Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.09.2010 - 5 ME 156/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14121
OVG Niedersachsen, 22.09.2010 - 5 ME 156/10 (https://dejure.org/2010,14121)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.09.2010 - 5 ME 156/10 (https://dejure.org/2010,14121)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. September 2010 - 5 ME 156/10 (https://dejure.org/2010,14121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beamtenrecht - Planstellenbesetzung: Untersagung der Besetzung einer W 2 Professur

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; § 35 S. 1, 2 NBG,NI; § 105 NBG,NI; § 21 Abs. 5 S. 1 NHG,NI; § 72 Abs. 8 NHG,NI
    Einflussnahme eines Beamten auf die Bewirtschaftung von Planstellen seines Dienstherrn im Wege einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einflussnahme eines Beamten auf die Bewirtschaftung von Planstellen seines Dienstherrn im Wege einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einflussnahme eines Beamten auf die Bewirtschaftung von Planstellen seines Dienstherrn im Wege einer einstweiligen Anordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2010 - 5 ME 156/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht s, der der beschließende Senat folgt, ist das aus dem Organisationsrecht des Dienstherrn erwachsende organisations- und verwaltungspolitische Ermessen bei der haushaltsrechtlichen Ausbringung und der Bewirtschaftung von Planstellen des öffentlichen Dienstes ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2000 - 2 C 31.99 -, IÖD 2001, 113).

    Die gleiche Dispositionsfreiheit kommt dem Dienstherrn - soweit dies nicht bereits durch den Haushaltsgesetzgeber geschehen ist - im Rahmen der Stellenbewirtschaftung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.2001 - 1 WB 120.00 -, BVerwGE 114, 84; Urteil vom 26.10.2000, a. a. O.; Urteil vom 25.4.1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112).

    Für einen Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Organisationsermessens fehlt die notwendige Rechtsgrundlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2000, a. a. O., m. w. N.).

    Rechtsvorschriften, die der Verwaltung ein Ermessen einräumen, begründen einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nur dann, wenn die das Ermessen einräumende Regelung - zumindest auch - dem Interesse des Betroffenen zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2000, a. a. O., m. w. N.).

    Eine lediglich mittelbar-tatsächliche Begünstigung reicht dagegen zur Begründung eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensausübung nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2000, a. a. O., m. w. N.).

    Deren Rechte werden nicht berührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2000, a. a. O.; Urteil vom 25.4.1996, a. a. O.).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2010 - 5 ME 156/10
    Die gleiche Dispositionsfreiheit kommt dem Dienstherrn - soweit dies nicht bereits durch den Haushaltsgesetzgeber geschehen ist - im Rahmen der Stellenbewirtschaftung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.2001 - 1 WB 120.00 -, BVerwGE 114, 84; Urteil vom 26.10.2000, a. a. O.; Urteil vom 25.4.1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112).

    Deren Rechte werden nicht berührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2000, a. a. O.; Urteil vom 25.4.1996, a. a. O.).

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 120.00

    Gewährung einer Umzugskostenvergütung - Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2010 - 5 ME 156/10
    Die gleiche Dispositionsfreiheit kommt dem Dienstherrn - soweit dies nicht bereits durch den Haushaltsgesetzgeber geschehen ist - im Rahmen der Stellenbewirtschaftung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.2001 - 1 WB 120.00 -, BVerwGE 114, 84; Urteil vom 26.10.2000, a. a. O.; Urteil vom 25.4.1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112).
  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 3 A 160/10

    Denkmalschutz und Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2010 - 5 ME 156/10
    Dagegen hat der Antragsteller am 10. März 2010 vor dem Verwaltungsgericht Göttingen Klage erhoben (3 A 160/10), über die noch nicht entschieden ist.
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 5 ME 153/13

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Schaffung eines Beförderungsdienstpostens als

    Die gleiche Dispositionsfreiheit kommt dem Dienstherrn - soweit dies nicht bereits durch den Haushaltsgesetzgeber geschehen ist - im Rahmen der Stellenbewirtschaftung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.2001 - BVerwG 1 WB 120.00 -, juris Rn 7; Urteil vom 26.10.2000 - BVerwG 2 C 31.99 -, juris Rn 11; Urteil vom 25.4.1996 - BVerwG 2 C 21.95 -, juris Rn 19; Nds. OVG, Beschluss vom 22.9.2010 - 5 ME 156/10 -, juris Rn 11).

