Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8795
OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09 (https://dejure.org/2010,8795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.04.2010 - 5 ME 277/09 (https://dejure.org/2010,8795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. April 2010 - 5 ME 277/09 (https://dejure.org/2010,8795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BeamtStG; § 1 Abs. 1 NdsVwVfG; § 39 Abs. 1 VwVfG; § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG; § 45 Abs. 2 VwVfG
    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer Ablehnung eines Beförderungsbewerbers im Vergleich zur mündlichen Auskunft oder Akteneinsichtnahme; Heilung eines Verfahrensmangels durch Nachholung der erforderlichen Begründung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer Ablehnung eines Beförderungsbewerbers im Vergleich zur mündlichen Auskunft oder Akteneinsichtnahme; Heilung eines Verfahrensmangels durch Nachholung der erforderlichen Begründung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer Ablehnung eines Beförderungsbewerbers im Vergleich zur mündlichen Auskunft oder Akteneinsichtnahme; Heilung eines Verfahrensmangels durch Nachholung der erforderlichen Begründung eines ...

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Beförderungsklage - Auswahlentscheidungen müssen gegenüber dem unterlegenen Bewerber begründet werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09
    Über die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinausgehend ergibt sich zudem einfachgesetzlich aus den §§ 1 Abs. 1 NdsVwVfG, 39 Abs. 1 VwVfG, dass dem erfolglosen Beförderungsbewerber bereits in der Begründung, mit der die Behörde ihren ablehnenden schriftlichen Verwaltungsakt zu versehen hat, diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen sind, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, juris Rn. 5 und 7 des Langtextes sowie - 5 ME 167/07 -, NVwZ-RR 2007 637 ; Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -).

    Denn der Mangel der unzureichenden Niederlegung der schriftlichen Gründe für die Auswahlentscheidung ist im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß den § 1 Abs. 1 NdsVwVfG, § 45 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 VwVfG geheilt worden, wonach eine Behörde die erforderliche Begründung eines Verwaltungsaktes bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachholen kann (vgl. dazu nur Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -).

    Ebenso steht es dem Verwaltungsgericht grundsätzlich bei der Prüfung der Frage, ob im Falle der Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs es sich nicht ausschließen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (zu diesem Maßstab siehe BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), nicht zu, eine auf den vermuteten Inhalt einer Beurteilung gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs abzugeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 - Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 -).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Ebenso steht es dem Verwaltungsgericht grundsätzlich bei der Prüfung der Frage, ob im Falle der Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs es sich nicht ausschließen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (zu diesem Maßstab siehe BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), nicht zu, eine auf den vermuteten Inhalt einer Beurteilung gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs abzugeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 - Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Ebenso steht es dem Verwaltungsgericht grundsätzlich bei der Prüfung der Frage, ob im Falle der Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs es sich nicht ausschließen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (zu diesem Maßstab siehe BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), nicht zu, eine auf den vermuteten Inhalt einer Beurteilung gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs abzugeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 - Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09
    Ebenso steht es dem Verwaltungsgericht grundsätzlich bei der Prüfung der Frage, ob im Falle der Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs es sich nicht ausschließen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (zu diesem Maßstab siehe BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -), nicht zu, eine auf den vermuteten Inhalt einer Beurteilung gestützte negative Prognose des Bewerbungserfolgs abzugeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 - Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 116/07

    Streit über die Besetzung eines im Fachbereich des Geoinformationsdienstes der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09
    Über die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinausgehend ergibt sich zudem einfachgesetzlich aus den §§ 1 Abs. 1 NdsVwVfG, 39 Abs. 1 VwVfG, dass dem erfolglosen Beförderungsbewerber bereits in der Begründung, mit der die Behörde ihren ablehnenden schriftlichen Verwaltungsakt zu versehen hat, diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen sind, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, juris Rn. 5 und 7 des Langtextes sowie - 5 ME 167/07 -, NVwZ-RR 2007 637 ; Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09
    Eine Auswahlentscheidung ist allein auf der Grundlage der Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber zu treffen (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG) und unterliegt nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle dahingehend, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 18.4.2007 - 5 ME 270/06 -, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht s kann der Dienstherr bzw. der Beurteiler einzelne Tatsachen oder Vorkommnisse im Beurteilungszeitraum aufgreifen und aus ihnen wertende Schlussfolgerungen ziehen, wenn er sie etwa zur Charakterisierung des Beamten für besonders typisch hält oder für eine überzeugende Aussage zu einzelnen Beurteilungsmerkmalen für wesentlich erachtet (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09
    Vielmehr folgt aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG eine Verpflichtung der Antragsgegnerin, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, DÖD 2007, 279 ).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09
    Eine Auswahlentscheidung ist allein auf der Grundlage der Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber zu treffen (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG) und unterliegt nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle dahingehend, ob die Verwaltung den anzuwendenden Rechtsbegriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl.: BVerwG, Urt. v. 30.1.2003 - 2 A 1.02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; Beschl. v. 18.4.2007 - 5 ME 270/06 -, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 167/07

