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   OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11   

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OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11 (https://dejure.org/2011,4205)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.11.2011 - 5 ME 319/11 (https://dejure.org/2011,4205)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. November 2011 - 5 ME 319/11 (https://dejure.org/2011,4205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Annahme einer die Beförderung ausschließende Eignungsbeschränkung eines Beamten bei Befinden in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Annahme einer die Beförderung ausschließende Eignungsbeschränkung eines Beamten bei Befinden in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beförderung eines Beamten in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme einer die Beförderung ausschließende Eignungsbeschränkung eines Beamten bei Befinden in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 77
  • DVBl 2011, 1568
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2005 - 5 ME 203/05

    Altersteilzeit; Beförderung; Freistellung; Freistellungsphase; Rechtsmissbrauch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11
    Denn die Beförderung erfolgt nicht vorrangig, um einen Beamten für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen zu belohnen, sondern im Hinblick auf die von ihm im neuen Amt künftig wahrzunehmenden Aufgaben (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005 - 5 ME 203/05 -, juris Rn. 4 und vom 18.10.2006 - 5 ME 232/06 -, juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 -, juris Rn. 62).

    Hieran anknüpfend verneint die Rechtsprechung die Eignung für ein Beförderungsamt, wenn der Beamte das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005, a. a. O., Rn. 4f. und vom 18.10.2006, a. a. O., Rn. 13f.; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2007 - 1 A 4138/06 -, juris Rn. 9ff. und vom 13. April 2010 - 6 B 152/10 -, juris Rn. 3; VG München, Beschluss vom 29.6.2004 - M 5 K 01.2988 -, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 14.1.2009 - 5 B 338/08 -, juris Rn. 10ff.).

    Eine Ernennung bzw. das Ergehen einer positiven Eilentscheidung kommt jedoch nicht in Betracht, solange sich der Antragsteller als Folge der Altersteilzeitbewilligung de facto im Ruhestand (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005, a. a. O., Rn. 4) befindet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - 6 B 152/10

    Begründetheit einer Beschwerde bzgl. eines Anordnungsanspruchs auf Freihaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11
    Hieran anknüpfend verneint die Rechtsprechung die Eignung für ein Beförderungsamt, wenn der Beamte das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005, a. a. O., Rn. 4f. und vom 18.10.2006, a. a. O., Rn. 13f.; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2007 - 1 A 4138/06 -, juris Rn. 9ff. und vom 13. April 2010 - 6 B 152/10 -, juris Rn. 3; VG München, Beschluss vom 29.6.2004 - M 5 K 01.2988 -, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 14.1.2009 - 5 B 338/08 -, juris Rn. 10ff.).

    Unter Zugrundelegung des zutreffenden rechtlichen Ausgangspunktes, dass eine Beförderung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit nicht in Betracht kommt, hätte der Antragsteller - dem im vorliegenden Verfahren die Darlegung der in seiner Sphäre liegenden Umstände und die Glaubhaftmachung der tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen obliegt - zunächst darlegen müssen, dass eine Rückkehr in den aktiven Dienst zu erwarten ist oder hierfür jedenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2010, a. a. O., Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 5 ME 232/06

    Anspruch auf Übertragung eines höheren Dienstpostens trotz Bestehens einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11
    Denn die Beförderung erfolgt nicht vorrangig, um einen Beamten für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen zu belohnen, sondern im Hinblick auf die von ihm im neuen Amt künftig wahrzunehmenden Aufgaben (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005 - 5 ME 203/05 -, juris Rn. 4 und vom 18.10.2006 - 5 ME 232/06 -, juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 -, juris Rn. 62).

    Hieran anknüpfend verneint die Rechtsprechung die Eignung für ein Beförderungsamt, wenn der Beamte das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005, a. a. O., Rn. 4f. und vom 18.10.2006, a. a. O., Rn. 13f.; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2007 - 1 A 4138/06 -, juris Rn. 9ff. und vom 13. April 2010 - 6 B 152/10 -, juris Rn. 3; VG München, Beschluss vom 29.6.2004 - M 5 K 01.2988 -, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 14.1.2009 - 5 B 338/08 -, juris Rn. 10ff.).

  • VGH Bayern, 19.02.2007 - 3 CE 06.3302
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11
    Denn die Beförderung erfolgt nicht vorrangig, um einen Beamten für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen zu belohnen, sondern im Hinblick auf die von ihm im neuen Amt künftig wahrzunehmenden Aufgaben (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005 - 5 ME 203/05 -, juris Rn. 4 und vom 18.10.2006 - 5 ME 232/06 -, juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 -, juris Rn. 62).

