Rechtsprechung
   AG Zeitz, 29.11.2018 - 5 M 754/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39722
AG Zeitz, 29.11.2018 - 5 M 754/16 (https://dejure.org/2018,39722)
AG Zeitz, Entscheidung vom 29.11.2018 - 5 M 754/16 (https://dejure.org/2018,39722)
AG Zeitz, Entscheidung vom 29. November 2018 - 5 M 754/16 (https://dejure.org/2018,39722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 294 Abs 1 InsO, § 89 Abs 1 InsO
    Zwangsvollstreckung in Wohlverhaltensphase bei Pfändung künftiger Forderungen

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aussetzung der Vollziehung eines vor Insolvenzeröffnung ergangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses während der Wohlverhaltensphase

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 82
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 284/09

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Auslösung der Rückschlagsperre durch einen

    Auszug aus AG Zeitz, 29.11.2018 - 5 M 754/16
    Zur Beseitigung der Verstrickung kann das zuständige Vollstreckungsorgan die gegen das Vollstreckungsverbot verstoßenden Vollstreckungsmaßnahmen von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten uneingeschränkt aufheben (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 284/09 -, juris).
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZR 40/17

    Insolvenzverfahren: Öffentlich-rechtliche Verstrickung des gepfändeten

    Auszug aus AG Zeitz, 29.11.2018 - 5 M 754/16
    Dies führt dazu, dass kein materiell-rechtliches Verwertungsrecht des Gläubigers wohl aber die öffentlich-rechtliche Verstrickung entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2017 - IX ZR 40/17 -, juris).
  • LG Flensburg, 28.10.2019 - 5 T 198/19

    Vollstreckungsverbot im Insolvenzverfahren: Beendigung der Verstrickung

    Die Verstrickung wird auch beseitigt, sofern das Vollstreckungsorgan die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben (vgl. BGH, NZI 2017, 892 Rn. 14; ebenso im Ergebnis AG Dresden, Beschl. v. 23.5.2018 - 545 IK 1176/17, BeckRS 2018, 14829; vgl. AG Hamburg-Altona, NZI 2019, 673, beck-online m. w. N.; AG Zeitz, Beschl. v. 29.11.2018, Az.: 5 M 754/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht