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   OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10   

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OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10 (https://dejure.org/2010,12957)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2010 - 5 ME 225/10 (https://dejure.org/2010,12957)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2010 - 5 ME 225/10 (https://dejure.org/2010,12957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abgelehnte Einstellung als Finanzanwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 BeamtStG; § 123 Abs. 3 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; Art. 33 Abs. 2 GG
    Bewerbungablehnung eines Anwärters sowie Widerruf des Beamtenverhältnisses durch den Dienstherrn aus Gründen des Nichterreichens des Ausbildungszwecks; Bewerbungsablehnung durch begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung aufgrund einer Prognose auf eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewerbungablehnung eines Anwärters sowie Widerruf des Beamtenverhältnisses durch den Dienstherrn aus Gründen des Nichterreichens des Ausbildungszwecks; Bewerbungsablehnung durch begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung aufgrund einer Prognose auf eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Antrag auf Einstellung als Finanzanwärter im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nur gesunde Beamte - auch im Vorbereitungsdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewerbungablehnung eines Anwärters sowie Widerruf des Beamtenverhältnisses durch den Dienstherrn aus Gründen des Nichterreichens des Ausbildungszwecks; Bewerbungsablehnung durch begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung aufgrund einer Prognose auf eine ...

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 3 CE 09.1383

    Antrag auf einstweilige Anordnung, wonach der Dienstherr verpflichtet werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10
    Dieses Begehren nimmt die Hauptsache jedoch weitgehend vorweg (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.10.2009 - 5 ME 169/09 - Beschl. v. 25.10.2010 - 5 ME 262/10 - ebenso BayVGH, Beschl. v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383, zitiert nach juris Langtext, Rn. 44).

    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in der Regel nicht, sondern nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Antragsteller eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann, sodass dadurch schlechthin unzumutbare Nachteile für ihn entstehen können, und sein Begehren schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.8.1999 - BVerwG 2 VR 1.99 -, DVBl. 1999, 487; BayVGH, Beschl. v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383, zitiert nach juris Langtext, Rn. 45; Nds. OVG, Beschl. v. 18.7.1978 - V OVG A 21/78 -, OVGEMüLü 34, 428 ).

    Hieraus folgt zugleich für das Begehren des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, dass es nur dann Erfolg haben kann, wenn sich am Maßstab des Leistungsprinzips der Bewerbungsverfahrensanspruch dahingehend "auf Null reduziert", dass sich nur die Einstellung des Antragstellers als ermessens- und beurteilungsfehlerfrei erweist (vgl. zu diesen Anforderungen auch BayVGH, Beschl. v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383, zitiert nach juris Langtext, Rn. 45).

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2009 - 5 ME 169/09

    Höhe eines Streitwerts für ein Eilverfahren über die Einstellung als Beamter auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10
    Dieses Begehren nimmt die Hauptsache jedoch weitgehend vorweg (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.10.2009 - 5 ME 169/09 - Beschl. v. 25.10.2010 - 5 ME 262/10 - ebenso BayVGH, Beschl. v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383, zitiert nach juris Langtext, Rn. 44).

    Für den Erfolg seines Antragsbegehrens hätte er glaubhaft machen müssen, dass er für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf gesundheitlich geeignet ist (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.2009 - 5 ME 169/09 -).

  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10
    Hierfür sind die in der Regel besseren Kenntnisse des Amtsarztes hinsichtlich der Belange der öffentlichen Verwaltung und der von dem Beamten zu verrichtenden Tätigkeiten sowie seine größere Erfahrung bei der Beurteilung der Dienstfähigkeit maßgebend (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 8.3.2001 - BVerwG 1 DB 8, 01 -, DVBl. 2001, 1079; Nds. OVG, Beschl. v. 23.8.2007 - 5 ME 163/07 -).