    Hieran anknüpfend verneint die Rechtsprechung die Eignung für ein Beförderungsamt, wenn der Beamte das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005, a. a. O., Rn. 4f. und vom 18.10.2006, a. a. O., Rn. 13f.; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2007 - 1 A 4138/06 -, juris Rn. 9ff. und vom 13. April 2010 - 6 B 152/10 -, juris Rn. 3; VG München, Beschluss vom 29.6.2004 - M 5 K 01.2988 -, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 14.1.2009 - 5 B 338/08 -, juris Rn. 10ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2007 - 1 A 4138/06

    Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung einer dienstrechtlichen Regelbeurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11
    Hieran anknüpfend verneint die Rechtsprechung die Eignung für ein Beförderungsamt, wenn der Beamte das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005, a. a. O., Rn. 4f. und vom 18.10.2006, a. a. O., Rn. 13f.; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2007 - 1 A 4138/06 -, juris Rn. 9ff. und vom 13. April 2010 - 6 B 152/10 -, juris Rn. 3; VG München, Beschluss vom 29.6.2004 - M 5 K 01.2988 -, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 14.1.2009 - 5 B 338/08 -, juris Rn. 10ff.).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11
    Die für das Beförderungsamt erforderliche Eignung besitzt ein Beamter nicht, wenn feststeht, dass er das neue Statusamt nicht für eine angemessene Zeit ausüben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.8.1996 - BVerwG 2 C 23.95 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11
    Hinzu kommen muss, dass die Auswahl des Antragstellers in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren zumindest möglich erscheint, wozu es ausreicht, dass die Aussichten, selbst ausgewählt zu werden, mindestens "offen" sind (BVerfG, Beschluss vom 24.11.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris Rn. 16).
  • VG Magdeburg, 14.01.2009 - 5 B 338/08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11
    Hieran anknüpfend verneint die Rechtsprechung die Eignung für ein Beförderungsamt, wenn der Beamte das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005, a. a. O., Rn. 4f. und vom 18.10.2006, a. a. O., Rn. 13f.; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2007 - 1 A 4138/06 -, juris Rn. 9ff. und vom 13. April 2010 - 6 B 152/10 -, juris Rn. 3; VG München, Beschluss vom 29.6.2004 - M 5 K 01.2988 -, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 14.1.2009 - 5 B 338/08 -, juris Rn. 10ff.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11
    Hinzu kommen muss, dass die Auswahl des Antragstellers in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren zumindest möglich erscheint, wozu es ausreicht, dass die Aussichten, selbst ausgewählt zu werden, mindestens "offen" sind (BVerfG, Beschluss vom 24.11.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris Rn. 16).
  • VG München, 29.06.2004 - M 5 K 01.2988
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11
    Hieran anknüpfend verneint die Rechtsprechung die Eignung für ein Beförderungsamt, wenn der Beamte das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (Nds. OVG, Beschluss vom 29.9.2005, a. a. O., Rn. 4f. und vom 18.10.2006, a. a. O., Rn. 13f.; Bay. VGH, Beschluss vom 19.2.2007, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 26.9.2007 - 1 A 4138/06 -, juris Rn. 9ff. und vom 13. April 2010 - 6 B 152/10 -, juris Rn. 3; VG München, Beschluss vom 29.6.2004 - M 5 K 01.2988 -, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 14.1.2009 - 5 B 338/08 -, juris Rn. 10ff.).
  • VG Osnabrück, 18.02.2013 - 3 B 36/12

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; Beurteilungsverfahrensanspruch; Sonderurlaub;

    Hinzutreten muss, dass die Auswahl des betreffenden Bewerbers in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren zumindest möglich erscheint, wozu es ausreicht, dass die Aussichten, ausgewählt zu werden, (mindestens) "offen" sind (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 04. November 2011, - 5 ME 319/11 -, NVwZ-RR 2012, 77 - 78).

    Letztlich hat der Antragsteller hinreichend glaubhaft gemacht, dass seine Aussichten, in einem weiteren - rechtmäßigen - Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, (mindestens) "offen" in dem Sinne einer Möglichkeit sind (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002, - 2 BvR 857/02 -, Juris [Rn.13]; (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 04. November 2011, - 5 ME 319/11 -, NVwZ-RR 2012, 77 - 78).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 B 1321/19

    Ausschluss Beförderungsverfahren Abordnung Eignung Funktionsfähigkeit Verwaltung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1996- 2 C 23.95 -, juris, Rn. 22 (dienstunfähig erkrankter Beamter, der drei Wochen nach seiner Auswahl in den Ruhestand versetzt wurde), OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2007 - 1 A 4138/06 -, juris, Rn. 9, und Nds. OVG, Beschluss vom 4. November 2011 - 5 ME 319/11 -, juris, Rn. 13 (jeweils Beamter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit); ferner Nds. OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 5 ME 232/06 -, juris, Rn. 13 f. (Beförderung kurz vor Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit); Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Januar 2020, BBG, § 22 Rn. 26a.
  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 6 BV 20.3094

    Beförderung zur Polizeiobermeisterin

    Sie erfolgt vorrangig im Hinblick auf die vom Beamten im Beförderungsamt künftig wahrzunehmenden Aufgaben und nicht um diesen für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen zu belohnen (vgl. NdsOVG, B.v. 4.11.2011 - 5 ME 319/11 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2023 - 1 M 37/23

