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   VGH Bayern, 18.02.2020 - 5 M 19.2487   

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https://dejure.org/2020,3941
VGH Bayern, 18.02.2020 - 5 M 19.2487 (https://dejure.org/2020,3941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2020 - 5 M 19.2487 (https://dejure.org/2020,3941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 5 M 19.2487 (https://dejure.org/2020,3941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § § 151, § 152 Abs. 1, § 162 Abs. 2 S. 1, § 165; RGV VV 7000 Nr. 1 Buchst. a
    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss bzgl. Kopierkosten

  • rewis.io

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss bzgl. Kopierkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der Kopierkosten eines Rechtsanwalts; Beurteilung aus ex ante-Sicht; Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollverfahren; Streitwertfestsetzung; Beurteilung; Dokumentenpauschale; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17

    Kosten; erstattungsfähige Kosten; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 5 M 19.2487
    Die Notwendigkeit einer Aufwendung ist aus der Sicht einer verständigen Partei zu beurteilen; hierbei gilt für die Beteiligten eine allgemeine Kostenminimierungspflicht (stRspr; vgl. nur BVerwG, B.v. 4.7.2017 - 9 KSt 4.17 - NJW 2017, 3542 Rn. 2 m.w.N.).

    Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.2017 - 9 KSt 4.17 - NJW 2017, 3542 Rn. 7).

  • VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30074

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 5 M 19.2487
    Die vom Antragsgegner unter Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg (B.v. 4.5.2012 - W 6 M 12.30074 - juris) angeführte "gängige Praxis der pauschalen Kürzung der Kopierkosten um die Hälfte" ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im einschlägigen Schrifttum nicht anerkannt.
  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 11 C 21.740

    Kostenerstattung für Kopien aus der Behördenakte und außergerichtliche

    a) Dem Grunde nach sind diese als Vorbereitungskosten den Prozesskosten zuzurechnen (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2000 - 8 C 99.2099 - NVwZ-RR 2001, 413; B.v. 18.2.2020 - 5 M 19.2487 - BayVBl 2020, 535 = juris Rn. 6) und nicht bereits mit den Gebühren abgegolten (vgl. Vorbemerkung 7 Abs. 1, Nr. 7000 Nr. 1 Buchst. a VV RVG).

    Insoweit kommt dem Bevollmächtigten zwar ein gewisser Beurteilungsspielraum zu und darf kein kleinlicher Maßstab angelegt werden, trifft ihn aber eine Kostenminimierungspflicht (vgl. BGH, B.v. 26.4.2005 - X ZB 17/04 - NJW 2005, 2317 = juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 18.2.2020, a.a.O. Rn. 6; OVG LSA, B.v. 11.5.2020 - 4 O 42/20 - juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20

    Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten

    Bei der Beurteilung der Gebotenheit für eine sachgerechte Prozessführung ist eine ex ante-Sicht maßgebend, wobei dem Rechtsanwalt ein gewisser Beurteilungsspielraum zukommt und eine kleinliche Handhabung nicht angezeigt ist (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 5 M 19.2487 -, juris, Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, juris, Rn. 28).

    Soweit vereinzelt erwogen wird, bei Geltendmachung der Kosten für die Kopien der gesamten Akte ohne nähere Begründung die Dokumentenpauschale pauschal um die Hälfte zu kürzen (so etwa VG Würzburg, Beschluss vom 4. Mai 2012 - W 6 M 12.30074 -, juris, Rn. 26), folgt der Senat dem mangels gesetzlicher Grundlage nicht (ebenso mit umfassender Begründung VG Kassel, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 6 K 2849/16.KS.A -, juris, Rn. 8 ff., im Ergebnis wie hier auch VGH Bayern, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 5 M 19.2487 -, juris, Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, juris, Rn. 33).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2023 - L 10 SF 1600/20 E-B
    Richtigerweise existiert auch weder tatsächlich noch rechtlich eine allgemeine Grundlage für eine irgendwie geartete "Schätzung" oder für eine pauschale Anerkennung dessen, was an Kopien "zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war", und es ist auch nicht Aufgabe der Kostenbeamten oder des Gerichts, das eigene Ermessen nachträglich an die Stelle des anwaltlichen Ermessens zu setzen bzw. dessen unsubstantiierte Angaben unter Zugrundelegung spekulativer Annahmen nachträglich zu plausibilisieren (wie hier z.B. auch Oberverwaltungsgericht - OVG - Sachsen-Anhalt 11.05.2020, 4 O 42/20, in juris, Rn. 10 m.w.N., auch zu Gegenstimmen; OVG Nordrhein-Westfalen 18.10.2006, 7 E 1339/05, in juris, Rn. 33; ausführlich VG Kassel, a.a.O., Rn. 5 ff. m.w.N.; VG Dresden 21.08.2019, 12 K 2345/16.A, in juris, Rn. 11; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - BayVGH - 23.11.2021, 11 C 21.740, in juris, Rn. 21 a.E.; 18.02.2020, 5 M 19.2487, in juris, Rn. 8 a.E.; die Entscheidung des Bundesgerichtshof - BGH - 04.12.2013, XII ZB 159/12, in juris, Rn. 16, betrifft im Übrigen die Höhe von Kopierkosten und verweist darüber hinaus ebenfalls auf das Erfordernis einer ausreichenden Schätzgrundlage, die für die Frage, was im Einzelfall zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war, gerade nicht existiert), weswegen zu Gunsten des Erinnerungsgegners auch nicht die Gebotenheit einer bestimmten Anzahl von Kopien ohne weiteres einfach unterstellt werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2022 - 6 E 324/22

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erledigungsgebühr; Dokumentenpauschale;

    vgl. zur Thematik: OVG NRW, Beschluss vom 18.10.2006 - 7 E 1339/05 -, NVwZ-RR 2007, 500 = juris Rn. 28, 33; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.5.2020 - 4 O 42/20 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 18.2.2020 - 5 M 19.2487 -, BayVBl 2020, 535 = juris Rn. 6; VG Kassel, Beschluss vom 20.1.2020 - 6 K 2849/16.KS.A -, juris Rn. 5 f.; VG Würzburg, Beschlüsse vom 20.3.2020 - W 7 M 19.1560 -, juris Rn. 14, und vom 4.5.2012 - W 6 M 12.30075 -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.; Kunze in: BeckOK, 61.
  • VG Bayreuth, 20.04.2023 - B 3 M 23.30328

    Keine Erstattung von Kopierkosten der (faktisch) gesamten Behördenakte ohne

    Kopierkosten sind nicht erstattungsfähig, wenn die betreffenden Aktenteile schon auf den ersten Blick irrelevant für die weitere Sachbearbeitung sind (BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 5 M 19.2487 -, Rn. 7, juris).
  • VG München, 05.07.2023 - M 22 M 21.32070

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Verfahrensgebühr

    Eine Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, da im Erinnerungsverfahren keine Gerichtsgebühren anfallen (BVerwG, B.v. 27.6.2019 - 2 KSt 1.19 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 5 M 19.2487 - juris Rn. 9).
  • VG Frankfurt/Oder, 02.05.2022 - 7 KE 1/22

    Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen gem. § 55 RVG bei

    Bei der Beurteilung der Gebotenheit für eine sachgerechte Prozessführung ist eine ex ante-Sicht maßgebend, wobei dem Rechtsanwalt ein gewisser Beurteilungsspielraum zukommt und eine kleinliche Handhabung nicht angezeigt ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 5 M 19.2487 -, Rn. 6, juris m.w.N.).
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