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   OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10   

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OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10 (https://dejure.org/2012,7397)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2012 - 5 LC 206/10 (https://dejure.org/2012,7397)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 5 LC 206/10 (https://dejure.org/2012,7397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienst-/Arbeitszimmers bzw. auf Aufwendungsersatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers bzw. Arbeitszimmers zur Erledigung der außerunterrichtlichen Aufgaben; Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Dienstzimmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBG § 87 Abs. 2 S. 1; BeamtStG § 45
    Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers bzw. Arbeitszimmers zur Erledigung der außerunterrichtlichen Aufgaben; Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Dienstzimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Lehrer haben keinen Anspruch auf eigenes Dienstzimmer oder Kostenerstattung für häusliches Arbeitszimmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Klavier für das Arbeitszimmer des Lehrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers bzw. Arbeitszimmers zur Erledigung der außerunterrichtlichen Aufgaben; Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Dienstzimmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 528
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148.82

    Aufwandsentschädigung - Arbeitszimmer und -mittel - Fahrtkosten - Gymnasiallehrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
    Die Kammer schließe sich der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 8. September 1983 (- 2 B 148/82 -) an, wonach der Dienstherr nicht von der dienstlichen Notwendigkeit erheblicher besonderer (den mit der Besoldung abgedeckten Bedarf übersteigenden) Kosten für ein Arbeitszimmer eines Gymnasiallehrers auszugehen brauche.

    Unmittelbar auf die Fürsorge gestützte Ansprüche kommen aber nur dann in Betracht, wenn ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Beamten eintreten und dadurch die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.1983 - BVerwG 2 B 148/82 -, juris Rn. 6; siehe auch BVerwG, Urteil vom 25.8.2011 - BVerwG 2 C 43.10 -. juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 8. September 1983 (a. a. O., Rn. 5) entschieden, dass der Gesetzgeber nicht von Verfassungswegen genötigt war, von der dienstlichen Notwendigkeit eines besonderen, ausschließlich der dienstlichen Arbeit dienenden Arbeitszimmers für beamtete Lehrer und von entsprechenden besonderen Kosten auszugehen.

    Zwar liegt eine dienstliche Weisung des Dienstherrn an den Kläger, ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, nicht vor (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 8.9.1983, a. a. O., Rn. 5).

    Insoweit wird - wie bereits oben - auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 1983 (a. a. O., Rn. 6) Bezug genommen, wonach der Gesetzgeber nicht genötigt war, von der dienstlichen Notwendigkeit eines besonderen, ausschließlich der dienstlichen Arbeit dienenden Arbeitszimmers für beamtete Lehrer und von entsprechenden besonderen Kosten auszugehen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 4 S 659/08 -, juris und ZBR 2009, 307).

    Wie bereits oben ausgeführt, können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die weiten Grenzen des Ermessens allenfalls dann überschritten sein, wenn ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Beamten eintreten und dadurch die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.1983, a. a. O., Rn. 6).

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08

    Aufwendungsersatzanspruch eines Lehrers für sein häusliches Arbeitszimmer nebst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
    Der Senat ist der Auffassung, dass das den niedersächsischen Lehrern vorgehaltene Ausstattungsniveau sowie die Arbeitsmöglichkeiten nicht in allen Schulen als optimal bezeichnet werden können und dass es wünschenswert wäre, wenn jeder Lehrkraft sowohl ein eigener ausreichender Arbeitsraum als auch eine optimale Ausstattung nebst Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt würde (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009 - 6 Sa 1114/08 -, juris Rn. 39 zu der Frage des Aufwendungsersatzes für ein häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Lehrers; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 23.8.2007 - BVerwG 6 P 7.06 -, juris Rn. 28).

    Es obliegt vielmehr dem Dienstherrn, die benötigten Räumlichkeiten und Arbeitsmittel quantitativ und qualitativ vorzugeben (so auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O.).

    Diese Freiheit wird quantitativ dadurch verstärkt, dass sich während der unterrichtsfreien Zeit in den Ferien die zeitliche Verfügungsmasse vergrößert (LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 38; vgl. hierzu auch nachfolgend BAG, Urteil vom 12.4.2011 - 9 AZR 14/10 - juris).

    Insofern können diese Kosten als Korrektiv zu der dem Kläger gewährten Freiheit in der Einteilung seiner Arbeitszeit für diesen Aufgabenbereich gesehen werden (vgl. auch LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rnrn. 37, 38 zu einem angestellten Lehrer).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 659/08

    Kein Anspruch des Lehrers auf abgegrenzten und sachgemäß ausgestatteten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
    Insoweit wird - wie bereits oben - auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 1983 (a. a. O., Rn. 6) Bezug genommen, wonach der Gesetzgeber nicht genötigt war, von der dienstlichen Notwendigkeit eines besonderen, ausschließlich der dienstlichen Arbeit dienenden Arbeitszimmers für beamtete Lehrer und von entsprechenden besonderen Kosten auszugehen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 4 S 659/08 -, juris und ZBR 2009, 307).

    Der Kläger kann sich - anders als andere Beamte - die Erledigung seiner außerunterrichtlichen Aufgaben frei einteilen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27.11.2008, a. a. O., siehe auch BAG, Urteil vom 12.4.2011, a. a. O., zu einem angestellten Lehrer).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10

    Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
    In dem Parallelverfahren 5 LC 128/10 macht jener Kläger Aufwendungen in Höhe von knapp 100,-- EUR monatlich für ein 13, 40 m² großes Arbeitszimmer geltend.

    Eine Beeinträchtigung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht ist auch nicht erkennbar, wenn man die in dem Parallelverfahren 5 LC 128/10 von dem dortigen Kläger geltend gemachten Aufwendungen in Höhe von monatlich knapp 100,-- EUR für den Kläger entsprechend zugrunde legte.

  • BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03

    Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
    Zwar ist es in der Rechtsprechung und der Literatur inzwischen einhellig anerkannt, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) auch im öffentlichen Recht entweder analog oder als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens prinzipiell anwendbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.3.2003 - BVerwG 6 B 22.03 -, juris).

    In einem solchen Fall fehlt es an einer der Regelungsabsicht des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Lücke, die durch eine Analogie zu den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag geschlossen werden müsste (BVerwG, Beschluss vom 28.3.2003, a. a. O., Rn. 4).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
    Diese Freiheit wird quantitativ dadurch verstärkt, dass sich während der unterrichtsfreien Zeit in den Ferien die zeitliche Verfügungsmasse vergrößert (LAG Nds., Urteil vom 9.11.2009, a. a. O., Rn. 38; vgl. hierzu auch nachfolgend BAG, Urteil vom 12.4.2011 - 9 AZR 14/10 - juris).

    Der Kläger kann sich - anders als andere Beamte - die Erledigung seiner außerunterrichtlichen Aufgaben frei einteilen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27.11.2008, a. a. O., siehe auch BAG, Urteil vom 12.4.2011, a. a. O., zu einem angestellten Lehrer).

  • BFH, 08.12.2011 - VI R 13/11

    Arbeitszimmer eines Richters - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
    Weiterhin ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Lehrer die für seinen Beruf wesentlichen und prägenden Leistungen, nämlich das Unterrichten, regelmäßig nicht zu Hause, sondern in der Schule erbringt (vgl. auch BFH, Urteil vom 8.12.2011 - VI R 13/11 -, juris Rn. 15).

    Die eigentliche richterliche Tätigkeit wird aber im Gericht ausgeübt und manifestiert sich in Sitzungen und mündlichen Verhandlungen (vgl. BFH, Urteil vom 8.12.2011, a. a. O., Rn. 15).

  • VG Koblenz, 18.09.2007 - 6 K 842/07

    Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
    Aus dem gleichen Grund kann auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 18. September 2007 (- 6 K 842/07.KO - juris; vgl. auch im Anschluss OVG RP, Urteil vom 26.2.2008 - 2 A 11288/07 -, juris; s. a. OVG NW, Beschluss vom 6.2.2012 - 6 B 1562/11 -, juris) nicht zur Begründung eines Anspruchs des Klägers herangezogen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 2 A 11288/07

    Land muss Lehrern Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
    Aus dem gleichen Grund kann auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 18. September 2007 (- 6 K 842/07.KO - juris; vgl. auch im Anschluss OVG RP, Urteil vom 26.2.2008 - 2 A 11288/07 -, juris; s. a. OVG NW, Beschluss vom 6.2.2012 - 6 B 1562/11 -, juris) nicht zur Begründung eines Anspruchs des Klägers herangezogen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - 6 B 1562/11

    Antrag eines Lehrers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
    Aus dem gleichen Grund kann auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 18. September 2007 (- 6 K 842/07.KO - juris; vgl. auch im Anschluss OVG RP, Urteil vom 26.2.2008 - 2 A 11288/07 -, juris; s. a. OVG NW, Beschluss vom 6.2.2012 - 6 B 1562/11 -, juris) nicht zur Begründung eines Anspruchs des Klägers herangezogen werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - 6 B 1880/06

    Lehrer müssen Schulbücher nicht auf eigene Kosten beschaffen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - 6 A 2419/00

    Erhöhung der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrer an Gesamtschulen rechtmäßig

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2007 - 5 LC 264/06

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten, beamteten Lehrkraft auf Gewährung einer

  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 127.07

    Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz;

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 68.81

    Einstufung der Lehrzulage als echte Aufwandsentschädigung oder als Bestandteil

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 43.10

    Aufwendungsanspruch; Fürsorgepflicht; Kammerbeiträge; Psychologischer

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82

    Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 2 LC 260/15

    Arbeitsmittel; Finanzhoheit; Lehrbuch; Personalkosten; Sachkosten; Schulbuch;

    Der Umstand, dass Lehrkräften in den Schulgebäuden keine individuellen Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt werden können und müssen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 28.2.2012 - 5 LC 206/10 -, NdsVBl. 2012, 178), in denen aus Büchereibeständen eine Handbücherei vorgehalten werden könnte, darf nicht zu Lasten der Lehrkraft als Argument dafür herhalten, dass sie das Schulbuch "zu intensiv" für eine Ausleihe benutzt.
  • OVG Thüringen, 29.08.2019 - 4 KO 549/16

    Anschaffung von Schulbüchern zur leihweisen Nutzung durch Lehrer (als Lehrmittel)

    Der Umstand, dass Lehrkräften in den Schulgebäuden keine individuellen Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt werden können und müssen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 2012 - 5 LC 206/10 - NdsVBl. 2012, 178), in denen aus Büchereibeständen eine Handbücherei vorgehalten werden könnte, darf nicht zu Lasten der Lehrkraft als Argument dafür gelten, dass sie das Schulbuch nicht ausschließlich im Unterricht, sondern auch zu Hause nutzt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 1. Dezember 2016 - 2 LC 260/15 - juris Rdnr. 40).
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