    Dieses Ermessen ist nicht primär dem Interesse des Beamten zu dienen bestimmt, sondern an dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Aufgabenerfüllung ausgerichtet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.9.2010 - 5 ME 156/10 -, juris Rn 11; Beschluss vom 17.9.2012, a. a. O., Rn 13; Beschluss vom 16.5.2013, a. a. O.,Rn 21).

    Deren Rechte werden nicht berührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.1996, a. a. O.; Urteil vom 26.10.2000, a. a. O., Rn 12, m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 22.9.2010, a. a. O., Rn 11).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Als solche steht sie in einem weiten organisations- und verwaltungspolitischen Ermessen der Antragsgegnerin, das sich von dem bei einer Auswahlentscheidung zu beachtenden Auswahlermessen grundlegend unterscheidet (Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2012 - 5 ME 121/12 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 22.9.2010 - 5 ME 156/10 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2011 - 5 ME 43/11

    Anspruch eines Hochschulprofessors gegen seinen Dienstherrn auf Hinausschieben

    Der beschließende Senat hat schon in seinem Beschluss vom 22. September 2010 (- 5 ME 156/10 -, IÖD 2010, 246 = Nds. Rpfl. 2010, 419 = Nds. VBl. 2011, 24, zitiert nach juris Rn 10) im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem der Antragsteller erfolglos versucht hat, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung die Besetzung einer von ihr im Mai 2010 für das Mathematische Institut der Fakultät für Mathematik und Informatik ausgeschriebenen W 2 Professur für Geometrische Aspekte in der Reinen Mathematik zu untersagen, das Vorbringen der Antragsgegnerin zu ihrer Stellenplanung als glaubhaft und nachvollziehbar eingestuft.

    Das Vorbringen des Antragstellers gibt dem beschließenden Senat jedoch ebenso wenig wie dem Verwaltungsgericht Veranlassung, von seiner im Beschluss vom 22. September 2010 (a. a. O.) vertretenen Einschätzung abzurücken.

  • OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Bildung sog. Beförderungskreise als

    Die durch die sachgerechte Ausübung des Organisationsrechts geschaffene Situation verfügbarer Beförderungsstellen ist grundsätzlich hinzunehmen, insbesondere auch der Umstand, dass die Anzahl der Beförderungsplanstellen in aller Regel geringer ist als die Anzahl der Bewerber und dass folglich die Anzahl der zugewiesenen Beförderungsplanstellen einen zumindest mittelbaren Einfluss auf die Chancen der Bewerber hat, bei dem internen Leistungsvergleich im jeweiligen Beförderungskreis zum Zuge zu kommen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. September 2010 - 5 ME 156/10 - juris; Beschluss vom 17. September 2012 - 5 ME 121/12 - DÖD 2012, 279; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 6 CE 13.591 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2012 - 5 ME 121/12

    Anspruch eines Beamten gegenüber dem Dienstherrn auf Zuweisung von

    Als solche steht sie in einem weiten organisations- und verwaltungspolitischen Ermessen der Antragsgegnerin, das sich von dem bei einer Auswahlentscheidung zu beachtenden Auswahlermessen grundlegend unterscheidet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.9.2010 - 5 ME 156/10 -, juris Rn. 11).
  • VG Göttingen, 01.02.2011 - 3 B 1/11

    Hinausschieben des Eintritts eines Universitätsprofessors in den Ruhestand

    Das Nds. OVG hat bereits in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem der Antragsteller der Antragsgegnerin erfolglos die Besetzung der von ihr im Mai 2010 für das Mathematische Institut der Fakultät für Mathematik und Informatik ausgeschriebenen W 2-Stelle einstweilen hat untersagen lassen wollen, mit seinem Beschluss vom 22.09.2010 - 5 ME 156/10 - NdsVBl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht