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   OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09   

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OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09 (https://dejure.org/2011,5890)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2011 - 5 LC 190/09 (https://dejure.org/2011,5890)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 (https://dejure.org/2011,5890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anforderungen an die gesundheitliche Eignung eines behinderten Beamtenbewerbers; multiple Sklerose und orthopädische Beschwerden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 S. 1 AGG; § 15 Abs. 1 AGG; § 9 BeamtStG; Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG; Art. 33 Abs. 2 GG; § 16 Abs. 2 S. 1 NLVO; Art. 17 RL 2000/78/EG ; § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX; § 128 Abs. 1 SGB IX
    Gesundheitliche Eignung eines behinderten, aber nicht schwer behinderten Beamtenbewerbers für die Übernahme in das Dienstverhältnis bei Ausschluss künftiger Erkrankungen des Bewerbers und dauernder vorzeitiger Dienstunfähigkeit mit einem überwiegenden Grad an ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an die gesundheitliche Eignung eines behinderten Beamtenbewerbers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesundheitliche Eignung eines behinderten, aber nicht schwer behinderten Beamtenbewerbers für die Übernahme in das Dienstverhältnis bei Ausschluss künftiger Erkrankungen des Bewerbers und dauernder vorzeitiger Dienstunfähigkeit mit einem überwiegenden Grad an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gesundheitliche Eignung eines behinderten Beamtenbewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesundheitliche Eignung eines behinderten, aber nicht schwer behinderten Beamtenbewerbers für die Übernahme in das Dienstverhältnis bei Ausschluss künftiger Erkrankungen des Bewerbers und dauernder vorzeitiger Dienstunfähigkeit mit einem überwiegenden Grad an ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 582
  • DÖV 2011, 367
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
    Dieser sog. Bewerbungsverfahrensanspruch besteht nicht nur bei der Besetzung von Eingangsämtern, sondern auch im Rahmen von Beförderungs- und Laufbahnaufstiegsverfahren (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, NVwZ 2009, 378 = ZBR 2009, 125, zitiert nach juris Langtext, Rn. 10).

    Ersichtlich sind auch keine organisatorischen oder personalpolitischen Erwägungen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 10.12.2008, a. a. O., Rn. 14 m. N.), die gegen eine dauerhafte Verwendung des Klägers sprechen könnten.

    Der Dienstherr hat also im Rahmen der Entscheidung über das Einstellungsgesuch zu prognostizieren, ob der behinderte Beamtenbewerber in dem angestrebten Amt auf Dauer verwendet werden kann (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 10.12.2008, a. a. O., Rn. 14 m. w. N.).

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
    Danach ist Behinderung die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288, zitiert nach juris Langtext, Rn. 65).

    Von einer Benachteiligung ist auszugehen, wenn die Lebenssituation von Behinderten im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offen stehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94 -, BVerfGE 99, 341, zitiert nach juris Langtext, Rn. 55; BVerfG, Beschl. v. 8.10.1997, a. a. O., Rn. 69).

  • BVerwG, 23.04.2009 - 2 B 79.08

    Anspruch auf Ausbildung zur Finanzbeamtin - Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
    Die Eignung in gesundheitlicher Hinsicht ist in der Regel nach dem allgemeinen Maßstab gegeben, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Beamten und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - BVerwG 2 A 5.00 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 = NVwZ-RR 2002, 49 = ZBR 2002, 184, zitiert nach juris Langtext Rn. 16 m. N.; BVerwG, Beschl. v. 23.4.2009 - BVerwG 2 B 79.08 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 8).

    Für die Prüfung der gesundheitlichen Eignung führt die Berücksichtigung des Benachteiligungsverbots angesichts der genannten Einschränkung bei Schwerbehinderten dazu, dass die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen, sollte der Schwerbehinderte die Anforderungen des Amtes gerade aufgrund seiner Behinderung nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.6.2007 - BVerwG 2 A 6.06 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35; Beschl. v. 23.4.2009, a. a. O., Rn. 8).

