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   OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11   

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OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11 (https://dejure.org/2012,22615)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.07.2012 - 5 LC 226/11 (https://dejure.org/2012,22615)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 (https://dejure.org/2012,22615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 896
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 11.81

    Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte - Bindung an Feststellung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
    Die für die Feststellung einer Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale zuständigen Versorgungsämter haben "stellvertretend für andere Verwaltungen nach einheitlichen Maßstäben gesundheitliche Voraussetzungen festzustellen, die außerhalb ihrer Zuständigkeit verschiedenartige Berechtigungen auslösen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1986 - BVerwG 7 C 11.81 -, juris Rn. 15).

    Entsprechend sind Stellen außerhalb der Versorgungsverwaltung an die Feststellungen der Versorgungsämter gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1986, a. a. O.; BSG, Urteil vom 22.10.1986 - 9a RVs 3/84 -, juris Rn. 9; Dau, a. a. O., Rn. 4 zu § 69; ders., jurisPR-SozR 16/2011, Anm. 6).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09

    Gesundheitliche Eignung eines behinderten, aber nicht schwer behinderten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25.1.2011 - 5 LC 190/09 -, juris) ist die gesundheitliche Eignung jedoch nach einem abweichenden Maßstab zu beurteilen, wenn der Einstellungsbewerber behindert im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist, weil die Anwendung des allgemeinen Maßstabs der gesundheitlichen Eignung eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung Behinderter darstellt, solange nicht zwingende Gründe das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab erfordern.

    Weder das Interesse an der Funktionsfähigkeit der Schulverwaltung noch die Gewährleistung der pädagogischen Kontinuität erfordern zwingend eine Dienstfähigkeit gerade der einzelnen Lehrkraft bis zum Erreichen der Altersgrenze (vgl. Senatsurteil vom 25.1.2011 - a. a. O.).

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
    In einem weiteren Urteil vom 22. April 1997 - C-180/95 Draehmpaehl - hatte der Europäische Gerichtshof zwar ein Verschuldenserfordernis als unionsrechtswidrig gerügt, dieses betraf jedoch § 611a BGB a. F. und damit Ersatz für immaterielle Beeinträchtigungen.
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
    In den Entscheidungen vom 10. April 1984 (Rs. 14/83 und 79/83) hat sich der Europäische Gerichtshof zur Frage des Verschuldens nicht geäußert, sondern nur festgestellt, dass Sanktionen wirksam und abschreckend sein müssen.
  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben die Mitgliedstaaten darauf zu achten, dass Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht nach ähnlichen sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden wie gleichartige Verstöße gegen nationales Recht (vgl. EuGH, Urteil vom 21.9.1989 - Rs. 68/88 -, juris).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
    Diese Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung war der Beklagten zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung noch nicht bekannt und konnte demzufolge von ihr nicht in Erwägung gezogen werden (vgl. zur Möglichkeit der Entlastung bei Rechtsprechungsänderungen Schmidt-Kessel, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 5. Aufl. 2010, Rn. 11 zu § 276 unter Hinweis auf BGHZ 145, 265).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
    Das dem Erfordernis der gesundheitlichen Eignung zugrundeliegende Lebenszeitprinzip stellt auch einen rechtmäßigen Zweck dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.2.2012 - BVerwG 2 C 76.10 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
    Den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht zunächst in Anlehnung an das seinerzeit geltende Behinderungsverständnis des verfassungsändernden Gesetzgebers definiert, d. h. entsprechend dem Begriff der Behinderung in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Schwerbehindertengesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, juris Rn. 65).
  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 3/84

    Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - Persönlichkeitsrecht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
    Entsprechend sind Stellen außerhalb der Versorgungsverwaltung an die Feststellungen der Versorgungsämter gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1986, a. a. O.; BSG, Urteil vom 22.10.1986 - 9a RVs 3/84 -, juris Rn. 9; Dau, a. a. O., Rn. 4 zu § 69; ders., jurisPR-SozR 16/2011, Anm. 6).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
    Die im Rahmen der Entscheidung über einen Einstellungsantrag erforderliche Eignungsbeurteilung trifft der Dienstherr in Wahrnehmung eines Beurteilungsspielraums, dessen Ausübung von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt daraufhin überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55 = juris Rn. 11).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

  • BVerwG, 23.04.2009 - 2 B 79.08

    Anspruch auf Ausbildung zur Finanzbeamtin - Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 6976/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    Dieser Maßstab ist gleichermaßen bei nichtbehinderten wie bei behinderten, aber nicht schwerbehinderten Bewerbern anzulegen (gegen OVG Lüneburg, Urteile vom 25. Januar 2011 - 5 LC 190/09 - und vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -).

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5.

    Allerdings entfalte die Feststellung einer Behinderung nach § 69 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Tatbestandswirkung und sei deshalb bei der Prognose der gesundheitlichen Eignung zu berücksichtigen (Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -).