    Streitwert im Konkurrentenstreit um ein Beförderungsamt bei Erstrebung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09
    Über die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinausgehend ergibt sich zudem einfachgesetzlich aus den §§ 1 Abs. 1 NdsVwVfG, 39 Abs. 1 VwVfG, dass dem erfolglosen Beförderungsbewerber bereits in der Begründung, mit der die Behörde ihren ablehnenden schriftlichen Verwaltungsakt zu versehen hat, diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen sind, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, juris Rn. 5 und 7 des Langtextes sowie - 5 ME 167/07 -, NVwZ-RR 2007 637 ; Beschl. v. 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2008 - 5 OA 320/08

    Streitwertfestsetzung gem. § 53 Abs. 3 Nr. 1 und § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 5 LB 227/11

    Rechtmäßigkeit eines Ausspruchs einer schriftlichen Missbilligung bei

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, die beigezogenen Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Stade zu den Verfahren 3 B 870/08 (5 OA 320/08), 3 A 610/09 (5 LA 215/11), 3 A 1321/09 (5 LA 214/11) und 3 B 1323/09 (5 ME 277/09) und auf die Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Auch in seinen Beschlüssen vom 8. April 2010 (- 5 ME 277/09 -, juris Rn 19) und 25. Oktober 2011 (- 5 LA 214/11 und 5 LA 215/11 -, n. v.) sowie in seinem im Berufungszulassungsverfahren ergangenen Beschluss vom 16. Juni 2011 (- 5 LA 73/10 -, n. v.) hat der Senat die Frage nicht einer Klärung zugeführt.

    Der Kläger hat weder im Rahmen dieses Verfahrens noch im Rahmen der Verfahren, in denen die Beschlüsse des Senats vom 8. April 2010 (a. a. O.) und 25. Oktober 2011 (- 5 LA 214/11 und 5 LA 215/11 -, n. v.) ergangen sind, Anhaltspunkte vorgetragen, die gegen das Vorliegen eines der Missbilligung in tatsächlicher Hinsicht zugrunde liegenden Fehlverhaltens sprechen (vgl. ebenso auch schon Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010, a. a. O., Rn 20; Beschluss vom 25.10.2011 - 5 LA 215/11 -, S. 8 BA).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14

    Auswahlverfahren; Beförderung; rechtswidrige Beurteilung; Fahrlässigkeit;

    Diesem Begründungserfordernis ist nicht bereits dann genügt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Gründe für die Auswahlentscheidung durch mündliche Auskunft oder Einsichtnahme zugänglich gemacht werden, sondern dem erfolglosen Beförderungsbewerber sind bereits diejenigen der wesentlichen Auswahlerwägungen mitzuteilen, die dafür maßgeblich waren, dass gerade dem Adressaten des ablehnenden Bescheides der Ausgewählte vorgezogen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2008 - 5 ME 317/07 -, juris, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).

    Eine Behörde kann die Gründe einer Auswahlentscheidung grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachholen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).

    Da - wie ausgeführt wurde - bei der streitigen Auswahlentscheidung die den Bewerbern erteilten aktuellen dienstlichen Beurteilungen in erster Linie zu berücksichtigen waren, hätte der Antragsgegner diesen Bewertungsunterschied zwingend und ausschlaggebend zu Gunsten des Antragstellers berücksichtigen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 13.4.2010 und 8.4.2010, a. a. O.; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011, a. a. O.; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 12.4.2011 - 4 S 353/11 -, juris).

    Eine Behörde kann die Gründe einer Auswahlentscheidung zwar grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachholen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10

    Verpflichtung zum Treffen einer Auswahlentscheidung über die Vergabe einer

    Ergibt ein Vergleich dieser Beurteilungen, dass einer der Bewerber um eine oder mehrere Notenstufen bzw. Binnendifferenzierungen besser beurteilt ist, so kann von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung nicht ausgegangen werden und ist grundsätzlich der mit der besseren Notenstufe beurteilte Bewerber der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Geeignetste (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.1998 - 5 M 1950/98 -, Nds. Rpfl. 1998, 238; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -).

    Denn eine Behörde kann die Gründe einer Auswahlentscheidung grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachholen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschlüsse vom 18.8.2011 und 21.9.2011, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 5 ME 2/16

    Anlassbeurteilung; Auswahlerwägung; Begründung; belastender Verwaltungsakt;

    Zu keiner anderen Einschätzung führt der Beschluss des Senats vom 8. April 2010 (- 5 ME 277/09 -, juris).
  • VG Hannover, 08.06.2010 - 13 A 6173/09

    Konkurrentenverfahren; Beurteilung; Vergleichbarkeit; unterschiedlicher Maßstab;

    Denn eine Behörde kann die Gründe einer Auswahlentscheidung grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachholen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 - Beschluss vom 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).
  • VG Schleswig, 21.09.2020 - 12 B 41/20

    Konkurrentenschutz

    Diesem Begründungserfordernis ist nicht bereits genügt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Gründe für die Auswahlentscheidung durch Einsichtnahme zugänglich gemacht werden, sondern dem erfolglosen Bewerber sind bereits diejenigen Auswahlerwägungen mitzuteilen, die dafür maßgeblich waren, dass gerade der Ausgewählte dem Adressaten vorgezogen wurde (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.04.2010 - 5 ME 277/09 - juris Rn 7).
  • VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 51/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht