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   OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08   

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OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08 (https://dejure.org/2009,1355)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.01.2009 - 5 ME 427/08 (https://dejure.org/2009,1355)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 (https://dejure.org/2009,1355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuweisung einer zu Vivento "versetzten" Beamtin zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen oder einer Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Telekom AG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 5 GG; Art. 143b Abs. 3 S. 3 GG; § 4 Abs. 4 PostPersRG
    Voraussetzungen der Zuweisung einer zu Vivento versetzten Beamtin zu einem Tochterunternehmen oder Enkelunternehmen oder einer Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Telekom AG; Anspruch einer Beamtin bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost gem. Art. ...

  • prot-in.de
  • Judicialis

    GG Art. 143 b Abs. 3 S. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; PostPersRG § 4 Abs. 4 S. 2; ; PostPersRG § 4 Abs. 4 S. 3; ; PostPersRG § 8; ; PostPersRG § 29 Abs. 4; ; VwVfG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Zuweisung einer zu Vivento "versetzten" Beamtin zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen oder einer Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Telekom AG: Amt, abstrakt-funktionelles; Amt, konkret-funktionelles; Arbeitsposten; Beschäftigung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Zuweisung einer zu Vivento versetzten Beamtin zu einem Tochterunternehmen oder Enkelunternehmen oder einer Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Telekom AG; Anspruch einer Beamtin bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost gem. Art. ...

Besprechungen u.ä.

  • prot-in.de (Kurzanmerkung)

    Vorläufige Zuweisung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 399
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08
    Vorübergehende Tätigkeiten einer Beamtin, die ohne Übertragung eines abstrakt-funktionellen Amtes zu Vivento "versetzt" wurde, bei z. B. einer anderen Behörde stellen keine amtsangemessene Beschäftigung dar, weil ihr auch dort kein Amt im abstrakt-funktionellen Sinne übertragen wird; denn sie wird nicht dauerhaft in diese Behörde eingegliedert, sondern fällt nach dem Ende ihrer Tätigkeit in den Zustand des Wartens und Bereithaltens bei B. zurück (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9. 2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, juris, Langtext Rn. 11).

    Der Beschäftigungsanspruch einer solchen Beamtin kann zwar gemäß § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG erfüllt werden, wenn die strengen Voraussetzungen dieser Regelungen vorliegen (BVerwG, Urt. v. 18.9. 2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, juris, Langtext Rn. 13).

    Dadurch würde sie in die Behörde eingegliedert und erwürbe den Anspruch auf Übertragung eines amtsangemessenen Dienstpostens, d. h. eines Amtes im konkret-funktionellen Sinne (BVerwG, Urt. v. 18.9. 2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, juris, Langtext Rn. 9).

    Der Anspruch richtet sich dann nämlich auf die auf Dauer angelegte Übertragung einer gleichwertigen Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen oder einer Beteiligungsgesellschaft der Telekom AG (BVerwG, Urt. v. 18.9. 2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, juris, Langtext Rn. 12).

    Das ergibt sich daraus, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG als "strenge Voraussetzungen" zu verstehen sind (BVerwG, Urt. v. 18.9. 2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, juris, Langtext Rn. 13) und im Falle der Beschäftigung einer Beamtin bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen oder einer Beteiligungsgesellschaft des jeweiligen Nachfolgeunternehmens der Deutschen Bundespost von vornherein sichergestellt sein muss, dass ihr dort auch tatsächlich ein amtsangemessener Tätigkeitsbereich übertragen wird.

    Die im Zuge der Zuweisung zu prüfende Gleichwertigkeit der der Beamtin übertragenen Tätigkeit, im Sinne einer Gleichwertigkeit der ihr tatsächlich übertragenen Arbeit, also des konkreten Aufgabenbereichs der Beamtin, ist aufgrund eines Funktionsvergleichs mit den Tätigkeitsbereichen bei der Deutschen Bundespost zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9. 2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, juris, Langtext Rn. 12, i. V. m. Urt. v. 3.3. 2005 - BVerwG 2 C 11.04 -, BVerwGE 123, 107 [109, unter b), und 113]).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08
    Die Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit nach § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG ist - wie die Übertragung eines Amtes im abstrakt-funktionellen Sinne (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 23.9. 2004 - BVerwG 2 C 27.03 -, BVerwGE 122, 53 [57]) - ein Einzelakt, der sich in seiner Regelungswirkung darin erschöpft, das Rechtsverhältnis zwischen der Beamtin und dem sie aufnehmenden Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Entstehung zu bringen, ohne sich - wie ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl.: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 113 Rn. 43) - in dieser Rechtswirkung ständig zu aktualisieren.
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08
    Die im Zuge der Zuweisung zu prüfende Gleichwertigkeit der der Beamtin übertragenen Tätigkeit, im Sinne einer Gleichwertigkeit der ihr tatsächlich übertragenen Arbeit, also des konkreten Aufgabenbereichs der Beamtin, ist aufgrund eines Funktionsvergleichs mit den Tätigkeitsbereichen bei der Deutschen Bundespost zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9. 2008 - BVerwG 2 C 126.07 -, juris, Langtext Rn. 12, i. V. m. Urt. v. 3.3. 2005 - BVerwG 2 C 11.04 -, BVerwGE 123, 107 [109, unter b), und 113]).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 5 ME 224/07

    Isolierte Übertragung eines konkret-funktionellen Amtes ohne gleichzeitige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08
    Allerdings kann es einer Beamtin aufgrund ihrer Treuepflicht ausnahmsweise zuzumuten sein, sich zeitweilig mit der Übertragung lediglich eines angemessenen Amtes im konkret-funktionellen Sinne zu begnügen, wenn es aufgrund besonderer Umstände nicht möglich ist, ihr sogleich auch ein Amt im abstrakt-funktionellen Sinne zu übertragen (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2007 - 5 ME 224/07 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 5 ME 8/08

