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   OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10   

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OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10 (https://dejure.org/2010,7350)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 (https://dejure.org/2010,7350)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. September 2010 - 5 ME 181/10 (https://dejure.org/2010,7350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beamtenrecht: Erfordernis eines vollständigen Sachverhalts als Grundlage für eine dienstliche Beurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG; § 2 Abs. 1 NRiG
    Stützen eines Urteils über Leistung, Befähigung und fachliche Eignung eines Beamten bzw. Richters auf eine nur partiell oder bruchstückhaft vorhandene Tatsachenkenntnis; Umfassende Anlage der Ermittlung eines einem höchstpersönlichen Werturteil zugrunde liegenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9; NRiG § 2 Abs. 1
    Stützen eines Urteils über Leistung, Befähigung und fachliche Eignung eines Beamten bzw. Richters auf eine nur partiell oder bruchstückhaft vorhandene Tatsachenkenntnis; Umfassende Anlage der Ermittlung eines einem höchstpersönlichen Werturteil zugrunde liegenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tatsachenkenntnis für eine dienstliche Beurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stützen eines Urteils über Leistung, Befähigung und fachliche Eignung eines Beamten bzw. Richters auf eine nur partiell oder bruchstückhaft vorhandene Tatsachenkenntnis; Umfassende Anlage der Ermittlung eines einem höchstpersönlichen Werturteil zugrunde liegenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 167
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung des Antragsgegners ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt einer für den Antragsteller neu zu fertigenden Anlassbeurteilung, wie sie Gegenstand der Ausführungen des Antragsgegners im Beschwerdeverfahren sind, sind vom Verwaltungsgericht nicht anzustellen und auch nicht nachzuvollziehen, weil auch diese Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 sowie Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ; Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -, PersR 2010, 318 ).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09

    Geltendmachung der Unterlassung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10
    Denn zuständig ist hierfür allein der Dienstherr des Beamten bzw. Richters (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2010 - 5 ME 297/09 -, juris Langtext, Rn. 17).

    Nach den vorstehenden Ausführungen ist die Heranziehung einer noch zu fertigenden Beurteilung nicht geeignet, die Möglichkeit der Auswahl des Antragstellers auszuschließen (s. dazu auch Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2010 - 5 ME 297/09 -, juris Langtext, Rn. 17).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung des Antragsgegners ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt einer für den Antragsteller neu zu fertigenden Anlassbeurteilung, wie sie Gegenstand der Ausführungen des Antragsgegners im Beschwerdeverfahren sind, sind vom Verwaltungsgericht nicht anzustellen und auch nicht nachzuvollziehen, weil auch diese Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 sowie Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ; Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -, PersR 2010, 318 ).

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2007 - 5 LA 115/05

    Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten (hier: Verhaltenstrainer der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10
    Vielmehr muss die Ermittlung des Sachverhalts, auf den ein höchstpersönliches Werturteil gestützt werden soll, umfassend angelegt sein und darf zugängliche und greifbare Erkenntnisquellen nicht von vornherein aussparen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27 = RiA 2007, 275; Nds. OVG, Beschl. v. 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Langtext, Rn. 5, sowie Nds. OVG, Beschl. v. 6.1.2010 - 5 LA 223/08 -, juris Langtext, Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 16.5.1991 - BVerwG 2 A 2.90 -, juris Rn. 17 m. zahlr. N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10
    Eine Auswahlentscheidung ist allein auf der Grundlage der Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber zu treffen (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG i. V. m. § 2 Abs. 1 NRiG i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Richtergesetzes und zur Änderung des niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes vom 21.1.2010 - Nds. GVBl. S. 16) und unterliegt nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle dahingehend, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 18.4.2007 - 5 ME 270/06 -, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 5 LA 223/08

