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   OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04   

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OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04 (https://dejure.org/2005,15635)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.02.2005 - 5 ME 333/04 (https://dejure.org/2005,15635)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 5 ME 333/04 (https://dejure.org/2005,15635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Auswahlentscheidung über die Besetzung der Stelle eines Schulleiters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 33 Abs 2 GG; § 8 BG ND; § 12 GleichberG ND; § 123 Abs 1 S 1 VwGO
    Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Auswahlvorschlag; Besetzung der Auswahlkommission; dienstliche Beurteilung; Ermessensspielraum; Nachvollziehbarkeit; Punktbewertung; Schulleiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschrift) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.04 -, IÖD 2003, 170; BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2004 - 5 ME 290/04 -, jeweils m.w.Nachw.).

    In einem solchen Fall steht dem Antragsgegner bei der Auswahl ein weiter Ermessensspielraum zu (BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; BVerwG, Urt. v. 21.08.2003.

    Der Berücksichtigung des Ergebnisses eines Auswahlgespräches steht nicht entgegen, das zuvor nicht alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen, zu denen auch die Leistungsentwicklung und die Binnendifferenzierungen innerhalb einer Notenstufe gehören, ausgeschöpft sind (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 27.02.2003, a.a.O. BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.08.2004 - 5 ME 92/04 -).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 5 ME 92/04

    Auswahlentscheidung zweier Dienstpostenbewerber anhand aktueller Beurteilungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04
    - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.08.2004 - 5 ME 92/04 -).

    Der Berücksichtigung des Ergebnisses eines Auswahlgespräches steht nicht entgegen, das zuvor nicht alle unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen, zu denen auch die Leistungsentwicklung und die Binnendifferenzierungen innerhalb einer Notenstufe gehören, ausgeschöpft sind (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 27.02.2003, a.a.O. BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.08.2004 - 5 ME 92/04 -).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschrift) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.04 -, IÖD 2003, 170; BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2004 - 5 ME 290/04 -, jeweils m.w.Nachw.).

    - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.08.2004 - 5 ME 92/04 -).

  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04

    Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschrift) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.04 -, IÖD 2003, 170; BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.8.2004 - 5 ME 290/04 -, jeweils m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04
    Ebenso wie bei einer dienstlichen Beurteilung (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 17.03.1993 - 2 B 25.93 -, DÖD 1993, 179, m.w.N.) ist es für eine Auswahlentscheidung nach der Rechtsprechung so, dass die zugrundeliegenden Tatsachen nur insoweit einer konkreten Darlegung und gerichtlichen Feststellung bedürfen, als der Dienstherr entweder historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der Auswahlentscheidung erwähnt oder die Auswahlentscheidung oder einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen erkennbar auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtsachverhalt herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt.
  • OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 5 M 4037/97

    Ermessensgerechte Auswahlentscheidung bei Vergabe; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04
    Dem entspricht es, wenn zur Vorbereitung einer Auswahlentscheidung ein Vorstellungsgespräch mit den Bewerbern durchgeführt wird (OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.10.1997 - 5 M 4037/97 -, DRiZ 1998, 191).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2005 - 5 ME 333/04
    Solche Werturteile sind lediglich so weit plausibel und nachvollziehbar zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der eingangs genannten, für Akte wertender Erkenntnis geltenden Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (BVerwG, Urt. v. 26.06.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, 248; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 M 4654/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10

    Verpflichtung zum Treffen einer Auswahlentscheidung über die Vergabe einer

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

    In einem solchen Fall ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, wobei der zuständigen Behörde bei der Auswahl der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.; Urteil vom 21.8.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08

    Strukturiertes Auswahlgespräch als entscheidendes Kriterium für eine

    Ist aufgrund dieser Beurteilungen angesichts gleicher Gesamtnoten - wie hier - von einer wesentlich gleichen Beurteilung auszugehen, steht dem Dienstherrn bei der Auswahl ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 20ß04, 317; Nds. OVG, Beschl. v. 24.8.2004 - 5 ME 290/04 - Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn.14 f.).