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
    Von einer Benachteiligung ist auszugehen, wenn die Lebenssituation von Behinderten im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offen stehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94 -, BVerfGE 99, 341, zitiert nach juris Langtext, Rn. 55; BVerfG, Beschl. v. 8.10.1997, a. a. O., Rn. 69).

    Die nachteiligen Auswirkungen müssen unerlässlich sein, um behinderungsbezogenen Besonderheiten Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.1999, a. a. O., Rn. 56 m. N. und unter Bezugnahme auf BT-Drs. 12/6323 S. 12, 29).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
    Soweit der Senat nunmehr für die Gruppe behinderter Menschen eine Modifizierung des Begriffs der gesundheitlichen Eignung befürwortet, handelt es sich um eine Fortentwicklung der Rechtsprechung, die von der Beklagten nicht in Erwägung gezogen werden musste und sie daher entlastet (vgl. zur Möglichkeit der Entlastung bei Rechtsprechungsänderungen Schmidt-Kessel in: Prütting/Wegen/Weinreich , BGB, 5. Aufl. 2010, § 276, Rn. 11 unter Hinweis auf BGHZ 145, 265).
  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben die Mitgliedstaaten bei der Wahl der Sanktionen nach Art. 17 der Richtlinie 2000/78/EG im Falle eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot darauf zu achten, dass Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht nach ähnlichen sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden wie gleichartige Verstöße gegen nationales Recht (vgl. EuGH, Urt. v. 21.9.1989 - Rs. 68/88 -, NJW 1990, 2245 ).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
    Sie bewirkt, dass die Eignungseinschätzung von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55, zitiert nach juris Langtext, Rn. 11).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
    Reduziert sich das Ermessen bei der Entscheidung über eine Bewerbung um ein Eingangsamt ausnahmsweise auf Null, kann sich der Bewerbungsverfahrensanspruch im Einzelfall zu einem Einstellungsanspruch verdichten, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Erfüllung des aus Art. 33 Abs. 2 GG resultierenden Anspruchs nicht nur davon abhängt, dass der Bewerber die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung und die sonstigen Ernennungsvoraussetzungen erfüllt, sondern auf Seiten des Dienstherrn auch die entsprechenden Haushaltsmittel in der Gestalt einer freien und besetzbaren Planstelle bereit stehen und der Dienstherr diese Stelle besetzen will (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.2.2010 - BVerwG 2 C 2.09 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 = NJW 2010, 3592, zitiert nach juris Langtext, Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
    Die Eignung in gesundheitlicher Hinsicht ist in der Regel nach dem allgemeinen Maßstab gegeben, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Beamten und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2001 - BVerwG 2 A 5.00 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 = NVwZ-RR 2002, 49 = ZBR 2002, 184, zitiert nach juris Langtext Rn. 16 m. N.; BVerwG, Beschl. v. 23.4.2009 - BVerwG 2 B 79.08 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 8).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
    Handelt es sich allerdings um die Frage, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf, so ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2004 - BVerwG 2 C 45.03 -, BVerwGE 121, 140, zitiert nach juris Langtext, Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 5/14 R

    Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg

    Dieser ist nicht bereits dadurch hergestellt, dass ein behinderter Mensch in irgendeiner Weise eine Tätigkeit ausüben kann, vielmehr muss auch der Zugang zu anderen bzw der Wechsel von Berufsfeldern diskriminierungsfrei ermöglicht werden (vgl OVG Niedersachsen Urteil vom 25.1.2011 - 5 LC 190/09 - Juris; BSG Urteil vom 1.3.2011 - B 7 AL 6/10 R - BSGE 108, 4 = SozR 4-3250 § 2 Nr. 4) .

