LC 160/13
    Wenn der Übertragungszeitraum eine gewisse zeitliche Grenze überschreitet, kann der Urlaub seinen Zweck als Erholungszeit typischerweise nicht mehr erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 22.11.2011 - Rs. C-214/10, KHS -, juris Rn 33; BVerwG, Urteil vom 31.1.2013, a. a. O., Rn 20).

    Denn der Verfall trat unabhängig davon ein (vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 19.4.2013, a. a. O., Rn 34 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 22.11.2011, a. a. O., Rn 28 ff.).

  • OVG Hamburg, 18.09.2012 - 1 Bf 96/11

    Kein Wiederaufgreifen einer unanfechtbaren Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 5 LC 160/13
    Die Versetzung in den Ruhestand ist nicht schon am 30. Juni 2009, sondern erst am 1. Juli 2009 wirksam geworden (vgl. in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 25.10.2007 - BVerwG 2 C 22.06 -, juris Rn 15; Hamb. OVG, Beschluss vom 18.9.2012 - 1 Bf 96/11.Z -, juris Rn 6).
  • OVG Hamburg, 31.07.2013 - 1 Bs 187/13

    Anspruch auf Erholungsurlaub nach Aufhebung der Versetzung in den Ruhestand

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 5 LC 160/13
    Der Verfall tritt immer dann ein, wenn der Urlaub vor dem Ablauf des Übertragungszeitraums von 18 Monaten nicht angetreten worden ist (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 31.7.2013 - 1 Bs 187/13 -, juris Rn 9; Bay. VGH Beschluss vom 13.9.2013 - 6 ZB 13.699 -, juris Rn 9 f.).
  • VGH Bayern, 13.09.2013 - 6 ZB 13.699

    Bundesbeamtenrecht; Erholungsurlaub; Durchgehende Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 5 LC 160/13
    Der Verfall tritt immer dann ein, wenn der Urlaub vor dem Ablauf des Übertragungszeitraums von 18 Monaten nicht angetreten worden ist (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 31.7.2013 - 1 Bs 187/13 -, juris Rn 9; Bay. VGH Beschluss vom 13.9.2013 - 6 ZB 13.699 -, juris Rn 9 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 5 LA 41/13

    Anspruch eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 5 LC 160/13
    Aus dieser Rechtsprechung, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2013 - 5 LA 41/13 -, juris), ergibt sich für diesen Rechtsstreit das Folgende:.
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 22.06

    Änderung der Versetzung in den Ruhestand; Antrag, Auslegung; Bindung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 5 LC 160/13
    Die Versetzung in den Ruhestand ist nicht schon am 30. Juni 2009, sondern erst am 1. Juli 2009 wirksam geworden (vgl. in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 25.10.2007 - BVerwG 2 C 22.06 -, juris Rn 15; Hamb. OVG, Beschluss vom 18.9.2012 - 1 Bf 96/11.Z -, juris Rn 6).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 215/15

    Erholungsurlaub; Mindesturlaub; Prozesszinsen; Rechtsmissbrauch;

    Aus dieser Rechtsprechung, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2013 - 5 LA 41/13 -, juris; Beschluss vom 13.12.2013 - 5 LC 160/13 -, juris), ergibt sich für diesen Rechtsstreit das Folgende:.

    Der Verfall tritt immer dann ein, wenn der Erholungsurlaub vor dem Ablauf des Übertragungszeitraums von 18 Monaten nicht angetreten worden ist (Hamb. OVG, Beschluss vom 31.7.2013, a. a. O., Rn 9; Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2013, a. a. O., Rn 50; Beschluss vom 17.3.2015 - 5 LA 108/14 -).

    Der Verfall tritt unabhängig davon ein (Hamb. OVG, Urteil vom 19.4.2013, a. a. O., Rn 34, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 22.11.2011 a. a. O., Rn 28 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2013, a. a. O., Rn 50; Beschluss vom 17.3.2015 - 5 LA 108/14 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - 6 A 2059/21

    Finanzielle Abgeltung des krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2013 - 5 LC 160/13 -, RiA 2014, 135 = juris Rn. 48 und Hamb. OVG, Urteil vom 19.4.2013 - 1 Bf 155/11 -, a. a. O. Rn. 25 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 C 3.15 -, a. a. O. Rn. 25.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2023 - 6 A 152/22

    Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt des Ruhestandseintritts eines Beamten als

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2013 - 5 LC 160/13 -, RiA 2014, 135 = juris Rn. 48 und Hamb. OVG, Urteil vom 19.4.2013 - 1 Bf 155/11 -, a. a. O. Rn. 25 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.11.2015 - 2 C 3.15 -, a. a. O. Rn. 25.
  • VG Oldenburg, 28.05.2014 - 6 A 5393/12

    Erholungsurlaub; Resturlaub; Ruhestand; Verfall

    Maßgeblich für die Bewertung der Sach- und Rechtslage ist die NEUrlVO in der im jeweiligen Kalenderjahr geltenden Fassung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 5 LC 160/13 -, juris; so auch für das hamburgische Landesrecht: OVG Hamburg, Urteil vom 19. April 2013 - 1 Bf 155/11 -, juris und für das nordrhein-westfälische Landesrecht: OVG Münster, Beschluss vom 10. März 2014 - 6 A 2680/12 -, juris).

    20 Aus dieser Rechtsprechung, der sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bereits angeschlossen hat (Beschlüsse vom 13. Dezember 2013 - 5 LC 160/13 - und vom 8. November 2013 - 5 LA 41/13 -, jeweils juris) und der sich die Kammer ebenfalls anschließt, ergibt sich für das Urlaubsjahr 2003 Folgendes:.

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