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   OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11   

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OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11 (https://dejure.org/2011,96171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.08.2011 - 5 ME 296/11 (https://dejure.org/2011,96171)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. August 2011 - 5 ME 296/11 (https://dejure.org/2011,96171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auswahlverfahren bezüglich einer Beförderungsstelle; Pflicht zur Neubeurteilung bei eineinhalbjährigem Aufgabenwechsel nach Regelbeurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 VwGO; § 123 Abs. 3 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; § 9 BeamtStG; Art. 33 Abs. 2 GG
    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine Beförderungsstelle bei Änderungen der wahrgenommenen Aufgaben nach dem letzten Beurteilungsstichtag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine Beförderungsstelle bei Änderungen der wahrgenommenen Aufgaben nach dem letzten Beurteilungsstichtag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine Beförderungsstelle bei Änderungen der wahrgenommenen Aufgaben nach dem letzten Beurteilungsstichtag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Beförderung - Anlassbeurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1504
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2011 - 5 ME 241/11

    Erforderlichkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung bei Teilnahme an einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschlüsse vom 18.8.2011 und 21.9.2011, a. a. O.).

    Dabei können diese Umstände eine Anlassbeurteilung sogar dann gebieten, wenn die einschlägigen Beurteilungsrichtlinien eine solche Beurteilung grundsätzlich nicht vorsehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.9.2011, a. a. O., m. w. N.).

    Dem ist der beschließende Senat gefolgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.9.2011, a. a. O.; Beschluss vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, juris).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).

    Dem nicht nur bei einer Beförderung, sondern auch bei der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.), der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG ergibt, entspricht es, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschlüsse vom 18.8.2011 und 21.9.2011, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011, a. a. O.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11
    Nach der Rechtsprechung des für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Zeitablauf von rund eineinhalb Jahren seit der letzten dienstlichen Beurteilung zu lang, wenn der Bewerber nach dem Beurteilungsstichtag "andere Aufgaben" wahrgenommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -, juris Rn 23, m. w. N.).

    Der Senat hält es angesichts der Tatsache, dass der Antragsteller nach Erstellung der letzten Regelbeurteilung während eines Zeitraums von immerhin etwa eineinhalb Jahren gänzlich andere Aufgaben wahrgenommen hat als während des Zeitraums, auf den sich die zum Stichtag 1. Mai 2009 gefertigte Regelbeurteilung bezieht, für ausgeschlossen, dass sich bei dem Antragsteller durch die Tätigkeit als Servicekraft in einer Geschäftsstelle keine leistungs- und beurteilungsrelevanten Veränderungen ergeben haben (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BVerwG, Urteil vom 30.6.2011, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, juris; Beschluss vom 21.9.2011 - 5 ME 241/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 5 ME 277/09

    Schriftliche Niederlegung der wesentlichen Auswahlerwägungen zur Begründung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschlüsse vom 18.8.2011 und 21.9.2011, a. a. O.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung ausgewählt werden wird (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011, a. a. O.), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 328/09

    Annahme einer Voreingenommenheit des Erstbeurteilers und damit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 8.4.2010 - 5 ME 277/09 -, juris; Beschluss vom 13.4.2010 - 5 ME 328/09 -, juris; Beschlüsse vom 18.8.2011 und 21.9.2011, a. a. O.).
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11
    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat entschieden, dass seit der letzten dienstlichen Beurteilung in Bezug auf die Verwendung des Bediensteten "einschneidende Änderungen" eingetreten sein müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.9.2005 - BVerwG 1 WB 4.05 -, juris Rn 25).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11
    Dem ist der beschließende Senat gefolgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.9.2011, a. a. O.; Beschluss vom 18.12.2008 - 5 ME 353/08 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 2335/14

    Annahme einer hinreichenden Aktualität einer nicht mehr als drei Jahre

    Sie verwies auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83, sowie auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2011 - 5 ME 296/11 -, juris.

    - 6 B 487/16 -, a.a.O., Rn. 4, und vom 7. November 2013 - 6 B 1034/13 -, a.a.O., Rn. 8, mit weiteren Nachweisen; Nds. OVG, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 LB 105/14 -, juris, Rn. 64, vom 6. Oktober 2011 - 5 ME 296/11 -, juris, Rn. 8, und vom 21. September 2011 - 5 ME 241/11 -, juris, Rn. 10; OVG Bremen, Urteil vom 23. Januar 2013 - 2 A 308/11 -, juris, Rn. 32 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. April 2016 - OVG 7 S 3.16 -, juris, Rn. 7, und vom 26. August 2013 - OVG 6 S 32.13 -, NVwZ-RR 2014, 58 = juris, Rn. 11; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris, Rn. 38; Sächs. OVG, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris, Rn. 29; Saarl.

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3).
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