    Beamtenbeförderung; fehlende Dienstleistung für das angestrebte Beförderungsamt

    - 5 ME 319/11 -, juris Rn. 13 und vom 18. Oktober 2006 - 5 ME 232/06 -, juris Rn. 13 f., letzterer betreffend eine angestrebte Beförderung kurz vor Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit) bereits gegen die Eignung für das Beförderungsamt spricht.
  • VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlkommission; Auswahlverfahren; Berufung;

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (dazu: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f., juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 - und vom 04.11.2011 - 5 ME 319/11 -, jeweils juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • VG Koblenz, 22.02.2019 - 5 K 485/18

    Kein Beförderungsanspruch für Hauptschullehrer in der Freistellungsphase

    Hiervon ausgehend fehlt es einem Beamten an der Eignung für das Beförderungsamt, wenn er das neue Statusamt wegen einer Altersteilzeit nicht oder nicht mehr für eine angemessene Zeit bzw. in zeitlich nennenswertem Umfang ausüben wird (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 4. November 2011 - 5 ME 319/11 -, juris, Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 6 A 1416/07 -, juris; VG Trier, Urteil vom 24. März 2015 - 1 K 124/15.TR -, juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 5 B 338/08 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • VGH Bayern, 13.12.2013 - 3 ZB 09.3245

    Leiter des Finanzamts (BesGr. A 15); Altersteilzeit im Blockmodell; Beförderung

    Daher besitzt ein in Altersteilzeit im Blockmodell befindlicher Beamter, der sich (unmittelbar) vor Beginn bzw. schon in der Freistellungsphase befindet, die für eine Beförderung erforderliche Eignung nicht, da er keine (zeitlich angemessene) Dienstleistung in dem Beförderungsamt mehr erbringen kann (BayVGH B.v. 19.2.2007 - 3 CE 06.3302 - juris Rn. 62; NdsOVG B.v. 18.10.2006 - 5 ME 232/06 - juris Rn. 14; B.v. 4.11.2011 - 5 ME 319/11 - juris Rn. 13; OVG NRW B.v. 26.9.2007 - 1 A 4138/06 - juris Rn. 9; B.v. 13.4.2010 - 6 B 152/10 - juris Rn. 4).
  • VG Augsburg, 05.11.2020 - Au 2 K 20.996

    Kein Ausschluss vom Aufstiegsverfahren für den gehobenen Dienst wegen der

    Nicht geeignet ist danach aber nur der Beamte, für den bereits feststeht, dass er für die im Beförderungsamt zu erbringende Leistung überhaupt nicht zur Verfügung steht, weil er bereits keine Dienstleistung mehr erbringt oder sie nicht mehr in nennenswertem zeitlichen Umfang erbringen wird (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.1996 - 2 C 23.95 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 26.9.2007 - 1 A 4138/06 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 4.11.2011 - 5 ME 319/11 - juris Rn. 13; B.v. 18.10.2006 - 5 ME 232/06 - juris Rn. 13 f.; Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, Stand Januar 2020, § 22 Rn. 26a.).
  • VG Osnabrück, 20.11.2014 - 3 B 10/14

    Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beurteilungszeitraum; Dienstliche

    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (dazu: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f., juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 - und vom 04.11.2011 - 5 ME 319/11 -, jeweils juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 6 B 1133/22

    Beförderung eines Hauptbrandmeisters während der Freistellungsphase der

    OVG NRW, Beschlüsse vom 8.5.2020 - 1 B 1321/19 -, juris Rn. 20, vom 13.4.2010 - 6 B 152/10 -, juris Rn. 4, und vom 26.9.2007 - 1 A 4138/06 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschlüsse vom 4.11.2011 - 5 ME 319/11 -, juris Rn. 13 und vom 18.10.2006 - 5 ME 232/06 -, juris Rn. 13 f., letzterer betreffend eine angestrebte Beförderung kurz vor Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit.
  • VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 5 K 20.322

    Verwaltungsgerichte, Prozeßbevollmächtigter, Rechtsschutzbedürfnis,

  • VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 5 K 20.323

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen dienstliche Beurteilung bei

  • VG Osnabrück, 11.11.2014 - 3 B 7/14

    Anlassbeurteilung; Beförderungsrunde 2014; zuständiger Beurteiler;

  • VG Koblenz, 22.02.2019 - 5 K 493/18

    Schadensersatzanspruch eines Beamten bei Nichtbeförderung

  • VG Göttingen, 28.10.2015 - 1 B 231/15

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; höherwertige Aufgaben;

  • VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 2 K 11.1181

    Landesbeamtenrecht; Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung;

  • VG Augsburg, 02.02.2012 - Au 2 K 11.374

    Landesbeamtenrecht; Beförderung; Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Eintritt

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch, unterbliebene Beförderung, mangelnde

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