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   OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 164/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10697
OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 164/09 (https://dejure.org/2010,10697)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2010 - 5 LC 164/09 (https://dejure.org/2010,10697)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2010 - 5 LC 164/09 (https://dejure.org/2010,10697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung eines Lehrers unter Beibehaltung der Vollzeittätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abhängigkeit der Dienstfähigkeit eines Lehrers von der in der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte festgelegten Regelstundenzahl; Volle Dienstfähigkeit eines Lehrers mit aufgrund dauerhafter Erkrankung reduzierter Unterrichtsstundenzahl bei einer gesamten Arbeitszeit von ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung eines Lehrers unter Beibehaltung der Vollzeittätigkeit - Begrenzte Dienstfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhängigkeit der Dienstfähigkeit eines Lehrers von der in der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte festgelegten Regelstundenzahl; Volle Dienstfähigkeit eines Lehrers mit aufgrund dauerhafter Erkrankung reduzierter Unterrichtsstundenzahl bei einer gesamten Arbeitszeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage eines Lehrers auf Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstfähigkeit eines Lehrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abhängigkeit der Dienstfähigkeit eines Lehrers von der in der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte festgelegten Regelstundenzahl; Volle Dienstfähigkeit eines Lehrers mit aufgrund dauerhafter Erkrankung reduzierter Unterrichtsstundenzahl bei einer gesamten Arbeitszeit von ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterrichtsstunden: Klage eines Lehrers auf Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung unter Beibehaltung der Vollzeittätigkeit erfolglos - Wegen einer Erkrankung wollte ein Lehrer die wöchentliche Unterrichtszeit verringern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 56
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06

    Zur Stundenreduzierung für schwerbehinderte Lehrkräfte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 164/09
    Das Oberverwaltungsgericht Hamburg habe in seinem Urteil vom 26. April 2007 (1 Bf 24/06) entschieden, dass der Zeitstundenabzug für schwerbehinderte Lehrkräfte lediglich deren Aufgaben und nicht deren Arbeitszeit verringere.

    Zu keiner anderen Einschätzung führen die vom Kläger zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Urt. v. 26. April 2007 - 1 Bf 24/06 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Urt. v. 21.02.2006 - 7 A 97/04 -), weil sich in jenen Rechtsstreiten die hier maßgebliche Frage, ob es für die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit eines Berufsschullehrers auf die volle Arbeitszeit der (niedersächsischen) Beamten von 40 Wochenstunden oder auf die Stundenzahl der Unterrichtsverpflichtung des Lehrers gemäß der ArbZVO-Lehr ankommt, nicht gestellt hat.

    Der Kläger kann sich insoweit auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 26. April 2007 (a.a.O.) berufen, wonach der Zeitstundenabzug für schwerbehinderte Lehrkräfte deren Aufgaben und nicht die Arbeitszeit vermindert.

  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 516/99

    Ermäßigung des Regelstundenmaßes - behinderte Lehrkraft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 164/09
    Jedoch ist gegenüber diesen allgemein für niedersächsische Beamte geltenden Regelungen für Lehrkräfte die arbeitszeitrechtliche Regelung in der ArbZVO-Lehr als Sonderregelung anzusehen (so auch BAG, Urt. v. 19.09.2000 - 9 AZR 516/99 -, juris, Rn. 33 des Langtextes zu angestellten Lehrkräften).

    Demnach ist der Verordnungsgeber der ArbZVO-Lehr bei der Festlegung der wöchentlichen Stundenzahl von 24, 5 Stunden in § 3 Abs. 2 Nr. 7 a ArbZVO-Lehr davon ausgegangen, dass ein Studienrat an Berufsbildenden Schulen bei einer Unterrichtserteilung von 24, 5 Wochenstunden zusammen mit der Arbeitszeit für die Vor- und Nachbereitung und für Verwaltungsaufgaben die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreitet (vgl. auch BAG, Urt. v. 19.09.2000, a.a.O., juris, Rn. 33 des Langtextes; siehe zum Prüfungsmaßstab für die Feststellung der Dienstfähigkeit auch: Plog/Wiedow, BBG, Stand: Januar 2010, § 42 BBG [ alt ] Rn. 4).

  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 C 17.09

    Behinderung; Grad der Behinderung; Schwerbehinderter; gleichgestellte behinderte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 164/09
    Mit der Erhöhung des Grades der Behinderung steigt typischerweise auch das Maß der für die Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft erforderlichen Fürsorge (vgl. auch zu § 3 Abs. 1 Satz 2 AZVO: BVerwG, Urt. v. 29.07.2010 - BVerwG 2 C 17.09 -, juris).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 164/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht s (vgl. Beschl. v. 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2/89 -, juris, m. zahlreichen w.N.) ist die Pflichtstundenregelung für Lehrer und für einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet.
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 20 LD 3/09

    Disziplinarmaßnahme für einen sich selbst über Jahre hinweg nicht entsprechend im

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2/89 -, juris, m. zahlreichen w. N.; nachfolgend Nds. OVG, Urt. v. 9.11.2010 - 5 LC 164/09 -, juris) ist die Pflichtstundenregelung für Lehrer und für einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet.
  • VG Meiningen, 03.08.2017 - 6 D 60007/15

    1.) Schweres vorsätzliche Dienstvergehen eines Förderschulrektors, durch

    Dabei ist die Pflichtstundenregelung für Lehrer in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der von ihr erfassten Lehrer nur zu einem Teil, nämlich hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden, exakt messbar ist, während die übrige Arbeitszeit der Lehrer nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, B. v. 14.12.1989 - 2 NB 2/89 -, juris, m. w. N.; OVG Nds, U. v. 09.11.2010 - 5 LC 164/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2021 - 5 LA 127/20

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Suchpflicht; vollschichtige Tätigkeit

    Indem es festgestellt hat, der Beamte habe seine Dienstpflichten auch in zeitlicher Hinsicht im vollen Umfang zu erbringen, sodass Dienstunfähigkeit bestehe, wenn er dies aufgrund seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr könne, ist es auch insofern der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats gefolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.8.2012 - BVerwG 2 C 82.10 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 9.11.2010 - 5 LC 164/09 -, juris Rn. 32).
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