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   OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12   

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OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12 (https://dejure.org/2013,9809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2013 - 5 LC 202/12 (https://dejure.org/2013,9809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 5 LC 202/12 (https://dejure.org/2013,9809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Richten der Anrechnung des Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge in vollem Umfang im Monat des Zuflusses oder anteilige Verteilung auf zwölf Monate nach dem Zweck; Gewährung einer Jahressonderzahlung für Angestellte im Öffentlichen Dienst gem. § 20 TVöD/TV-L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SVG § 53 Abs. 5 S. 4, 5; TVöD § 20 Abs. 4 S. 1
    Richten der Anrechnung des Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge in vollem Umfang im Monat des Zuflusses oder anteilige Verteilung auf zwölf Monate nach dem Zweck; Gewährung einer Jahressonderzahlung für Angestellte im Öffentlichen Dienst gem. § 20 TVöD/TV-L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richten der Anrechnung des Erwerbseinkommens auf die Versorgungsbezüge in vollem Umfang im Monat des Zuflusses oder anteilige Verteilung auf zwölf Monate nach dem Zweck; Gewährung einer Jahressonderzahlung für Angestellte im Öffentlichen Dienst gem. § 20 TVöD/TV-L

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 656
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 778/10

    Sparkassensonderzahlung - Pfändbarkeit - § 850a Nr 4 ZPO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in der arbeitsrechtlichen Kommentarliteratur (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2012 - 10 AZR 922/11 -, juris Rn. 20; Urteil vom 10.11.2010 - 5 AZR 633/09 -, juris Rn. 28; ebenso Urteil vom 14.3.2012 - 10 AZR 778/10 -, juris Rn. 16 ff., zu der vergleichbaren Regelung des § 44 TVöD BT-S; Clausen, in: Burger, TVöD, 2. Aufl. 2012, § 20 Rn. 2; Fieberg, in: GKÖD, § 20 TVöD Rn. 2 ; Sponer/Steinherr, TVöD, § 20 Rn. 138 ).

    Damit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Arbeitsleistung im Kalenderjahr einerseits und der Jahressonderzahlung andererseits (vgl. BAG, Urteil vom 14.3.2012, a. a. O., Rn. 17; vgl. zu diesem Kriterium auch BAG, Urteil vom 23.4.2008 - 10 AZR 258/07 -, juris Rn. 19).

    Ergänzend zu dem Vergütungscharakter der Jahressonderzahlung treten als weitere Zwecke hinzu, die Betriebstreue der Beschäftigten zu belohnen sowie ihre Motivation zu stärken (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2012, a. a. O.; Urteil vom 14.3.2012, a. a. O., Rn. 18).

    Zudem zeigt die insbesondere im Hinblick auf die einheitliche Leistung einer Jahressonderzahlung anstelle von Weihnachts- und Urlaubsgeld, die erforderliche Betriebszugehörigkeit und das Fehlen von Rückzahlungsverpflichtungen erheblich von den Vorgängervorschriften abweichende Fassung des § 20 TVöD, dass die Tarifvertragsparteien mit der Jahressonderzahlung eine Zuwendung mit einem neuen Inhalt und einem neuen Leistungszweck gestaltet haben (vgl. BAG, Urteil vom 14.3.2012, a. a. O., Rn. 19; ebenso Sponer/Steinherr, a. a. O., Rn. 2: Jahressonderzahlung als "aliud" zu Weihnachts- und Urlaubsgeld; Schwill, in: Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr, a. a. O., Rn. 3: Zuwendungen "auf eine neue Basis gestellt").

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10330/12

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12
    Um ein "Weihnachtsgeld", also um eine Zahlung, die den im öffentlichen Dienst Beschäftigten den Kauf von Geschenken und das Gelingen des Weihnachtsfestes erleichtern soll, handelt es sich demgegenüber nicht (so aber OVG Rh.-Pf., Urteil vom 17.8.2012 - 10 A 10330/12 -, juris Rn. 25 f., zu der gleich lautenden Vorschrift des § 20 TV-L).

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den Zweck der Jahressonderzahlung demgegenüber darin gesehen hat, den im öffentlichen Dienst Beschäftigten den Kauf von Geschenken und das Gelingen des Weihnachtsfests zu erleichtern (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 17.8.2012, a. a. O., Rn. 25), teilt der Senat diese Auffassung nicht.