    Denn ein diskriminierungsfreier Zustand ist nach Art. 21 und Art. 26 EUGrdRCh nicht bereits dann hergestellt, wenn ein behinderter Mensch in irgendeiner Weise eine Tätigkeit ausüben kann, die regelmäßig im Beamtenverhältnis ausgeübt wird; vielmehr müssen Gesetzgeber und Dienstherr die Voraussetzungen zum Zugang zum Beamtenverhältnis in der Weise modifizieren, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit gerade im Beamtenverhältnis ermöglicht wird (vgl OVG Niedersachsen Urteil vom 25.1.2011 - 5 LC 190/09 - Juris; Hessisches LSG Urteil vom 19.6.2013 - L 6 AL 116/12 - Juris) .

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 3956/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    Zusätzlich beruft sich der Kläger auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 -, wonach der Begriff der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers, der behindert, aber nicht schwerbehindert sei, dahin zu modifizieren sei, dass der Bewerber für die Übernahme in das Probebeamtenverhältnis bereits dann als gesundheitlich geeignet anzusehen sei, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Bewerbers und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem überwiegenden Grad an Wahrscheinlichkeit, also mit mehr als 50 vom Hundert, ausschließen ließen.

    Sie hatte auf diesem Weg nicht nur von den Einschätzungen der Mediziner, sondern auch davon Kenntnis erlangt, dass der Kläger den in der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 - enthalten Beurteilungsmaßstab für sich in Anspruch nimmt, wonach der Begriff der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers, der behindert, aber nicht schwerbehindert sei, dahingehend zu modifizieren sei, dass der Bewerber für die Übernahme in das Probebeamtenverhältnis als gesundheitlich geeignet anzusehen sei, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Bewerbers und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem überwiegenden Grad an Wahrscheinlichkeit, also mit mehr als 50 vom Hundert, ausschließen ließen.

    OVG Lüneburg, Urteile vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 -, ZBR 2011, 263 = juris Rnrn.

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5.

    Hierbei komme es weder auf den Grad der Behinderung noch auf deren förmliche Feststellung an (Urteil vom 25. Januar 2011, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 8446/10

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    Zu weiteren Begründung macht sich der Kläger einen Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes beim Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 8. März 2007, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache "O" - C 13/05 - vom 11. Juli 2006 sowie das Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 - zu eigen.

    Sie hatte auf diesem Weg nicht nur von den divergierenden Einschätzungen der Mediziner, sondern auch davon Kenntnis erlangt, dass der Kläger den in der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 - enthalten Beurteilungsmaßstab für sich in Anspruch nimmt, wonach der Begriff der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers, der behindert, aber nicht schwerbehindert sei, dahingehend zu modifizieren sei, dass der Bewerber für die Übernahme in das Probebeamtenverhältnis als gesundheitlich geeignet anzusehen sei, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Bewerbers und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem überwiegenden Grad an Wahrscheinlichkeit, also mit mehr als 50 vom Hundert, ausschließen ließen.

    vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 -, ZBR 2011, 263 = juris Rnrn.

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5, für Beamtenbewerber, die behindert, aber weder schwerbehindert noch Schwerbehinderten gleichgestellt sind, vorgenommen hat.

    Das OVG Lüneburg knüpft in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 a.a.O. beim Behindertenbegriff an die Definition in § 3 Abs. 1 Satz 1 des inzwischen aufgehobenen Schwerbehindertengesetzes an, der die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung fordert, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht.

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 6976/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    Dieser Maßstab ist gleichermaßen bei nichtbehinderten wie bei behinderten, aber nicht schwerbehinderten Bewerbern anzulegen (gegen OVG Lüneburg, Urteile vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 - und vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -).

    Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg (Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 -, ZBR 2011, 216) sei der Begriff der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers, der - wie sie - behindert, aber nicht schwerbehindert sei, dahin zu modifizieren, dass dieser bereits dann als gesundheitlich geeignet anzusehen sei, wenn sich künftige Erkrankungen und eine dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem überwiegenden Grad an Wahrscheinlichkeit, also mit mehr als 50 v.H., ausschließen ließen.

    OVG Lüneburg, Urteile vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 -, ZBR 2011, 263 = juris Rnrn.

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5.

    Hierbei komme es weder auf den Grad der Behinderung noch auf deren förmliche Feststellung an (Urteil vom 25. Januar 2011, a.a.O.).

  • VG Hannover, 05.05.2011 - 2 A 5743/08

    Einstellung in das Beamtenverhältnis bei fehlender gesundheitlicher Eignung

    Nach dem vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.01.2011, 5 LC 190/09, entwickelten Maßstab sei die Entscheidung der Beklagten aufzuheben und sie zu einer Neubescheidung zu verpflichten.

    Die Eignung in gesundheitlicher Hinsicht ist in der Regel nach dem allgemeinen Maßstab gegeben, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Beamten und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 25.01.2011, 5 LC 190/09, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Aus dem Benachteiligungsverbot Behinderter aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG ergibt sich, dass der Begriff der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers, der behindert, aber nicht schwerbehindert ist, dahin zu modifizieren ist, dass der Bewerber für die Übernahme in das Probebeamtenverhältnis als gesundheitlich geeignet anzusehen ist, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Bewerbers und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem überwiegenden Grad an Wahrscheinlichkeit, also mit mehr als 50 vom Hundert, ausschließen lassen ( vgl. Ls. Nds.OVG, Urt. v. 25.01.2011, 5 LC 190/09, juris) .

    Zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der ablehnenden Entscheidung der Beklagten am 05.03.2008 (vgl. dazu Nds.OVG, Urt. v. 25.01.2011, 5 LC 190/09, juris Rn. 28 m.w.N.) war die Klägerin ausweislich des Gutachtens von D. vom 28.01.2008 bereits seit Jahren beschwerdefrei.

    Zum einen kommt es für die Bewertung, ob eine Behinderung im Sinne vom Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG vorliegt, nicht auf den Grad der Behinderung oder dessen förmliche Feststellung an (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 25.01.2011, 5 LC 190/09, juris Rn. 35).

  • LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 116/12

    Gleichstellung eines behinderten Lehrers - Zugang zum Beamtenverhältnis -

    Ein diskriminierungsfreier Zustand ist nach den genannten Vorschriften nicht bereits dann hergestellt, wenn ein behinderter Mensch in irgendeiner Weise eine Tätigkeit ausüben kann, die regelmäßig im Beamtenverhältnis ausgeübt wird; vielmehr müssen Gesetzgeber und Dienstherr die Voraussetzungen zum Zugang zum Beamtenverhältnis in der Weise modifizieren, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit gerade im Beamtenverhältnis ermöglicht wird (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 - juris; von Roetteken, jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2013 - 2 K 2198/11

    Kein Anspruch auf Übernahme einer Lehrerin in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei

    Abzustellen sei auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg (Urteil vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 -, ZBR 2011, 216), wonach der Begriff der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers, der - wie sie - behindert, aber nicht schwerbehindert sei, dahin zu modifizieren sei, dass dieser bereits dann als gesundheitlich geeignet anzusehen sei, wenn sich - bezogen auf den Zeitraum bis zum Erreichen der Altersgrenze - künftige Erkrankungen und eine dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem überwiegenden Grad an Wahrscheinlichkeit, also mit mehr als 50 v.H., ausschließen ließen.

    vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 -, ZBR 2011, 263 = juris Rnrn.

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5, für Beamtenbewerber, die behindert, aber weder schwerbehindert noch Schwerbehinderten gleichgestellt sind, vorgenommen hat.

    Das OVG Lüneburg knüpft in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 a.a.O. beim Behindertenbegriff an die Definition in § 3 Abs. 1 Satz 1 des inzwischen aufgehobenen Schwerbehindertengesetzes an, der die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung fordert, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht.