    Möglichkeit des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand nach einem bereits

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08
    Einer vorherigen umfassenden Klärung, ob und inwieweit sich die mit der Beschwerdebegründung geübte Kritik an der angefochtenen Entscheidung als berechtigt erweist, bedarf es hierzu nicht (Nds. OVG, Beschl. v. 13.3. 2008 - 5 ME 8/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit; siehe auch: Peter Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 144 Rn. 8).
  • BVerwG, 07.12.1982 - 1 WB 75.82

    Auswahlverfahren für die Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08
    Ebenso wenig wie eine rückwirkende Versetzung (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 7.12.1982 - 1 WB 75/82 -, RiA 1983, 77 [78], und Nds. OVG, Beschl. v. 26.6. 2008 - 5 ME 156/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) gibt es nämlich eine rückwirkende Zuweisung nach § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG.
  • VG Ansbach, 14.08.2008 - AN 11 S 08.01147

    Eilantrag eines der ... AG zugewiesenen Beamten gegen befristete Zuweisung zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08
    Damit umfasst der Begriff der "dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit" im Sinne des § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG zweierlei (so im Ergebnis auch: VG Ansbach, Beschl. v. 14.8. 2008 - AN 11 S 08.01147 -, juris, Langtext Rn. 22, am Ende).
  • VG Lüneburg, 06.10.2008 - 1 B 55/08

    Amtsangemessenheit; aufschiebende Wirkung; Beamter; Beurlaubung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08
    1 B 55/08, vom 6. Oktober 2008 wird aufgehoben; .
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2008 - 5 ME 156/08

    Umdeutung einer rechtswidrigen rückwirkenden Versetzung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08
    Ebenso wenig wie eine rückwirkende Versetzung (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 7.12.1982 - 1 WB 75/82 -, RiA 1983, 77 [78], und Nds. OVG, Beschl. v. 26.6. 2008 - 5 ME 156/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) gibt es nämlich eine rückwirkende Zuweisung nach § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG.
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.01.2009 - 5 ME 427/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat auch eine Beamtin bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost gemäß den Art. 143b Abs. 3 Satz 1 und 33 Abs. 5 GG Anspruch auf eine ihrem Statusamt angemessene Beschäftigung durch Übertragung entsprechender Funktionsämter (BVerwG, Urt. v. 22.6. 2006 - BVerwG 2 C 26.05 - Rn. 9, 13 und 15, NVwZ 2007, 101 ff. [101 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 1 B 1650/08

    Rechtmäßigkeit der dauerhaften Zuweisung eines Beamten zu einem

    vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Erstes Gesetz zur Änderung des PostPersRG, BR-Drucks. 432/04, S. 10 (zu Abs. 4); ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 -, Juris Rn. 16, unter Bezugnahme auf Schönrock, Die amtsangemessene Beschäftigung von Beamten nach behördlicher Umorganisation, ZBR 2008, 230 (232); zu § 123a BRRG vgl. Summer, in: Fürst u.a., GKÖD, K § 27 BBG Rn. 22 und 8.

    Ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 5 ME 427/08 - (Juris Rn. 16).

  • VG Ansbach, 16.05.2012 - AN 11 K 12.00219

    Dauerhafte Zuweisung einer Bundesbeamtin von der Deutschen Telekom AG zur ...

    Der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird in diesen Fällen bei einer auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG erfüllt, ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (BVerwG, U. v. 18.9.2008, 2 C 126.07; OVG Niedersachsen, B. v. 28.1.2010, 5 ME 191/09, v. 27.1.2009, 5 ME 427/08, v. 18.5.2011, 5 ME 5/11; BayVGH, B. v. 30.3.2011, 6 CS 11.234, v. 16.11.2010, 6 CS 10.2430; VGH Hessen, B. v. 2.3.2011, 1 B 2282/10).

    Er enthält zum anderen die Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "konkreten" Tätigkeit in Gestalt der erstmaligen Übertragung eines derjenigen Arbeitsposten, zu deren Kreis mit der dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "abstrakten" Tätigkeit eine Bindung begründet wird (OVG Niedersachsen, B. v. 18.5.2011, 5 ME 5/11, v. 27.1.2009, 5 ME 427/08, v. 28.1.2010, 5 ME 191/09).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2011 - 5 ME 5/11

    Die dauerhafte Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zu einem Tochter-

    Der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung wird in diesen Fällen bei einer auf Dauer angelegten Eingliederung in eine Organisationseinheit eines der in § 4 Abs. 4 Sätze 2 und 3 PostPersRG genannten Unternehmen und bei Übertragung einer seinem Statusamt gleichwertigen Tätigkeit im Sinne von § 8 PostPersRG erfüllt, ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.2008 - 2 C 126.07 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 28.1.2010 - 5 ME 191/09 -, juris; Beschluss vom 27.1.2009 - 5 ME 427/08 -, juris; VGH München, Beschluss vom 30.3.2011 - 6 CS 11.234 -, juris; Beschluss vom 16.11.2010, a. a. O.; VGH Kassel, Beschluss vom 2.3.2011 - 1 B 2282/10 -, juris).

    Er enthält zum anderen die Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "konkreten" Tätigkeit, und zwar in Gestalt der erstmaligen Übertragung eines derjenigen Arbeitsposten, zu deren Kreis mit der dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden "abstrakten" Tätigkeit eine Bindung begründet wird (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28.1.2010, a. a. O.; Beschluss vom 27.1.2009, a. a. O.).

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