    Anforderungen an die Einholung eines Beurteilungsbeitrags bei einem Wechsel in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10
    Vielmehr muss die Ermittlung des Sachverhalts, auf den ein höchstpersönliches Werturteil gestützt werden soll, umfassend angelegt sein und darf zugängliche und greifbare Erkenntnisquellen nicht von vornherein aussparen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27 = RiA 2007, 275; Nds. OVG, Beschl. v. 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Langtext, Rn. 5, sowie Nds. OVG, Beschl. v. 6.1.2010 - 5 LA 223/08 -, juris Langtext, Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 16.5.1991 - BVerwG 2 A 2.90 -, juris Rn. 17 m. zahlr. N.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10
    Eine Auswahlentscheidung ist allein auf der Grundlage der Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber zu treffen (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG i. V. m. § 2 Abs. 1 NRiG i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Richtergesetzes und zur Änderung des niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes vom 21.1.2010 - Nds. GVBl. S. 16) und unterliegt nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle dahingehend, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 18.4.2007 - 5 ME 270/06 -, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10
    Vielmehr muss die Ermittlung des Sachverhalts, auf den ein höchstpersönliches Werturteil gestützt werden soll, umfassend angelegt sein und darf zugängliche und greifbare Erkenntnisquellen nicht von vornherein aussparen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27 = RiA 2007, 275; Nds. OVG, Beschl. v. 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Langtext, Rn. 5, sowie Nds. OVG, Beschl. v. 6.1.2010 - 5 LA 223/08 -, juris Langtext, Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 16.5.1991 - BVerwG 2 A 2.90 -, juris Rn. 17 m. zahlr. N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10
    Mutmaßungen über den wahrscheinlichen Inhalt einer für den Antragsteller neu zu fertigenden Anlassbeurteilung, wie sie Gegenstand der Ausführungen des Antragsgegners im Beschwerdeverfahren sind, sind vom Verwaltungsgericht nicht anzustellen und auch nicht nachzuvollziehen, weil auch diese Beurteilungen bis zu ihrer Erstellung und Eröffnung nicht zur Grundlage einer Auswahlentscheidung gemacht werden können und den Gerichten eine auf ihren vermutlichen Inhalt gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs versagt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9. 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 sowie Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 ; Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -, PersR 2010, 318 ).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10
    Hierbei kommt der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig besondere Bedeutung zu, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl.: BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 203, 170; Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.1998 - 5 M 1950/98 -, Nds. Rpfl. 1998, 238; Beschl. v. 23.3.2007 - 5 ME 279/06 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 2.90

    Dienstliche Beurteilung - Beschränkte gerichtliche Nachprüfung - Zweitbeurteiler

  • VG Osnabrück, 11.11.2014 - 3 B 7/14

    Anlassbeurteilung; Beförderungsrunde 2014; zuständiger Beurteiler;

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (dazu: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f., juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 - und vom 04.11.2011 - 5 ME 319/11 -, jeweils juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Hierbei kommt der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig besondere Bedeutung zu, da für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 -, juris; auch: BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 ff., juris, Rn. 21).

    Das Urteil über Leistung, Befähigung und Eignung eines Beamten bzw. Richters darf nicht auf eine nur partiell oder bruchstückhaft vorhandene Tatsachenkenntnis gestützt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 -, NVwZ-RR 2011, 167 ff., juris, Rn. 10).

    Im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum ist es den Verwaltungsgerichten verwehrt, hinsichtlich der Frage, ob die Auswahl des unterlegenen Bewerbers als möglich erscheint, eine Prognose über den Inhalt einer neu zu fertigenden (Anlass-)Beurteilung anzustellen und ihrer Entscheidung zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f., juris, Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 -, NVwZ-RR 2011, 167 ff., juris, Rn. 13 und vom 13.11.2013 - 5 ME 243/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung

    Aus dieser Rechtsprechung und den eingangs zitierten Grundsätzen ergibt sich auch, dass eine Auswahlentscheidung im Hinblick auf die ihr zugrunde gelegte dienstliche Beurteilung nur dann als rechtswidrig angesehen werden kann, wenn sich die zugrunde liegende dienstliche Beurteilung bereits in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als rechtswidrig erweist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.6.2011 - 5 ME 181/11 - Beschluss vom 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, juris).