    So hat das OVG Lüneburg bei einem Bewerber, dem wegen der sog. Scheuermannschen Erkrankung ein GdB von 30 zugesprochen worden war, den modifizierten Maßstab zugrunde gelegt mit der Folge, dass dieser gute Chancen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, a.a.O.), während es die gesundheitliche Eignung von Bewerbern mit zweitgradiger oder sogar drittgradiger Adipositas, die nach Ansicht des OVG Lüneburg die Zuerkennung eines GdB nicht rechtfertigt, unter Zugrundelegung des "strengen Maßstabs" geprüft und hiernach die ablehnende Entscheidung der Einstellungsbehörde als rechtmäßig angesehen hat (vgl. Urteile vom 31. Juli 2012 - 5 LB 33/11 - und - 5 LC 216/10 -, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11

    Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe: Anforderungen an die

    Es ist deshalb auszugehen, dass der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG auch Behinderungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vorbehaltlos erfasst (zum Ganzen vgl. OVG Lüneburg Urteil vom 31.07.2012 - 5 LC 226/11 - juris Rn. 55 ff. m.w.N.).

    Daraus folgt aber nicht, dass eine positive Feststellung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt unbeachtlich ist und die Einstellungsbehörde über das Vorliegen einer Behinderung eine abweichende Beurteilung treffen könnte, denn einer positiven Feststellung kommt im Hinblick auf das Vorliegen einer Behinderung Tatbestandswirkung zu (vgl. OVG Lüneburg Urteil vom 31.07.2012 - 5 LC 226/11 - juris Rn. 60 f.).

    Das OVG Lüneburg hat in der Entscheidung vom 31.07.2012 (a.a.O.) hierzu ausgeführt:.

  • VG Düsseldorf, 22.01.2013 - 2 K 2198/11

    Kein Anspruch auf Übernahme einer Lehrerin in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5, für Beamtenbewerber, die behindert, aber weder schwerbehindert noch Schwerbehinderten gleichgestellt sind, vorgenommen hat.

    Allerdings entfaltet nach dem Urteil des OVG Lüneburg vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, a.a.O., ein entsprechender Feststellungsbescheid gemäß § 69 Abs. 1 SGB IX Tatbestandswirkung, der Stellen außerhalb der Versorgungsverwaltung bindet.

    So hat das OVG Lüneburg bei einem Bewerber, dem wegen der sog. Scheuermannschen Erkrankung ein GdB von 30 zugesprochen worden war, den modifizierten Maßstab zugrunde gelegt mit der Folge, dass dieser gute Chancen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, a.a.O.), während es die gesundheitliche Eignung von Bewerbern mit zweitgradiger oder sogar drittgradiger Adipositas, die nach Ansicht des OVG Lüneburg die Zuerkennung eines GdB nicht rechtfertigt, unter Zugrundelegung des "strengen Maßstabs" geprüft und hiernach die ablehnende Entscheidung der Einstellungsbehörde als rechtmäßig angesehen hat (vgl. Urteile vom 31. Juli 2012 - 5 LB 33/11 - und - 5 LC 216/10 -, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 3956/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5.

    Allerdings entfalte die Feststellung einer Behinderung nach § 69 Abs. 1 SGB IX Tatbestandswirkung und sei deshalb bei der Prognose der gesundheitlichen Eignung zu berücksichtigen (Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -).

    So hat das OVG Lüneburg bei einem Bewerber, dem wegen der sog. Scheuermannschen Erkrankung ein GdB von 30 zugesprochen worden war, den modifizierten Maßstab zugrunde gelegt mit der Folge, dass dieser gute Chancen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, a.a.O.), während es die gesundheitliche Eignung von Bewerbern mit zweitgradiger oder sogar drittgradiger Adipositas, die nach Ansicht des OVG Lüneburg die Zuerkennung eines GdB nicht rechtfertigt, unter Zugrundelegung des "strengen Maßstabs" geprüft und hiernach die ablehnende Entscheidung der Einstellungsbehörde als rechtmäßig angesehen hat (vgl. Urteile vom 31. Juli 2012 - 5 LB 33/11 - und - 5 LC 216/10 -, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 8446/10

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

    34 ff., sowie vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, - 5 LC 216/10 - und - 5 LB 33/11 -, jeweils juris; im Ergebnis auch von Roetteken, Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2011 a.a.O., jurisPR-ArbR 36/2011 Anm. 5, für Beamtenbewerber, die behindert, aber weder schwerbehindert noch Schwerbehinderten gleichgestellt sind, vorgenommen hat.

    Allerdings entfaltet nach dem Urteil des OVG Lüneburg vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, a.a.O., ein entsprechender Feststellungsbescheid gemäß § 69 Abs. 1 SGB IX Tatbestandswirkung, der Stellen außerhalb der Versorgungsverwaltung bindet.

    So hat das OVG Lüneburg bei einem Bewerber, dem wegen der sog. Scheuermannschen Erkrankung ein GdB von 30 zugesprochen worden war, den modifizierten Maßstab zugrunde gelegt mit der Folge, dass dieser gute Chancen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Juli 2012 - 5 LC 226/11 -, a.a.O.), während es die gesundheitliche Eignung von Bewerbern mit zweitgradiger oder sogar drittgradiger Adipositas, die nach Ansicht des OVG Lüneburg die Zuerkennung eines GdB nicht rechtfertigt, unter Zugrundelegung des "strengen Maßstabs" geprüft und hiernach die ablehnende Entscheidung der Einstellungsbehörde als rechtmäßig angesehen hat (vgl. Urteile vom 31. Juli 2012 - 5 LB 33/11 - und - 5 LC 216/10 -, a.a.O.).

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