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 922/11

    Jahressonderzahlung - Zwölftelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in der arbeitsrechtlichen Kommentarliteratur (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2012 - 10 AZR 922/11 -, juris Rn. 20; Urteil vom 10.11.2010 - 5 AZR 633/09 -, juris Rn. 28; ebenso Urteil vom 14.3.2012 - 10 AZR 778/10 -, juris Rn. 16 ff., zu der vergleichbaren Regelung des § 44 TVöD BT-S; Clausen, in: Burger, TVöD, 2. Aufl. 2012, § 20 Rn. 2; Fieberg, in: GKÖD, § 20 TVöD Rn. 2 ; Sponer/Steinherr, TVöD, § 20 Rn. 138 ).

    Ergänzend zu dem Vergütungscharakter der Jahressonderzahlung treten als weitere Zwecke hinzu, die Betriebstreue der Beschäftigten zu belohnen sowie ihre Motivation zu stärken (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2012, a. a. O.; Urteil vom 14.3.2012, a. a. O., Rn. 18).

  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12
    Ob Erwerbseinkommen in vollem Umfang im Monat des Zuflusses oder aber anteilig auf zwölf Monate verteilt auf die Versorgungsbezüge anzurechnen ist (§ 53 Abs. 5 Satz 4 und 5 SVG), richtet sich danach, zu welchem Zweck die Zahlung erfolgt bzw. für welchen Zeitraum die Zahlung bestimmt ist (wie BVerwG, Urteil vom 31.5.2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, juris Rn. 19 f.).

    Sollen in einem bestimmten Zeitraum erbrachte Arbeitsleistungen honoriert werden, ist das Einkommen auf diesen Zeitraum monatsbezogen anteilig umzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, juris Rn. 19 f.; ebenso bezogen auf § 53 SVG in abweichenden Fassungen bereits BVerwG, Beschluss vom 31.3.2000 - BVerwG 2 B 67.99 -, juris Rn. 5; Urteil vom 12.6.1975 - BVerwG 2 C 45.73 -, DÖD 1976, 114).

  • BVerwG, 12.06.1975 - II C 45.73

    Zur Gewährung von Urlaubsgeld bei der Anwendung der Ruhensregelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12
    Sollen in einem bestimmten Zeitraum erbrachte Arbeitsleistungen honoriert werden, ist das Einkommen auf diesen Zeitraum monatsbezogen anteilig umzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, juris Rn. 19 f.; ebenso bezogen auf § 53 SVG in abweichenden Fassungen bereits BVerwG, Beschluss vom 31.3.2000 - BVerwG 2 B 67.99 -, juris Rn. 5; Urteil vom 12.6.1975 - BVerwG 2 C 45.73 -, DÖD 1976, 114).

    Das gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Art und Weise der Anrechnung den Versorgungsempfänger begünstigt oder belastet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1975, a. a. O., DÖD 1976, 114 ).

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 626/10

    Aufhebungsklage - Rüge der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12
    Ein Rückgriff ist dann statthaft, wenn nach einer Auslegung anhand des Wortlauts und des Gesamtzusammenhangs der tariflichen Regelung Zweifel verbleiben und das Ergebnis der historischen Auslegung im Wortlaut der Tarifnorm ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. BAG, Urteil vom 15.5.2012 - 7 AZR 785/10 -, juris Rn. 21; Urteil vom 15.2.2012 - 7 AZR 626/10 -, juris Rn. 30).
  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 785/10

    Auslegung eines Tarifsozialplans - Verlängerung des mit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12
    Ein Rückgriff ist dann statthaft, wenn nach einer Auslegung anhand des Wortlauts und des Gesamtzusammenhangs der tariflichen Regelung Zweifel verbleiben und das Ergebnis der historischen Auslegung im Wortlaut der Tarifnorm ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. BAG, Urteil vom 15.5.2012 - 7 AZR 785/10 -, juris Rn. 21; Urteil vom 15.2.2012 - 7 AZR 626/10 -, juris Rn. 30).
  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12
    Welchen Zwecken eine wie im Fall des § 20 TVöD dem normativen Teil eines Tarifvertrags zuzuordnende Vorschrift dient, ist der Vorschrift - nicht anders als einer Gesetzesnorm - durch Auslegung nach Wortlaut und Systematik sowie - subsidiär - weiteren Gesichtspunkten wie der Tarifgeschichte oder der tariflichen Übung zu entnehmen (vgl. zur Auslegung von Tarifverträgen BAG, Urteil vom 19.11.2008 - 10 AZR 658/07 -, juris Rn. 17; Urteil vom 30.9.1971 - 5 AZR 123/71 -, juris Rn. 18).
  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 258/07

    Sonderzahlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12
    Damit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Arbeitsleistung im Kalenderjahr einerseits und der Jahressonderzahlung andererseits (vgl. BAG, Urteil vom 14.3.2012, a. a. O., Rn. 17; vgl. zu diesem Kriterium auch BAG, Urteil vom 23.4.2008 - 10 AZR 258/07 -, juris Rn. 19).
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 658/07

    Vorarbeiterzulage - erwerbsfähige Hilfebedürftige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LC 202/12
    Welchen Zwecken eine wie im Fall des § 20 TVöD dem normativen Teil eines Tarifvertrags zuzuordnende Vorschrift dient, ist der Vorschrift - nicht anders als einer Gesetzesnorm - durch Auslegung nach Wortlaut und Systematik sowie - subsidiär - weiteren Gesichtspunkten wie der Tarifgeschichte oder der tariflichen Übung zu entnehmen (vgl. zur Auslegung von Tarifverträgen BAG, Urteil vom 19.11.2008 - 10 AZR 658/07 -, juris Rn. 17; Urteil vom 30.9.1971 - 5 AZR 123/71 -, juris Rn. 18).
  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

  • VG München, 07.11.2008 - M 21 S 08.4614

    Ruhen der Versorgungsbezüge; Sofortvollzug; fiskalisches Interesse;

  • BVerwG, 31.03.2000 - 2 B 67.99

    Vermeidung einer Doppelalimentierung aus öffentlichen Mitteln als Zweck der

  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L ist nicht für den Monat November bestimmt, sie wird auch nicht zweckgerichtet im Zusammenhang mit Weihnachten geleistet (vgl. BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - NZA 2012, 1246 Rn. 17 zur Sparkassensonderzahlung aus § 44 TVöD BT-S; ebenso Niedersächsisches OVG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 5 LC 202/12 - juris Rn. 30 zur Jahressonderzahlung aus § 20 TVöD).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14

    Anrechnung; Erwerbseinkommen; Härtefallregelung; Verwendungseinkommen;

    Ob es sich um ein im Monat des Zuflusses oder aber um ein aufgeteilt auf Monate (ggf. des Kalenderjahres) zu berücksichtigendes Einkommen handelt, richtet sich vielmehr danach, für welchen Zeitraum das Einkommen bestimmt ist, mag dies im Einzelfall für den Versorgungsempfänger zu einer Besserstellung führen oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1975 - BVerwG 2 C 45.73 -, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1, S. 3f.; Beschluss vom 31.3.2000 - BVerwG 2 B 67.99 -, juris Rn. 5; Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 7.5.2013 - 5 LC 202/12 -, juris Rn. 29; ebenso VGH Ba.-Wü., Urteil vom 20.7.2010 - 4 S 1524/09 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 3.2.2014 - 14 ZB 11.251 -, juris Rn. 13).

    Soll durch eine Einmalzahlung etwa die in einem bestimmten Zeitraum erbrachte Arbeitsleistung honoriert werden, ist das Einkommen auf diesen Zeitraum monatsbezogen anzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1975, a. a. O., S. 4; Urteil vom 31.5.2012, a. a. O., Rn. 19f.; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 7.5.2013, a. a. O., Rn. 30ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 3.2.2014, a. a. O., Rn. 14); handelt es sich dagegen um eine Einmalzahlung, die keinem bestimmten Zeitraum eindeutig zuzuordnen ist, erfolgt ihre Berücksichtigung anteilig für das Kalenderjahr, in dem sie zugeflossen ist, also mit jeweils einem Zwölftel (vgl. etwa VGH Ba.-Wü., Urteil vom 20.7.2010, a. a. O., Rn. 29ff. in Bezug auf eine Abfindung).

  • VGH Hessen, 18.12.2013 - 1 A 1585/12

    Berücksichtigung einer Jahressonderzahlung bei der Ruhensberechnung

    Die Sonderzahlung hat in erster Linie den Zweck, die im jeweiligen Kalenderjahr erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich zu honorieren (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Juli 2013 - 5 LC 202/12 - juris).
  • VG Berlin, 27.04.2018 - 5 K 296.15

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Einmalzahlungen ohne Bezug zu einer konkret erbrachten Arbeitsleistung, die darüber hinaus auch nicht für einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, sind dagegen nach dem Zuflussprinzip in dem Monat zu berücksichtigen, in dem die Zahlung dem Versorgungsempfänger tatsächlich zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2013 - 2 C 17/12 - ZBR 2014, 168, 169; Beschluss vom 13. November 2014 - 2 B 72/14 - juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Mai 2013 - 5 LC 202/12 - juris Rn. 29; VGH Kassel, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 1 A 1585/12 - ZBR 2014, 258, 258).
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