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   OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14   

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OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14 (https://dejure.org/2014,41343)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 (https://dejure.org/2014,41343)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 (https://dejure.org/2014,41343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 33 Abs 2 GG
    Arbeitszeugnis; Auswahlgespräch; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; Gesamturteil; kompatibel; Statusamt; Vergleichbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14
    Zwar ist die an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung auf das Amt im statusrechtlichen Sinne bezogen und darf daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rnrn. 18, 28 zu sog. Vorwirkungsfällen).

    Grundsätzlich ist zwar - wie bereits oben im Einzelnen ausgeführt - der Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt anhand aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen und ist maßgebend für den Leistungsvergleich in erster Linie das abschließende Gesamturteil (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14
    Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist regelmäßig auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen zurückzugreifen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12).

    Es ist bei dieser Vorgehensweise nicht erkennbar, dass die Auswahlkommission die leistungsbezogenen Auswahlkriterien nicht auf derselben Auswahlebene und auf alle Bewerber angewandt hätte (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 14.11.2013, a. a. O., Rnrn. 17 ff.).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14
    Die Auswahlbehörde ist gehalten, die Aussagen von Beurteilungen mit unterschiedlichen Beurteilungsinhalten miteinander "kompatibel" zu machen (BVerwG, Beschluss vom 25.4.2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -, juris, 3. Leitsatz).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14
    b) Konnte die Antragsgegnerin demnach aufgrund der vorliegenden Beurteilungen und Arbeitszeugnisse der Bewerber keine abschließende Auswahlentscheidung treffen, ist es im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin auf das weitere geeignete Erkenntnismittel eines sog. strukturierten Auswahlgesprächs zurückgegriffen hat (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 25.8.2014 - 6 B 760/14 -, juris Rnrn. 24 ff.).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14
    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d. h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 25).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13

    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung und eines Arbeitszeugnisses der Bewerber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14
    Qualifizierte Arbeitszeugnisse können mit Beurteilungen von Beamten verglichen werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 291/13 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14

    Auswahlverfahren; Beförderung; rechtswidrige Beurteilung; Fahrlässigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass diese Beurteilungen, die keine Verwaltungsakte sind, wirksam sind, weil Widerspruch und Klage gegen eine Beurteilung keine aufschiebende Wirkung haben (vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 25.11.2014 - 5 LB 7/14 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14
    Dies gilt umso mehr, als es hier um die Eignungsprognose für einen - wie dargelegt - herausgehobenen Dienstposten in Leitungsposition geht, auf den sich überwiegend externe Bewerber beworben haben, deren Beurteilungen andere Dienstherren, Dienststellen und Arbeitgeber gefertigt haben (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13.5.2004 - 1 B 300/04 -, juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2009 - 1 B 1267/08

    Vornahme der Auswahl bei einer Entscheidung über eine beförderungsgleiche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14
    Die entsprechenden Maßnahmen können dahin gehen, dass die Auswahlbehörde die Einholung benötigter dienstlicher Beurteilungen oder ergänzender Stellungnahmen veranlasst, bis dahin, dass sie aus vorliegenden Unterlagen selbstständig geeignete und vergleichbare Aussagen gewinnt (OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2009 - 1 B 1267/08 -, juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2013 - 6 B 1193/13

    Anordnungsgrund zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs in den Fällen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14
    Er kann zwar im Rahmen des ihm zustehenden weiten Ermessens das Ergebnis strukturierter Auswahlgespräche als möglicherweise ausschlaggebendes Kriterium für die Begründung seiner Auswahlentscheidung heranziehen, er hat aber gleichwohl zu berücksichtigen, dass es sich bei diesen Gesprächen nur um eine Momentaufnahme handelt, die schon ihrer Konzeption nach nicht geeignet ist, an die Stelle einer Beurteilung zu treten, die regelmäßig einen längeren Leistungszeitraum abbildet (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.11.2013 - 6 B 1193/13 -, juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - 6 B 760/14

    Verletzung des Grundsatzes der Bestenauslese bei Beurteilung einer großen Anzahl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - 6 B 476/14

    Erfolglose Beschwerde einer Kreisoberrechtsrätin in einem

  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

  • VGH Hessen, 30.04.2003 - 1 TG 363/03

    Höherwertiges Richteramt - Auswahlkriterium

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Denn nur auf einer solchen Grundlage, die allein die auswählende Behörde schaffen könne, lasse sich das grundrechtsgleiche Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl erfüllen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 B 1267/08 -, juris, Rn. 16; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, juris, Rn. 17).

    Die auswählende Behörde sei somit gehalten, die Aussagen von Beurteilungen mit unterschiedlichen Beurteilungsinhalten miteinander "kompatibel" zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 -, BVerwGE 133, 1 ; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 -, BVerwGE 128, 329 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 1 B 58/10 -, juris, Rn. 17; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, juris, Rn. 17), mithin die Vergleichbarkeit herzustellen.

    Die Obergerichte gehen überwiegend davon aus, dass die entsprechenden Maßnahmen der auswählenden Behörde dahin gehen können, dass sie die Einholung benötigter dienstlicher Beurteilungen oder ergänzender Stellungnahmen veranlasst oder dass sie aus vorliegenden Unterlagen selbständig geeignete und vergleichbare Aussagen gewinnt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 B 1267/08 -, juris, Rn. 16; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, juris, Rn. 17).

    Beruhten die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, könne die auswählende Behörde für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab bilden, auf dessen Grundlage sie den Versuch zu unternehmen habe, die Beurteilungen miteinander zu vergleichen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, juris, Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 -).

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 1.12.2016 - 5 ME 153/16 -, juris Rn 23).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Diese Gespräche lieferten in Bezug auf Leistung, Eignung und Befähigung eines Beamten jedoch nur eine Momentanaufnahme, die nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris; Beschluss vom 29.9.2015 - 5 ME 167/15 -) schon deshalb nicht geeignet sei, an die Stelle einer Beurteilung zu treten, die regelmäßig einen längeren Leistungszeitraum abbilde.

    Vor diesem Hintergrund ist die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung des beschließenden Senats - wonach ein strukturiertes Auswahlgespräch als ein unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium die Auswahlentscheidung zwar stützen kann, wenn im Wesentlichen gleiche Beurteilungen vorliegen, das strukturierte Auswahlgespräch aber nicht dazu dienen kann, Leistungsunterschiede aufgrund aktueller dienstlicher Beurteilungen "einzuebnen", weil diese Gespräche in Bezug auf Leistung, Eignung und Befähigung eines Beamten nur Momentanaufnahmen betreffen (Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn. 34; Beschluss vom 29.9.2015 - 5 ME 167/15 -), der Dienstherr also nicht ohne einen zuvor erfolgten Beurteilungsvergleich die Ergebnisse strukturierter Auswahlgespräche heranziehen kann - in der vorliegenden Fallkonstellation nicht einschlägig.

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Der beteiligte Beamte - hier die Antragstellerin - kann deshalb beanspruchen, dass die Auswahlentscheidung nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird und den chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt ebenso gewährleistet wie bei Auswahlentscheidungen zwischen Beamten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2012 - 5 ME 220/12 -, juris Rn 10; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn 17; Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.2008 - 1 B 1870/08 -, juris Rn 5).

    Das Leistungsprinzip gebietet, bei Auswahlentscheidungen regelmäßig auf die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn 12; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn 18; Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn 17; Beschluss vom 29.9.2015 - 5 ME 167/15 -).

    Denn nur auf einer solchen Grundlage, die allein die Auswahlbehörde schaffen kann, lässt sich das grundrechtsgleiche Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl erfüllen (OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2009 - 1 B 1267/08 -, juris Rn 16: Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn 17; Beschluss vom 9.7.2015 - 5 ME 95/15 -).

    14 Die Auswahlbehörde ist somit gehalten, die Aussagen von Beurteilungen mit unterschiedlichen Beurteilungsinhalten miteinander "kompatibel" zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.4.2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -, juris Rn 65; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn 17; Beschluss vom 9.7.2015 - 5 ME 95/15 -), also die Vergleichbarkeit herzustellen.

    Die entsprechenden Maßnahmen können dahin gehen, dass die Auswahlbehörde die Einholung benötigter dienstlicher Beurteilungen oder ergänzender Stellungnahmen veranlasst, bis dahin, dass sie aus vorliegenden Unterlagen selbständig geeignete und vergleichbare Aussagen gewinnt (OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2009, a. a. O., Rn 16; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn 17; Beschluss vom 9.7.2015 - 5 ME 95/15 -).

    Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er den Versuch zu unternehmen hat, die Beurteilungen miteinander zu vergleichen (Hess. VGH, Beschluss vom 30.3.2003 - 1 TG 363/03 -, juris Rn 8; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn 25; Beschluss vom 9.7.2015 - 5 ME 95/15 -).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn 23).

    Denn nur auf einer solchen Grundlage, die allein die Auswahlbehörde schaffen kann, lässt sich das grundrechtsgleiche Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl erfüllen (OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2009 - 1 B 1267/08 -, juris Rn 16; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn 17; Beschluss vom 9.7.2015 - 5 ME 95/15 - Beschluss vom 21.12.2015 - 5 ME 196/15 -, juris Rn 13; Beschluss vom 7.1.2016 - 5 ME 213/15 - Beschluss vom 15.3.2019 - 5 ME 1/19 - Beschluss vom 8.10.2019 - 5 ME 113/19 -).

    Die Auswahlbehörde ist somit gehalten, die Aussagen von Beurteilungen mit unterschiedlichen Beurteilungsinhalten miteinander "kompatibel" zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.4.2007 - BVerwG 1 WB 31.06 -, juris Rn 65; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn 17; Beschluss vom 9.7.2015 - 5 ME 95/15 - Beschluss vom 21.12.2015, a. a. O., Rn 14; Beschluss vom 7.1.2016 - 5 ME 213/15 - Beschluss vom 15.3.2019 - 5 ME 1/19 - Beschluss vom 8.10.2019 - 5 ME 113/19 -), also die Vergleichbarkeit herzustellen.

    Die entsprechenden Maßnahmen können dahin gehen, dass die Auswahlbehörde die Einholung benötigter dienstlicher Beurteilungen oder ergänzender Stellungnahmen veranlasst, bis dahin, dass sie aus vorliegenden Unterlagen selbständig geeignete und vergleichbare Aussagen gewinnt (OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2009, a. a. O., Rn 16; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn 17; Beschluss vom 9.7.2015 - 5 ME 95/15 - Beschluss vom 21.12.2015, a. a. O., Rn 14; Beschluss vom 7.1.2016 - 5 ME 213/15 - Beschluss vom 15.3.2019 - 5 ME 1/19 - Beschluss vom 8.10.2019 - 5 ME 113/19 -).

    Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er den Versuch zu unternehmen hat, die Beurteilungen miteinander zu vergleichen (Hess. VGH, Beschluss vom 30.3.2003 - 1 TG 363/03 -, juris Rn 8; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn 25; Beschluss vom 9.7.2015 - 5 ME 95/15 - Beschluss vom 21.12.2015, a. a. O., Rn 14; Beschluss vom 7.1.2016 - 5 ME 213/15 - Beschluss vom 15.3.2019 - 5 ME 1/19 - Beschluss vom 8.10.2019 - 5 ME 113/19 -).

  • VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16

    Konkurrentenstreitverfahren um Referatsleiterstelle bei heterogenem Bewerberfeld

    Der Dienstherr hat in diesem Fall für die unterschiedlichen Beurteilungen grundsätzlich einen Vergleichsmaßstab zu bilden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 25; VGH Kassel, Beschl. v. 30.4.2003, 1 TG 363/03, juris Rn. 8).

    Primär ist die Auswahlentscheidung auf der Grundlage der Erkenntnisse zu treffen, die der Dienstherr über die Beamten im Verlaufe ihrer Dienstzeit gewonnen hat (VGH München, Beschl. v. 17. Mai 2013, 3 CE 12.2469, juris Rn. 38 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 2.9.2011, 2 B 64/11, juris Rn. 36; vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 34; OVG Münster, Beschl. v. 13.10.2009, 6 B 1232/09, juris Rn. 14).

    Insofern ist ein primäres Abstellen auf das Auswahlgespräch allenfalls ausnahmsweise und insoweit zulässig, soweit die Heterogenität des Bewerberkreises und die Heterogenität der verschiedenen Leistungsbewertungen einen Leistungsvergleich unmöglich macht oder dieser mit besonderen Schwierigkeiten oder Unsicherheiten verbunden wäre (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.12.2015, 5 ME 196/15, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. vom 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 6, 16, 26; OVG Münster, Beschl. v. 13.5.2004, 1 B 300/04, juris Rn. 13-16).

    Zumindest müssen im Rahmen der Auswahlentscheidung die für die verbliebenen Bewerber vorliegenden Beurteilungen in den Blick genommen und überprüft werden, ob sich der in den Auswahlgesprächen gewonnene Eindruck mit den Bewertungen in den Beurteilungen deckt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 6, 16, 26, 34 f.).

    Auch können qualifizierte Arbeitszeugnisse grundsätzlich mit Beurteilungen von Beamten verglichen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.2010, 1 WB 39/09, juris Rn. 38; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2014, 5 ME 177/14, juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.3.2014, 5 LA 291/13, juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21

    Ausblenden; Auswahlverfahren; Begünstigung; Bewerber;

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 12).

    Hiernach unterliegt es keinen durchgreifen den Bedenken, die Vergabe solcher Leitungsstellen von einer Erfahrung als Führungskraft oder eine gleichwertige Erfahrung abhängig zu machen (zur Zulässigkeit des Anforderungsprofils einer mehrjährigen Führungserfahrung bei Statusämter der Besoldungsgruppe A 16: BVerwG, Beschluss vom 23.1.2020, a.a.O., Rn. 26; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 39).