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 216/10

    Vorliegen einer drittgradigen Adipositas als Behinderung i.S.d. Art. 3 Abs. 3 S.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25.1.2011 - 5 LC 190/09 -, juris) ist die gesundheitliche Eignung jedoch nach einem abweichenden Maßstab zu beurteilen, wenn der Einstellungsbewerber behindert im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist, weil die Anwendung des allgemeinen Maßstabs der gesundheitlichen Eignung eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung Behinderter darstellt, solange nicht zwingende Gründe das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab erfordern.
  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11

    Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe: Anforderungen an die

    Was die Frage der gesundheitlichen Eignung des Klägers anbelange, so sei zwar nach einem Urteil des OVG Lüneburg vom 25.01.2011 (Az. 5 LC 190/09 - juris) aufgrund der Berücksichtigung des in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verankerten Benachteiligungsverbotes die Anwendung des allgemeinen Maßstabes bei behinderten Menschen ausgeschlossen.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (vgl. Urteil vom 25.01.2011 - 5 LC 190/09 - ZBR 2011, 263) den Begriff der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers, der behindert, aber nicht schwerbehindert ist, dahingehend modifiziert, dass derjenige Bewerber für die Übernahme in das Beamtenverhältnis als gesundheitlich geeignet anzusehen sei, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Bewerbers und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit (nicht mit einem hohen, jedenfalls aber) mit einem überwiegenden Grad an Wahrscheinlichkeit, also mit mehr als 50 vom Hundert, ausschließen lassen, so hat der Beklagte rechtsfehlerfrei prognostiziert, dass auch dieser Maßstab, wenn er überhaupt zu verwenden ist, die gesundheitliche Eignung des Klägers nicht zu begründen vermag.

    Das in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG angeordnete Benachteiligungsverbot hat der Beklagte bei der Beurteilung der nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG erforderlichen gesundheitlichen Eignung vorliegend - jedenfalls im Klageverfahren - in der Weise berücksichtigt, als er seiner Prognoseentscheidung sogar den vom OVG Lüneburg mit Urteil vom 25.01.2011 (a.a.O.) entwickelten (abgesenkten) Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde gelegt hat.

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11

    Feststellungsbescheid; Gesundheitliche Eignung; modifizierter Maßstab;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25.1.2011 - 5 LC 190/09 -, juris) ist die gesundheitliche Eignung jedoch nach einem abweichenden Maßstab zu beurteilen, wenn der Einstellungsbewerber behindert im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist, weil die Anwendung des allgemeinen Maßstabs der gesundheitlichen Eignung eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung Behinderter darstellt, solange nicht zwingende Gründe das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab erfordern.

    Weder das Interesse an der Funktionsfähigkeit der Schulverwaltung noch die Gewährleistung der pädagogischen Kontinuität erfordern zwingend eine Dienstfähigkeit gerade der einzelnen Lehrkraft bis zum Erreichen der Altersgrenze (vgl. Senatsurteil vom 25.1.2011 - a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 AL 4146/14

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LB 33/11

    Anspruch einer in Niedersachsen angestellten Lehrkraft auf Berufung in das

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 5 ME 328/11

    Zulässigkeit geringerer Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2011 - 5 LA 300/09

    Rechtmäßigkeit der teilweisen Rückforderung von auf Widerruf gewährten

  • LSG Hessen, 20.09.2013 - L 7 AL 7/13

    Streit um die Gleichstellung im Sinne des § 2

  • VG Freiburg, 21.11.2017 - 3 K 4215/16

    Einstellungshöchstalter für Polizisten

  • VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993

    Einstellung als Steuerinspektoranwärter; Verstreichen des Einstellungstermins;

  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2016 - L 8 AL 1406/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 1 A 1354/11

    Geltendmachung einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung; Modifikation des

  • VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106

    Einstellung als Steuersekretäranwärterin; gesundheitliche Eignung; nicht

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2019 - L 8 AL 4281/17
  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2023 - 1 K 829/20

    Gesundheitliche Eignung Studienrat/rätin Sportlehrer(in) Prognose überwiegende

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