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   AG Zeitz, 10.08.2020 - 5 M 837/19   

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https://dejure.org/2020,22301
AG Zeitz, 10.08.2020 - 5 M 837/19 (https://dejure.org/2020,22301)
AG Zeitz, Entscheidung vom 10.08.2020 - 5 M 837/19 (https://dejure.org/2020,22301)
AG Zeitz, Entscheidung vom 10. August 2020 - 5 M 837/19 (https://dejure.org/2020,22301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Bonus steht auch bei Überschuldung dem Arbeitnehmer zu - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 15/07

    Vollstreckungsschutz wegen der Pfändung von Sozialleistungen

    Auszug aus AG Zeitz, 10.08.2020 - 5 M 837/19
    Es ist daher unter Anwendung der besonderen Schuldnerschutzvorschrift des § 765a ZPO auf Schuldnerantrag die Unpfändbarkeit dieser Corona-Soforthilfen durch das Vollstreckungsgericht festzustellen (vgl. zur individuellen Ergänzungsfunktion des § 765a ZPO auch BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 15/07 -, juris).
  • BGH, 24.01.2018 - VII ZB 27/17

    Pfändungsschutz bei der Festsetzung eines pfändungsfreien Betrags; Nachzahlung

    Auszug aus AG Zeitz, 10.08.2020 - 5 M 837/19
    Um sicherzustellen, dass der Schuldnerin dieser pfändungsfreie Betrag der Corona-Sonderzahlung tatsächlich zugutekommt, war anzuordnen, dass die Schuldnerin über den zusätzlich pfandfrei gestellten Betrag in Höhe von 500, 00 ? bis Ende des Kalendermonats der Rechtskraft der Entscheidung verfügen darf und eine Übertragung des nicht verbrauchten Teils in den darauffolgenden Monat entsprechend § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - VII ZB 27/17 -, Rn. 28, juris).
  • LAG Niedersachsen, 25.11.2021 - 6 Sa 216/21

    Unverschuldetes Versäumen einer Rechtsmittelfrist; Schutz des Existenzminimums

    Der Zweck der Sonderzahlung wäre verfehlt (vgl. AG Zeitz, 10.08.2020 - 5 M 837/19 - Rn. 8).
  • AG Cottbus, 23.03.2021 - 63 IN 127/18

    Unpfändbarkeit der Corona-Prämie

    (vgl. AG Zeitz, Beschluss vom 10.08.2020, 5 M 837/19).
  • LG Dresden, 09.02.2021 - 5 T 11/21

    Pflegebonus

    Zeitz (Beschluss vom 10.08.2020, 5 M 837/19, juris, Rn. 6 ff.) meint das Landgericht Dresden,.
  • LG Hannover, 08.07.2022 - 11 T 23/22

    Pfändbarkeit der an einen Schuldner gezahlten Corona-Sonderzahlung als

    Ob es sich bei der Corona-Sonderzahlung des Arbeitgebers, die bis zu einer Höhe von 1.500,00 EUR steuer- und abgabefrei ist, um eine im Rahmen des üblichen unpfändbaren Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO handelt, ist in der Literatur und Rechtsprechung umstritten (bejahend: Ahrens, NJW-Spezial 2020, 341, 342; Riedel, Beck OK ZPO, § 850a Rn. 15; Wipperfürth, ZInsO 2020, 1224, 1227 , Amtsgericht Gera LSK 2021 32636, Amtsgericht Cottbus VIA 2021, 69, Amtsgericht Zeitz, Beschluss vom 10.08.2020, 5 M 837/19, juris; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2021, 6 SA 216/21 , juris; dagegen ablehnend: Landgericht Dresden VIA 2021, 46; Landgericht Lübeck, Beschluss vom 18.05.2022, 7 T 155/22, juris; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2022, 23 SA 1254/21 , juris).
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