  • VG Stade, 14.10.2020 - 3 B 1258/20

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; kompatibel;

    Denn nur auf einer solchen Grundlage, die allein die Auswahlbehörde schaffen kann, lässt sich das grundrechtsgleiche Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl erfüllen (OVG NRW, Beschluss vom 20.01.2009 - 1 B 1267/08 - juris; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 - juris; Beschluss vom 09.07.2015 - 5 ME 95/15 - Beschluss vom 21.12.2015 - 5 ME 196/15 - juris; Beschluss vom 07.01.2016 - 5 ME 213/15 - Beschluss vom 15.03.2019 - 5 ME 1/19 - Beschluss vom 08.10.2019 - 5 ME 113/19 - Beschluss vom 28.01.2020 - 5 ME 166/19 -, juris Rn 15; Beschluss vom 19.05.2020 - 5 ME 81/20 -).

    Die Auswahlbehörde ist somit gehalten, die Aussagen von Beurteilungen mit unterschiedlichen Beurteilungsinhalten miteinander "kompatibel" zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 - juris; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn 17; Beschluss vom 09.07.2015 - 5 ME 95/15 - Beschluss vom 21.12.2015, a. a. O., Rn 14; Beschluss vom 07.01.2016 - 5 ME 213/15 - Beschluss vom 15.03.2019 - 5 ME 1/19 - Beschluss vom 08.10.2019 - 5 ME 113/19 - Beschluss vom 28.01.2020, a. a. O., Rn 15), also die Vergleichbarkeit herzustellen.

    Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er den Versuch zu unternehmen hat, die Beurteilungen miteinander zu vergleichen (Hess. VGH, Beschluss vom 30.3.2003 - 1 TG 363/03 - juris Rn 8; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn 25; Beschluss vom 09.07.2015 - 5 ME 95/15 - Beschluss vom 21.12.2015, a. a. O., Rn 14; Beschluss vom 07.01.2016 - 5 ME 213/15 - Beschluss vom 15.03.2019 - 5 ME 1/19 - Beschluss vom 08.10.2019 - 5 ME 113/19 - Beschluss vom 28.01.2020, a. a. O., Rn 15).

  • OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17

    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und

    Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 -, a. a. O.; s. a. NdsOVG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 - HessVGH, Beschluss vom 30. März 2003 - 1 TG 363/03 - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20

    Probezeit; Vorbeurteilung

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn 23).

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 11.5.2020 - 5 ME 183/19 - Beschluss vom 13.5.2020 - 5 ME 61/20 -).

  • VG Göttingen, 13.07.2022 - 3 B 103/22

    Interne Ausschreibung, Anspruch eines schwerbehinderten Beförderungsbewerbers auf

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 5 ME 99/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 10 S 45.17

    Konkurrentenstreitigkeit

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2019 - 5 ME 126/19

    Ausschärfende Betrachtung; Beförderung; Begründung des Gesamturteils;

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2022 - 5 ME 62/22

    Auseinandersetzung; Auseinandersetzungspflicht; Beurteilungsbeitrag; Bindung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2018 - 6 B 229/18

    Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle mit einem Bewerber i.R.d.

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 5 ME 55/22

    Leistungsentwicklung; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Vorbeurteilung

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2021 - 5 ME 187/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2019 - 5 ME 116/19

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2019 - 5 ME 137/19

    Aktualität; Beförderung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum;

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 5 ME 104/18

    Ausschärfende Betrachtung; Ausschärfung; kommissarische Dienstpostenübertragung

  • VG Berlin, 10.05.2017 - 36 L 100.17

    Einstweilige Anordnung auf beurteilungsfehlerfreie Entscheidung der Bewerbung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2023 - 2 MB 21/22

    Zum Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren

  • VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Auswahlentscheidung

  • VG Greifswald, 14.09.2017 - 6 A 2308/16

    Besetzung des Vorstandspostens der Landesforstanstalt; Anspruch auf eine erneute

  • VG Köln, 17.01.2018 - 15 L 3114/17
  • VG München, 07.08.2018 - M 5 E 18.533

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fehlen einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Gera, 11.03.2022 - 1 E 158/22
  • VG Göttingen, 25.02.2015 - 1 B 42/15

    Ausschärfung; Auswahlentscheidung; Beurteilungszeitraum;

  • VG Göttingen, 22.12.2022 - 3 B 187/22

    Anforderungsprofil, fakultatives; ausschärfende Betrachtung; Auswahlverfahren;

  • VG Berlin, 11.12.2020 - 5 L 293.20
  • VG Köln, 17.07.2019 - 19 L 1175/19
  • VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18

    Auswahlverfahren - Abordnung; Auswahlgespräch; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • VG Stade, 20.06.2023 - 3 B 685/23

    Auswahlgespräch; Auswahlvermerk; Bewerbungsverfahrensanspruch;

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