    Liegen indes dem amtsärztlichen Gutachten widersprechende, privatärztliche Stellungnahmen vor, kommt der Beurteilung des Amtsarztes dann, wenn seine medizinische Beurteilung hinsichtlich desselben Krankheitsbildes von der Beurteilung des behandelnden Privatarztes abweicht, nur unter den Voraussetzungen ein Vorrang zu, dass keine begründeten Zweifel an der Sachkunde des Amtsarztes bestehen, die medizinischen Beurteilungen auf zutreffenden Tatsachengrundlagen beruhen sowie in sich stimmig und nachvollziehbar sind und der Amtsarzt auf die Erwägungen des Privatarztes, wenn dieser seinen medizinischen Befund näher erläutert hat, eingeht und nachvollziehbar darlegt, warum er ihnen nicht folgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - BVerwG 1 D 2.05 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 8.3.2001 - BVerwG 1 DB 8, 01 -, DVBl. 2001, 1079, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10
    Das hierin zum Ausdruck kommende Leistungsprinzip (s. auch § 9 BeamtStG) eröffnet dem Einzelnen keinen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis, sondern gibt ihm lediglich Anspruch darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei nach Maßgabe dieser Kriterien entschieden wird (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 = DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 427; BVerwG, Beschl. v. 1.2.2006 - BVerwG 2 PKH 3.05 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 11).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10
    Liegen indes dem amtsärztlichen Gutachten widersprechende, privatärztliche Stellungnahmen vor, kommt der Beurteilung des Amtsarztes dann, wenn seine medizinische Beurteilung hinsichtlich desselben Krankheitsbildes von der Beurteilung des behandelnden Privatarztes abweicht, nur unter den Voraussetzungen ein Vorrang zu, dass keine begründeten Zweifel an der Sachkunde des Amtsarztes bestehen, die medizinischen Beurteilungen auf zutreffenden Tatsachengrundlagen beruhen sowie in sich stimmig und nachvollziehbar sind und der Amtsarzt auf die Erwägungen des Privatarztes, wenn dieser seinen medizinischen Befund näher erläutert hat, eingeht und nachvollziehbar darlegt, warum er ihnen nicht folgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006 - BVerwG 1 D 2.05 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 8.3.2001 - BVerwG 1 DB 8, 01 -, DVBl. 2001, 1079, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 01.02.2006 - 2 PKH 3.05

    Widerruf einer Zusage auf vorläufige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Grund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10
    Das hierin zum Ausdruck kommende Leistungsprinzip (s. auch § 9 BeamtStG) eröffnet dem Einzelnen keinen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis, sondern gibt ihm lediglich Anspruch darauf, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei nach Maßgabe dieser Kriterien entschieden wird (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 = DVBl. 2002, 1633 = ZBR 2002, 427; BVerwG, Beschl. v. 1.2.2006 - BVerwG 2 PKH 3.05 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 11).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in der Regel nicht, sondern nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Antragsteller eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann, sodass dadurch schlechthin unzumutbare Nachteile für ihn entstehen können, und sein Begehren schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.8.1999 - BVerwG 2 VR 1.99 -, DVBl. 1999, 487; BayVGH, Beschl. v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383, zitiert nach juris Langtext, Rn. 45; Nds. OVG, Beschl. v. 18.7.1978 - V OVG A 21/78 -, OVGEMüLü 34, 428 ).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10
    Sie bewirkt im Ergebnis, dass die Eignungseinschätzung von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.4.2006 -BVerwG 2 VR 2.05 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 33, zitiert nach juris Langtext, Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 52.03

    Rückgriff auf pauschale Krankheitsbilder als Grundlage für die Bestimmung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10
    Der Senat erachtet es als zulässig, einen Beamtenbewerber, der seine Ernennung zum Beamten auf Widerruf anstrebt, wegen fehlender gesundheitlicher Eignung abzulehnen, wenn aufgrund seines Gesundheitszustandes entweder schon vor der Ernennung feststeht, dass er den Zweck des Vorbereitungsdienstes - die Ausbildung - auf unabsehbare Zeit nicht wird erreichen können, oder aber begründete Zweifel bestehen, die die Prognose rechtfertigen, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit in der angestrebten Laufbahn nicht mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad ausgeschlossen werden kann (vgl. zur Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung in diesen Konstellationen BVerwG, Beschl. v. 26.1.2010 - BVerwG 2 B 47/09 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 6 m. w. N.; Beschl. v. 3.6.2004 - BVerwG 2 B 52/03 -, Buchholz 237.7 § 7 NWLBG Nr. 6, zitiert nach juris Langtext, Rn. 5).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10
    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob der Bewerbungsverfahrensanspruch bereits deshalb materiell erloschen ist, weil die Antragsgegnerin grundsätzlich nur zu regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkten Finanzanwärter einstellt, dieser Zeitpunkt schon während des erstinstanzlichen Verfahrens verstrichen war und die Stellen besetzt sind (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.2.2010 - BVerwG 2 C 22.09 -, IÖD 2010, 134 = ZTR 2010, 437).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22

    Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen

    Auch die vom Antragsteller mit seiner am 10. Oktober 2022 eingelegten Beschwerde begehrte "rückwirkende Einstellung" zum 4. Oktober 2022 verhilft seinem Hauptantrag nicht zum Erfolg, da gemäß § 8 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - eine nachträgliche (rückwirkende) Ernennung ausscheidet (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 2 B 74.16 -, juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 4 S 394/15 -, juris Rn. 19; NdsOVG, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschluss vom 9. Januar 2017 - 3 CE 16.2126 -, juris Rn. 6; Reich, Beamtenstatusgesetz, 3. Aufl. 2018, § 8 Rn. 14; anders offenbar OVG Saarland - 1 B 295/16 -, juris Rn. 10, 27).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 5 ME 328/11

    Zulässigkeit geringerer Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von

    Unter Berücksichtigung der vom Niedersächsischen Oberwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. November 2010 (5 ME 225/10) aufgestellten Maßstäbe sei die ablehnende Entscheidung der Antragsgegnerin nicht zu beanstanden.

    Hieraus folgt zugleich für den Hauptantrag des Antragstellers - also sein Begehren, im Wege der einstweiligen Anordnung in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt zu werden -, dass es nur dann Erfolg haben kann, wenn sich am Maßstab des Leistungsprinzips der Bewerbungsverfahrensanspruch dahingehend "auf Null reduziert", dass sich nur die Einstellung des Antragstellers als ermessens- und beurteilungsfehlerfrei erweist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 25.1.2011 - 5 LC 190/09 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 8.11.2010 - 5 ME 225/10 -, juris Rn. 17).

    Dementsprechend ist es nicht zu beanstanden, einen Beamtenbewerber, der seine Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe begehrt, wegen fehlender gesundheitlicher Eignung abzulehnen, wenn begründete Zweifel bestehen, welche die Prognose rechtfertigen, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit in der angestrebten Laufbahn nicht mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad ausgeschlossen werden kann (Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2010, a. a. O. Rn. 23).

    Die in diesem Zusammenhang vom Antragsteller erhobenen Einwände - beide Gutachten hätten klargestellt, dass es zahlreiche positive Aspekte in der Person des Antragstellers gebe, die für eine vollständige Dienstfähigkeit sprächen, was das streitgegenständliche Verfahren in tatsächlicher Hinsicht von dem Verfahren 5 ME 225/10 des beschließenden Senats unterscheide (Beschwerdebegründung, S. 2) - greifen nicht durch.

    Dem Antragsteller ist zwar zuzugeben, dass die im Verfahren 5 ME 225/10 wiedergegebenen gutachterlichen Aussagen (z. B. "dass er angesichts der benannten Befunde bei dem Antragsteller derzeit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit bescheinigen könne, dass bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht mit dauernder Dienstunfähigkeit zu rechnen sei" oder "sehe er sich ohne eine tiefer gehende Beurteilungsgrundlage mit ausreichender Berufsbewährung nicht in der Lage, das vorzeitige Eintreten dauernder Dienstunfähigkeit vor dem Erreichen der Altersgrenze mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verneinen", vgl. juris Rn. 24) die maßgebliche Beweisfrage deutlicher beantworten als dies im Streitfall erfolgt ist.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 8. November 2010 (5 ME 225/10) zum Beweiswert von privatärztlichen Gutachten gegenüber amtsärztlichen Gutachten Folgendes ausgeführt (juris Rn. 27):.

