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   OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12   

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OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12 (https://dejure.org/2012,37173)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 (https://dejure.org/2012,37173)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. November 2012 - 5 ME 240/12 (https://dejure.org/2012,37173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG
    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie Regelbeurteilungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9
    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie Regelbeurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie Regelbeurteilungen

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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Grundsatz der Bestenauslese gebietet, bei Auswahlentscheidungen regelmäßig auf die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O., Rn. 12).

    Insbesondere ist er nicht gehalten, bei der Heranziehung dieser Kriterien eine bestimmte Rangfolge einzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O., Leitsatz 1; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012, - 5 LA 434/11 -).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).

    Diesen Beurteilungsspielraum verkennt der Antragsteller, wenn er unter sinnverkürzender Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2003 (- BVerwG 2 C 14.02 -, juris) meint, die Auswahlbehörde sei uneingeschränkt und ausschließlich zur vorrangigen Berücksichtigung älterer dienstlicher Beurteilungen verpflichtet.

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12
    Die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bedeutung er den einzelnen unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien beimisst, unterliegt wiederum nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12-, juris).

    Vielmehr ist es nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr bei gleichem Gesamturteil zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auswertet und auch Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - a. a. O. -, Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung ausgewählt würde (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011, a. a. O.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung ausgewählt würde (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011, a. a. O.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12
    Der Leistungsgrundsatz gebietet grundsätzlich die größtmögliche Vergleichbarkeit der mit einer Beurteilung erhobenen Daten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.7.2001 - BVerwG 2 C 41.00 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12
    Dies hat die Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung zur Folge (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.1.2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12
    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aber aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Leistungsunterschied ergibt (so genannte ausschärfende Betrachtung; vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12
    Die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bedeutung er den einzelnen unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien beimisst, unterliegt wiederum nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn. 16 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12-, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    An seiner bisherigen Rechtsprechung, dass der zuständigen Behörde bei gleichem Gesamturteil hinsichtlich der Auswahl der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zustehe und sie insbesondere nicht gehalten sei, bei der Heranziehung der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien eine bestimmte Rangfolge einzuhalten (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn 19; Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn 24; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn 18; Beschluss vom 10.3.2014 - 5 ME 269/13 -), hält der Senat nicht mehr fest.

    Insoweit hat der beschließende Senat bislang die Auffassung vertreten, dass der zuständigen Behörde bei gleichem Gesamturteil hinsichtlich der Auswahl der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zustehe und sie insbesondere nicht gehalten sei, bei der Heranziehung der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien eine bestimmte Rangfolge einzuhalten (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 10.10.2012, a. a. O., Rn 19; Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn 24; Beschluss vom 14.11.2013, a. a. O., Rn 18; Beschluss vom 10.3.2014 - 5 ME 269/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Zu berücksichtigen ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Zu berücksichtigen ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats weiter, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    Im Falle der Rüge, eine der Auswahlentscheidung zugrunde liegende dienstliche Beurteilung sei fehlerhaft, gilt zu beachten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken hat, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 26.4.2023 - 5 ME 20/23 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 100/14

    Beurteilung; HEGA 02/08; Vier-Augen-Prinzip

    Dienstliche Beurteilungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt überprüfbar (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.8.1993 - BVerwG 2 C 37.91 -, juris Rn. 9 m. w. Nw.; Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 12; Urteil vom 24.11.2005 - BVerwG 2 C 34.04 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 11.11.2014 - 5 ME 157/14 -).

    Ihr gegenüber hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.8.1993, a. a. O., Rn. 10; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012, a. a. O., Rn. 26).

  • VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21

    Dienstliche Beurteilung; Richter; richterliche Unabhängigkeit

    Erweist sich eine dienstliche Beurteilung als rechtsfehlerhaft, kann dies im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung - auch bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Konsequenzen im Hinblick auf die Auswahlentscheidung haben (BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19/01 -, juris, Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2012 - 5 ME 240/12 -, juris, Rn. 25).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften, insbesondere auch gegen mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften), verstoßen hat (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 2 B 64/08 -, juris, Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2012 - 5 ME 240/12 -, juris, Rn. 26).

    Da der Leistungsvergleich, welcher der Auswahlentscheidung zugrunde liegt, maßgeblich auf der Anlassbeurteilung beruht, hat die Rechtswidrigkeit der Beurteilung auch die Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung zur Folge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 -, juris, Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2012 - 5 ME 240/12 -, juris, Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 5 ME 72/23

    Absenkung; Beförderungsreife; Eignungsmangel; Einzelberwertungen; Gesamturteil;

    Wenn damit argumentiert wird, die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilungen seien fehlerhaft, gilt allerdings zu beachten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats auch dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17

    Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels

    aa) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 5 ME 28/18

    Beförderungsrichtlinien; Beurteilungsrichtlinien; Regelbeurteilung;

    (1) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 7.1.2020, a. a. O., Rn 34).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2022 - 5 ME 128/21

    Ankreuzverfahren; Arithmetisierung; dienstliche Beurteilung; Gesamtbetrachtung;

  • VG Hannover, 06.02.2018 - 13 B 10917/17

    Ausschärfende Betrachtung; Auswahlgespräch; Auswahlverfahren; dienstliche

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2022 - 5 ME 20/22

    Beurteilung; Dienstposten; höherwertige Tätigkeit; Maßstab; Plausibilität;

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2022 - 5 LB 145/18

    Beurteilungsfehler; Beurteilungslücke; Bewährung; Verlängerung Probezeit

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2020 - 5 ME 153/19

    Zur Plausibilisierung von Einzelleistungsmerkmalen einer dienstlichen Beurteilung

  • VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16

    Beurteilung; Beurteilungsrichtlinie; Konkurrentenverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16

    Begründung; Beurteilung; Gesamturteil

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15

    Dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; Leistungsmerkmal;

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2022 - 5 ME 160/21
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 130/12

    Einbeziehen von Zeiten einer vorangehenden Anlassbeurteilung nach Verleihung des

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 5 ME 20/23

    Anlassbeurteilung; arithmetische Berechnung; Arithmetisierung; Gleichgewichtung

  • VG Göttingen, 25.02.2015 - 1 B 42/15

    Ausschärfung; Auswahlentscheidung; Beurteilungszeitraum;

  • VG Göttingen, 09.03.2016 - 1 A 246/15

    Anspruch auf Beförderung; Auswahlentscheidung; Beförderung; Nichtbeförderung;

  • VG Göttingen, 16.09.2015 - 1 B 228/15

    Beurteilung; höherwertige Aufgaben; höherwertiger Dienstposten; plausibel;

  • VG Hannover, 18.01.2023 - 2 A 5081/21

    Beamter; Beurteilung; Beurteilungsrichtlinie; Zwischennote; Zwischenstufe

  • VG Göttingen, 14.09.2015 - 1 A 59/14

    Auswahlentscheidung; gesundheitliche Eignung; Grundsatz des fairen Verfahrens;

  • VG Göttingen, 19.05.2017 - 1 B 180/16

    Telekom Beförderungsrunde 2014

  • VG Hannover, 06.03.2017 - 2 B 4609/16

    Beförderungen nach A9 gestoppt

  • VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16

    Telekom: Beförderungsrunde 2016 - mittlerer Dienst

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