    Mutmaßungen über den Inhalt einer neu zu fertigenden (Anlass-)Beurteilung sind vom Verwaltungsgericht nicht anzustellen und auch nicht nachzuvollziehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2010 - 5 ME 232/10 -, juris; Beschluss vom 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

    Der Umstand, dass die Anlassbeurteilung des Beigeladenen vom 14./22. Februar 2019 rechtsfehlerhaft ist, hat die Rechtswidrigkeit der von der Antragstellerin angegriffenen Auswahlentscheidung zur Folge, weil das Ergebnis des Auswahlverfahrens auf der fehlerhaften Anlassbeurteilung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.1.2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, juris Rn 11; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn 21; Beschluss vom 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, juris Rn 7).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10

    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum

    Aus dieser Rechtsprechung und den eingangs zitierten Grundsätzen ergibt sich auch, dass eine Auswahlentscheidung im Hinblick auf die ihr zugrunde gelegte dienstliche Beurteilung nur dann als rechtswidrig angesehen werden kann, wenn sich die zugrunde liegende dienstliche Beurteilung bereits in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes als rechtswidrig erweist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, IÖD 2010, 256, juris Langtext, Rn. 7).

    Mutmaßungen über den Inhalt einer neu zu fertigenden (Anlass-)Beurteilung sind vom Verwaltungsgericht nicht anzustellen und auch nicht nachzuvollziehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, IÖD 2010, 256 = juris Langtext, Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 5 ME 99/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    Der Umstand, dass die über den Antragsteller gefertigte Beurteilung vom ... 2019 rechtsfehlerhaft ist, hat die Rechtswidrigkeit der von dem Antragsteller angegriffenen Auswahlentscheidung des Antragsgegners zur Folge, weil das Ergebnis des Auswahlverfahrens auf der fehlerhaften Anlassbeurteilung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.1.2004, a. a. O., Rn 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, juris Rn 7; Beschluss vom 8.9.2011, a. a. O., Rn 21; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn 26).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Mutmaßungen über den Inhalt einer neu zu fertigenden Beurteilung, eines einzuholenden Arbeitszeugnisses oder eines erneut durchzuführenden Auswahlgesprächs sind vom Verwaltungsgericht nicht anzustellen und auch nicht nachzuvollziehen (vgl. im Falle von neu zu fertigenden Beurteilungen Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2010 - 5 ME 232/10 -, juris Rn 22; Beschluss vom 15.9.2010 - 5 ME 181/10 -, juris Rn 13).
  • VG Osnabrück, 20.11.2014 - 3 B 10/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beurteilungszeitraum; Dienstliche

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (dazu: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f., juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 - und vom 04.11.2011 - 5 ME 319/11 -, jeweils juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Hierbei kommt der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig besondere Bedeutung zu, da für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 -, juris; auch: BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, a.a.O., Rn. 21).

  • VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; höherwertige Aufgaben;

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (dazu: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f., juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 - und vom 04.11.2011 - 5 ME 319/11 -, jeweils juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich ist anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 -, juris; auch: BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 = juris, Rn. 21).

  • VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlkommission; Auswahlverfahren; Berufung;

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (dazu: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f., juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 - und vom 04.11.2011 - 5 ME 319/11 -, jeweils juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17

    Voreingenommenheit eines dienstlichen Beurteilers

    Vielmehr muss die Ermittlung des Sachverhalts, auf den ein höchstpersönliches Werturteil gestützt werden soll, umfassend angelegt sein und darf zugängliche und greifbare Erkenntnisquellen nicht von vornherein aussparen (NdsOVG, Beschl. v. 15.09.2010 - 5 ME 181/10 -, juris Rn. 10, m.w.N.).
  • VG Stade, 14.10.2020 - 3 B 1258/20

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; kompatibel;

  • VG Freiburg, 20.11.2012 - 3 K 708/11

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten

  • VG München, 16.02.2015 - M 5 K 14.1879

    Dienstliche Beurteilung; Erkenntnisquellen des Beurteilers

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