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   OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 5 ME 39/09   

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https://dejure.org/2009,8472
OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 5 ME 39/09 (https://dejure.org/2009,8472)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.05.2009 - 5 ME 39/09 (https://dejure.org/2009,8472)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 5 ME 39/09 (https://dejure.org/2009,8472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Zulässigkeit von Unterrichtsbesuchen des Schulleiters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 VwGO; § 43 Abs. 2 S. 1, 2 NSchG; § 50 Abs. 1 S. 1, 2 NSchG; § 104 Abs. 1 NBG
    Zulässigkeit von Unterrichtsbesuchen des Schulleiters; Auswirkungen der Unanwendbarkeit des § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung ( Nds. AG VwGO) auf Feststellungsklagen

  • Judicialis

    NSchG § 43 Abs. 1; ; NSchG § 43 Abs. 2 S. 1; ; NSchG § 43 Abs. 2 S. 2; ; NSchG § 50 Abs. 1 S. 1; ; NSchG § 50 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit von Unterrichtsbesuchen des Schulleiters: Unterrichtsbesuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtsbesuche - Beschwerden über Lehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterrichtsbesuche des Schulleiters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Unterrichtsbesuchen des Schulleiters; Auswirkungen der Unanwendbarkeit des § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung ( Nds. AG VwGO) auf Feststellungsklagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 808
  • DÖV 2010, 192
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 03.08.1999 - 5 M 2250/99

    Anweisung eines Schulleiters; Unterrichtsplanung; Verwaltungsakt; Widerspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 5 ME 39/09
    Aus ihr ergibt sich daher grundsätzlich kein subjektives Abwehrrecht beamteter Lehrkräfte gegenüber Eingriffen des Dienstherrn in ihre Unterrichtstätigkeit, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Eingriffe gegen § 50 Abs. 1 Satz 1 NSchG verstoßen (Nds. OVG, Beschl. v. 3.8. 1999 - 5 ME 2250/99 -, NVwZ-RR 2000, 161).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2007 - 5 ME 131/07

    Verpflichtung zur Folgeleistung einer Dienstantrittsaufforderung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 5 ME 39/09
    Dem muss in entsprechender Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 VwGO durch eine Rubrumsberichtigung Rechnung getragen werden, die von Amts wegen im Rechtsmittelverfahren statthaft ist, selbst wenn die fälschlich als Antragsgegnerin bezeichnete Behörde in der Vorinstanz als Antragsgegnerin behandelt wurde (Nds. OVG, Beschl. v. 4.7. 2007 - 5 ME 131/07 - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 5 ME 122/08

    Zulässigkeit der Festlegung des Verfahrens und des Inhalts von Beurteilungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 5 ME 39/09
    Da sich nach alledem weder aus dem Außerkrafttreten noch dem Inhalt des genannten Runderlasses etwas zur Begründung eines Anordnungsanspruchs der Antragstellerin herleiten lässt, kann offen bleiben, ob durch den Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 4. Dezember 2006 (vgl. dazu: Nds. OVG, Beschl. v. 26.8. 2008 - 5 ME 122/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) übergangsweise eine weitere Anwendung der Regelungen des Runderlasses auch mit Blick auf Unterrichtsbesuche - und nicht nur Unterrichtsbesichtigungen - angeordnet worden ist.
  • VG Lüneburg, 14.05.2004 - 1 B 35/04

    Effektiver Rechtsschutz; einstweiliger Rechtsschutz; Hauptsache;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 5 ME 39/09
    In der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 14. Mai 2004 - 1 B 35/04 - (veröffentlicht in juris) wird einem Unterrichtsbesuch die Qualität eines Verwaltungsaktes nicht beigelegt.
  • VG Bremen, 27.06.2018 - 1 K 762/18

    Feststellung der Rechtwidrigkeit einer Anordnung - Beamter; Förderort; Gymnasium;

    Auch das OVG Lüneburg geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Garantie der eigenen pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte bei der Erziehung und Unter- - 20 - richtung der Schüler ausschließlich öffentlichen Interessen zu dienen bestimmt ist und sich hieraus kein subjektives Abwehrrecht verbeamteter Lehrkräfte gegenüber Eingriffen des Dienstherrn ergibt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 5 ME 39/09 - , Rn. 5 m. w. N., juris).
  • VG Trier, 23.10.2012 - 1 K 675/12

    Dienstliche Beurteilung - Anordnung von Unterrichtsbesuchen von

    Erst recht gilt dies für die die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung vorbereitende Ankündigung eines Unterrichtsbesuchs oder den Unterrichtsbesuch selbst (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 5 ME 39/09 -, NVwZ-RR 2009, 808).

    Denn die Garantie einer eigenen pädagogischen Verantwortung dient ausschließlich öffentlichen Interessen und vermittelt kein subjektives Abwehrrecht beamteter Lehrkräfte gegenüber Eingriffen des Dienstherrn in ihre Unterrichtstätigkeit (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 5 ME 39/09 -, NVwZ-RR 2009, 808).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 3 B 22.13

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit eines Honorarvertrages des Trägers einer

    Abgesehen davon, dass die pädagogische Freiheit im Wesentlichen die Zweckmäßigkeit schulischer Maßnahmen, nicht aber deren Rechtmäßigkeit betrifft, besteht auch in diesem Rahmen eine Bindung an Rechts- und Verwaltungsvorschriften und damit letztlich auch an die Anordnungen Vorgesetzter (vgl. z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 5 ME 39/09 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 3 B 11.13

    Untersagung des Abschlusses eines Honorarvertrages mit einer Lehrkraft gegenüber

    Abgesehen davon, dass die pädagogische Freiheit im Wesentlichen die Zweckmäßigkeit schulischer Maßnahmen, nicht aber deren Rechtmäßigkeit betrifft, besteht auch in diesem Rahmen eine Bindung an Rechts- und Verwaltungsvorschriften und damit letztlich auch an die Anordnungen Vorgesetzter (vgl. z.B. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 5 ME 39/09 -, juris).
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