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   OVG Schleswig-Holstein, 05.02.1993 - 5 M 6/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 05.02.1993 - 5 M 6/93 (https://dejure.org/1993,9703)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.02.1993 - 5 M 6/93 (https://dejure.org/1993,9703)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Februar 1993 - 5 M 6/93 (https://dejure.org/1993,9703)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Sozialhilfeerlangung; Materielle Beweislast; Polnische Staatsangehörigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.02.1993 - 5 M 6/93
    BSHG (im Anschluß an BVerwG, DVBl 1992, 1485 = ZfS 93, 18).

    Zur Auslegung dieser Bestimmung hat das Bundesverwaltungsgericht in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 22.87 -, DVBl. 92, 1485 = ZfS 93, 18), in der es seine frühere, vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Rechtsprechung modifiziert bzw. klargestellt hat, unter anderem folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 31.78

    Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für Hilfe in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.02.1993 - 5 M 6/93
    Soweit den Formulierungen in früheren Entscheidungen des erkennenden Senats (BVerwGE 59, 73 (77); BVerwG, Urteil vom 20.10.1981 - BVerwG 5 C 16.80 - Buchholz 436.0, § 120 BSHG Nr. 3) Abweichendes entnommen werden kann, wird daran nicht festgehalten... Der Hilfezweck erfaßt nicht mittellose Ausländer, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland begründen, um auf diese Weise die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe herbeizuführen.

    BSHG ein Rechtsanspruch auf Hilfegewährung ausgeschlossen ist (vgl. u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.04.1985 - 8 A 266/84 -, InfAuslR 1986, 155), sowie der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Ermessen schrumpfen kann mit der Folge, daß ungeachtet der Feststellung eines dem Halbsatz 2 des § 120 Abs. 1 S. 1 BSHG subsumierbaren Verhaltens Sozialhilfe gewährt werden muß (BVerwGE 59, 73, 78).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1987 - 8 B 927/87
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.02.1993 - 5 M 6/93
    BSHG als eines Ausnahmefalls obliegt grundsätzlich dem Träger der Sozialhilfe (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15.06.1987 - 8 B 927/87 -, FEVS 38, 245; OVG Berlin, Beschluß vom 07.01.1983 - 6 S 123.82 -, FEVS 33, 199, 203; Mergler-Zink, BSHG-Kommentar, Rdnr. 28 zu § 120; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, Rdnr. 7 zu § 120).
  • OVG Berlin, 07.01.1983 - 6 S 123.82
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.02.1993 - 5 M 6/93
    BSHG als eines Ausnahmefalls obliegt grundsätzlich dem Träger der Sozialhilfe (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15.06.1987 - 8 B 927/87 -, FEVS 38, 245; OVG Berlin, Beschluß vom 07.01.1983 - 6 S 123.82 -, FEVS 33, 199, 203; Mergler-Zink, BSHG-Kommentar, Rdnr. 28 zu § 120; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, Rdnr. 7 zu § 120).
  • BVerwG, 20.10.1981 - 5 C 16.80

    Anspruch auf Sozialhilfe für Ausländer - Immobilien als zum Zwecke der Deckung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.02.1993 - 5 M 6/93
    Soweit den Formulierungen in früheren Entscheidungen des erkennenden Senats (BVerwGE 59, 73 (77); BVerwG, Urteil vom 20.10.1981 - BVerwG 5 C 16.80 - Buchholz 436.0, § 120 BSHG Nr. 3) Abweichendes entnommen werden kann, wird daran nicht festgehalten... Der Hilfezweck erfaßt nicht mittellose Ausländer, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland begründen, um auf diese Weise die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe herbeizuführen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1985 - 8 A 266/84
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.02.1993 - 5 M 6/93
    BSHG ein Rechtsanspruch auf Hilfegewährung ausgeschlossen ist (vgl. u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.04.1985 - 8 A 266/84 -, InfAuslR 1986, 155), sowie der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Ermessen schrumpfen kann mit der Folge, daß ungeachtet der Feststellung eines dem Halbsatz 2 des § 120 Abs. 1 S. 1 BSHG subsumierbaren Verhaltens Sozialhilfe gewährt werden muß (BVerwGE 59, 73, 78).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2018 - L 19 AS 1182/17

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Dies gilt selbst dann, wenn bereits bei der Einreise Bedürftigkeit bestand und auch der Ehegatte nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen zum Bestreiten des Lebensunterhalts verfügt (vgl. Siefert in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 23 SGB XII 1. Überarbeitung, Rn. 93; vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.02.1993 - 5 M 6/93; VG Ansbach, Beschluss vom 06.04.2004 - AN 14 E 04.00395; siehe auch BVerwG, Urteil vom 04.09.2012 - 10 C 12/12, wonach einem deutschen Staatsangehörigen nur bei gewichtigen öffentlichen Belangen zugemutet werden kann, die Ehe für einige Zeit gar nicht oder nur im Ausland führen zu können.
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