    Dem strukturierten Auswahlgespräch ist daher nicht grundsätzlich die Eignung als leistungsbezogene Erkenntnisquelle abzusprechen, auch wenn die Gefahr eines Irrtums hinsichtlich der Fragestellungen auf Seiten des Bewerbers besteht und die Eindrücke der Kommissionsmitglieder von der Tagesform der Bewerber abhängen, dem Auswahlgespräch also grundsätzlich nicht ein mit einer Beurteilung vergleichbarer Erkenntniswert zukommt (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn.15; Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, NVwZ-RR 2007, 540 ff.).

    Solche Werturteile sind lediglich so weit plausibel zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der genannten, für Akte wertender Erkenntnis geltenden Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. nur: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn. 21 m. w. N).

    Einer weiteren ausführlicheren Erläuterung der Wertungen auch des dritten Kommissionsmitglieds hätte es nur bedurft, wenn dessen Wertungen substantiiert in Frage gestellt worden wären (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    Als weitere leistungsbezogene Kriterien kommen insbesondere ältere Beurteilungen oder die Ergebnisse eines strukturierten Auswahlgesprächs in Betracht, wobei dem Dienstherrn bei der Heranziehung weiterer leistungsbezogener Erkenntnisquellen ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 - Beschl. v. 22.4.2005 - 2 ME 141/05 -, NVwZ-RR 2005, 588 jeweils m. w. N.).

    Das Auswahlgespräch ist insbesondere geeignet, eine sachgerechte und ermessenfehlerfrei zustande gekommene Entscheidung zwischen nach ihren aktuellen dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern zu treffen (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 - a.a.O., NVwZ-RR 2005, 588; BVerwG, a.a.O., Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55, S. 4 ).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris; Beschluss vom 10.2.2011 - 5 ME 292/10 -).
  • VG Düsseldorf, 20.07.2011 - 26 L 817/11

    Beamte Angestellte Schwerbehinderung Schwerbehindertenvertretung Hilfskriterium

    Als solches leistungsbezogenes Kriterien kommen außer älteren Beurteilungen die Ergebnisse eines strukturierten Auswahlgesprächs in Betracht, wobei dem Dienstherrn bei der Heranziehung weiterer leistungsbezogener Erkenntnisquellen ein Ermessensspielraum zusteht, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. Februar 2005 - 5 ME 333/04 - NVwZ-RR 2005, 588; Beschluss vom 22. April 2005 - 2 ME 141/05 - NVwZ-RR 2005, 588 jeweils m. w. N.

    Das Auswahlgespräch ist insbesondere geeignet, eine sachgerechte und ermessenfehlerfrei zustande gekommene Entscheidung zwischen nach ihren aktuellen dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern zu treffen, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55, S. 4.; Nds. OVG, Beschluss vom 15. Februar 2005 - 5 ME 333/04 - a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2006 - 5 ME 115/06

    Eignungsprognose und Auswahlgespräche als Kriterien für eine Stellenbesetzung;

    Es mag nun dahinstehen, wie im Einzelnen ihrer Vorrangigkeit im Verhältnis zu dem Ergebnis von Auswahlgesprächen Rechnung zu tragen wäre (vgl. einerseits OVG Münster, Beschl. v. 12.12.2005 - 6 B 1845/05 -, NVwZ-RR 2006, 343 [343] und andererseits Nds. OVG Beschl. v. 15.02.2005 - 5 ME 333/04 -, JURIS, RdNr. 15 des Langtextes, - veröffentlicht auch in der Rechtsprechungsdatenbank der nds.
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10

    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 2004, 317; Nds. OVG, Beschluss vom 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, juris; Beschl. v. 9.5.2008 - 5 ME 50/08 - Beschl. v. 12.3.2010 - 5 ME 292/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 5 ME 480/07

    Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung wegen der auf einem unzutreffenden

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bewertung eines Auswahlgesprächs in einem nur eingeschränkten Maße plausibel und nachvollziehbar zu machen (vgl. auch zum Folgenden: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2009 - 6 S 25.08

    Ältere Beurteilungen; Ergebnisse von Auswahlgesprächen; aktuell gleich gut

  • VG Lüneburg, 05.09.2007 - 1 B 13/07

    Ausschreibung; Auswahl; Auswahlfehler; Auswahlgespräch; Auswahlkommission;

  • VG Göttingen, 07.08.2012 - 1 B 149/12

    Auswahlentscheidung; Bewertungsfehler; kommissarische Schulleiterin;

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