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   OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09   

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OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09 (https://dejure.org/2009,8217)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.12.2009 - 5 ME 187/09 (https://dejure.org/2009,8217)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 5 ME 187/09 (https://dejure.org/2009,8217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Konkurrieren eines Polizeihauptkommissars mit einem Kriminalhauptkommissar um eine beförderungsgleiche Maßnahme i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG); Binnendifferenzierungen der Gesamturteile ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrieren eines Polizeihauptkommissars mit einem Kriminalhauptkommissar um eine beförderungsgleiche Maßnahme i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG); Binnendifferenzierungen der Gesamturteile ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - der Beste unter Gleichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkurrieren eines Polizeihauptkommissars mit einem Kriminalhauptkommissar um eine beförderungsgleiche Maßnahme i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG); Binnendifferenzierungen der Gesamturteile ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09

    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09
    Er beanstandet, dass der Senat diese Bestimmung mit Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 5 ME 175/09 - (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) als Angabe eines in der betreffenden Verwaltung insgesamt erwarteten Verhältnisses der Noten betrachtet hat, die rechtlich frei von Bedenken sei.

    Insoweit spielt es keine Rolle, dass erst der in dem Verfahren - 5 ME 175/09 - gefasste Beschluss des Senats vom 19. Oktober 2009 den Antragsteller bewogen haben mag, sich tiefer mit der Vorgabe in Nr. 5.1.1 Abs. 3 BRLPol 2008 zu beschäftigen.

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2009 - 5 ME 87/09

    Konkurrentenstreit; Freihaltung; Blockierung; Beamter; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09
    Im Übrigen ist der Antragsteller auf den Beschluss des Senats vom 22. September 2009 - 5 ME 87/09 - (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) hinzuweisen.
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06

    Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09
    Er zieht Schlussfolgerungen, die in der von ihm selbst zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom v. 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - (in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 98) keine Stütze finden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 -, RiA 2007, 132, hier zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09
    Er zieht Schlussfolgerungen, die in der von ihm selbst zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom v. 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - (in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/A II 1.4 Nr. 98) keine Stütze finden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.10.2006 - 5 ME 115/06 -, RiA 2007, 132, hier zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2006 - 2 NB 410/06

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09
    Zwar sind Antragsänderungen im Verfahren über Darlegungsbeschwerden grundsätzlich unzulässig (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.10.2006 - 2 NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - 6 B 2451/03

    Durchsetzung der vorläufigen Nichtbesetzung von zwei Beförderungsplanstellen im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09
    Der Senat vermag sich der von dem Antragsteller für seine Gegenauffassung angeführten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 27.2. 2004 - 6 B 2451/03 -, NVwZ-RR 2004, 626 [627]) nicht anzuschließen.
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09
    Deshalb verbietet es sich, die Auswahl von einer im Auswahlverfahren stattfindenden "Neubewertung" der bereits dienstlich beurteilten Arbeitsleistungen der Konkurrenten abhängig zu machen, die durch eine sachlich nicht begründete Reduktion der Perspektive gekennzeichnet ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.1. 2008 - 5 ME 317/07 -, NVwZ-RR 2008, 552 [554]).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2009 - 5 LA 341/07

    Zuordnung eines Amtes zu einer Besoldungsgruppe anhand der Schülerzahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09
    Denn seit dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes erfordert die Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Grundgehalt - selbst wenn die Amtsbezeichnung unverändert bleibt - nicht lediglich eine Verfügung, sondern bedarf es gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG auch hierfür einer Ernennung (Nds. OVG, Beschl. v. 7.10.2009 - 5 LA 341/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 5 ME 130/09

    Antragsänderung; Darlegungsbeschwerde; Darlegungsmangel; Dienstpostenübertragung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 5 ME 187/09
    Nach dem Ende der einmonatigen Beschwerdebegründungsfrist (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) sind bei - wie hier - unveränderter Sach- und Rechtslage nur noch Ergänzungen und Vertiefungen solcher Beschwerdegründe zulässig, die bereits in offener Frist hinreichend dargelegt worden sind (Nds. OVG, Beschl. v. 14.9. 2009 - 5 ME 130/09 - Bader, in: Bader u. a., VwGO, 4. Aufl. 2007, § 146 Rn. 29.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - 1 B 214/12