  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - 2 B 431/13

    Ausgehen des Dienstherrn von einer fehlenden gesundheitlichen Eignung i.S.d. Art.

    Mithin steht auch einer Einstellung in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn die Prognose entgegen, dass eine vorzeitige Dienstunfähigkeit in der angestrebten Laufbahn nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 8. November 2010, ZBR 2011, 266 [267]; für Ernennung zum Beamten auf Probe: OVG NRW, Beschl. v. 17. Juni 2013 - 6 E 811/12 -, juris).
  • VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12

    Verdeckte Tätowierungen ohne verdächtige Symbolik sind kein Einstellungshindernis

    Da das Ergebnis der einstweiligen Anordnung auf die Vorwegnahme der Hauptsache ausgerichtet ist, ist eine Reduktion des Streitwertes im Hinblick auf den Charakter des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht angebracht (vgl. auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2010 - 5 ME 225/10 - juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2002 - 9 G 411/02 - juris).
  • VG Sigmaringen, 26.08.2015 - 5 K 2479/15

    Ein Eignungsmangel kann bei einem Bewerber für den Polizeivollzugsdienst in einem

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG (vgl. auch Nr. 10.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit), wobei aufgrund der Vorwegnahme der Hauptsache eine Reduktion des Streitwertes nicht angebracht ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2010 - 5 ME 225/10).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2012 - 2 K 9089/10

    Übernahme Einstellung Beamtenverhältnis auf Probe Eignung gesundheitliche Eignung

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2010 - 6 A 1004/08 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31. Mai 2011 - 4 S 187/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, ZBR 2011, 266.
  • VG Düsseldorf, 06.09.2011 - 2 K 6853/09

    Klage eines an Morbus Crohn erkrankten Lehrers auf Einstellung in das

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2010 - 6 A 1004/08 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31. Mai 2011 - 4 S 187/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, ZBR 2011, 266.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13

    Zur Geltung von Art. 33 Abs. 2 GG, wenn im Rahmen eines laufbahnrechtlichen

    Damit soll aber eine spezifische Zugangsvoraussetzung zur streitgegenständlichen Laufbahn geschaffen, nicht hingegen eine bestimmte - ernennungsunabhängige - Berufsausbildung in einem Studienfach ermöglicht werden ( vgl.: OVG LSA, Beschluss 1. Oktober 2012 - 1 M 101/12 -, juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 1 B 1143/11 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, juris; vgl. zu entsprechenden Aufstiegsregelungen: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Mai 2011 - OVG 4 B 53.09 -, juris ).
  • VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993

    Einstellung als Steuerinspektoranwärter; Verstreichen des Einstellungstermins;

    Voraussetzung dafür ist, dass angesichts der besonderen Umstände des zu entscheidenden konkreten Falls überhaupt nur eine einzige Entscheidung - nämlich die Einstellung - ermessensfehlerfrei sein könnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.11.2010 - 5 ME 225/10; BayVGH, Beschluss vom 17.9.2009 - 3 CE 09.1383; Kopp/Schenke, VwGO, § 114, Rn. 6).
  • VG Weimar, 05.11.2012 - 4 E 1343/12

    Nichteignung für den juristischen Vorbereitungsdienst aufgrund eines

    Da das Ergebnis der einstweiligen Anordnung auf die Vorwegnahme der Hauptsache ausgerichtet ist, ist eine Reduktion des Streitwertes im Hinblick auf den Charakter des einstweiligen Rechtsschutzes hier nicht angebracht (vgl. auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2010 - 5 ME 225/10 - juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2002 - 9.
  • VG Düsseldorf, 22.01.2013 - 2 K 2198/11

    Kein Anspruch auf Übernahme einer Lehrerin in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 3956/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 8446/10

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 6976/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

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