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OVG Niedersachsen, 14.11.2008 - 5 ME 390/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Dienstliches Bedürfnis für eine Versetzung ; Berücksichtigungsfähigkeit von mit dem Beamtenverhältnis nicht in einem inneren Zusammenhang stehende private Belange des Beamten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 22.08.2008 - 3 B 1275/08
- OVG Niedersachsen, 14.11.2008 - 5 ME 390/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 11.11.2004 - 2 LA 422/03
Rechtmäßigkeit der Versetzung zu einem anderen Bundesgrenzschutzpräsidium; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2008 - 5 ME 390/08
Abgesehen davon stehen die genannten privaten Belange des Antragstellers nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis und brauchen daher bei der Gestaltung der dienstlichen Verhältnisse von der Antragsgegnerin grundsätzlich nicht berücksichtigt zu werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.11.2004 -2 LA 422/03 -).
- OVG Niedersachsen, 02.09.2014 - 5 ME 142/14
Voraussetzungen für den Erlass eines Hängebeschlusses im Verfahren nach § 123 …
Die Ermessenserwägung der Antragsgegnerin ist schlüssig und nachvollziehbar und angesichts der ihr zuzubilligenden Personal- und Organisationshoheit nicht im Einzelnen nachzuprüfen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.9.2005 - 2 ME 387/05 - Beschluss vom 14.11.2008 - 5 ME 390/08 - Beschluss vom 21.5.2014 - 5 ME 58/14 -). - OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 38/11
Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter- …
Ein Bundesbeamter muss es im Regelfall hinnehmen, dass persönliche Belange und Wünsche insoweit zurücktreten müssen (vgl. ebenso zur Versetzung Nds. OVG, Beschluss vom 14.11.2008 - 5 ME 390/08 - Beschluss vom 12.9.2005 - 2 ME 387/05 -). - OVG Niedersachsen, 05.06.2013 - 5 LA 260/12
Dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit durch die Deutsche …
Ein Bundesbeamter muss es im Regelfall hinnehmen, dass persönliche Belange und Wünsche insoweit zurücktreten müssen (vgl. ebenso zur Versetzung: Nds. OVG, Beschluss vom 14.11.2008 - 5 ME 390/08 -, juris Rn. 6). - OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 81/11
Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter- …
Ein Bundesbeamter muss es im Regelfall hinnehmen, dass persönliche Belange und Wünsche insoweit zurücktreten müssen (vgl. ebenso zur Versetzung Nds. OVG, Beschluss vom 14.11.2008 - 5 ME 390/08 - Beschluss vom 12.9.2005 - 2 ME 387/05 -).