    Verpflichtung eines Dienstherrn zur Ausschöpfung der jeweiligen Beurteilungen

    Vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 5 ME 187/09 -, juris, Rn. 21, das die Pflicht zur Ausschöpfung jedenfalls für den Fall konzediert, dass zwei Bewerber nicht allein um ein höheres Statusamt, sondern - wie hier - zugleich um einen damit verbundenen Dienstposten konkurrieren.
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10

    Verpflichtung zum Treffen einer Auswahlentscheidung über die Vergabe einer

    Eine generelle Verpflichtung der Antragsgegnerin, eine derartige so genannte ausschärfende Betrachtung der einzelnen Beurteilungsmerkmale der Vorbeurteilungen vorzunehmen (nach dem Sprachgebrauch des Antragstellers: "Binnendifferenzierung"), bestand nicht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.12.2009 - 5 ME 187/09 - Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • VG Bremen, 05.04.2011 - 6 V 739/10

    Verpflichtung zur Freihaltung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am

    Eine Binnendifferenzierung im Sinne einer "ausschärfenden Betrachtungsweise" (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.12.2009 - 5 ME 187/09 -juris) sei zulässig.

    Zudem können bloß rechnerisch ermittelte Unterschiede sachlich eine ungerechtfertigte Überbewertung darstellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.12.2009 - 5 ME 187/09 -juris).

  • VG Göttingen, 09.03.2016 - 1 A 246/15

    Anspruch auf Beförderung; Auswahlentscheidung; Beförderung; Nichtbeförderung;

    Insoweit folgt die Kammer der Rechtsprechung des OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 22.12.2009 - 5 ME 187/09 -, juris, das hierzu folgendes ausgeführt hat:.

    In diesen Fällen könne nämlich das Anforderungsprofil des umstrittenen Dienstpostens so charakteristisch sein, dass es Kriterien dafür vorgebe, wie unterschiedlich bewertete Leistungs- oder Befähigungsmerkmale der Konkurrenten im Zuge einer spezifischen, weil auf den Dienstposten bezogenen Ausschöpfung der Beurteilungen zu gewichten seien, um eine daran anknüpfende Eignungsprognose mit zusätzlichem Erkenntniswert aufzustellen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.12.2009, a.a.O., Rn. 21).

  • VG Gelsenkirchen, 25.01.2012 - 12 L 998/11

    Besetzung der Präsidentenstelle des Sozialgerichts Duisburg gestoppt

    vgl. OVG Lbg., Beschluss vom 22.12.2009 - 5 ME 187/09 - (juris Rz. 20).
  • VG Hannover, 08.06.2010 - 13 A 6173/09

    Konkurrentenverfahren; Beurteilung; Vergleichbarkeit; unterschiedlicher Maßstab;

    Eine generelle Verpflichtung der Antragsgegnerin, eine derartige so genannte ausschärfende Betrachtung der einzelnen Beurteilungsmerkmale der Vorbeurteilungen vorzunehmen (nach dem Sprachgebrauch des Antragstellers: "Binnendifferenzierung"), bestand nicht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.12.2009 - 5 ME 187/09 - Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • VG Gelsenkirchen, 03.04.2017 - 12 L 2949/16

    Dienstposten; Beförderung; Stellenbesetzung; dienstliche Beurteilung;

    vgl. OVG Niedersachen, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 5 ME 187/09 -, juris Rn. 20.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - 4 S 101.09

    Konkurrentenstreit; Justizhauptsekretär; dienstliche Beurteilung; im Wesentlichen

    Jedenfalls kann die Feststellung eines Qualifikationsgleichstandes nicht ohne Rückgriff auf die im konkreten Auswahlverfahren maßgeblichen Auswahlkriterien getroffen werden, die sich aus dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle ergeben (vgl. der Sache nach OVG Münster, Beschluss vom 10. September 2004 - 6 B 1584/04 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Lüneburg; Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 5 ME 187/09 -, juris Rn. 21).
  • VG Bremen, 27.05.2011 - 6 V 2009/10

    Stellenbesetzung

    Zulässig ist es hiernach, auf leistungsbezogene Erkenntnisse abzustellen, die einen vom Inhalt der aktuellen dienstlichen Beurteilung unabhängigen oder über diesen hinausgehenden Erkenntniswert haben (sog. "Aufweitung des Erkenntnishorizonts", vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.12.2009 - 5 ME 187/09 - juris).
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