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OVG Niedersachsen, 25.02.2013 - 5 ME 49/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Versetzung eines Schulleiters wegen eines dienstlichen Spannungsverhältnisses zwischen Schulleiter und Lehrerschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NBG § 28 Abs. 2 S. 1
Versetzung eines Schulleiters wegen eines dienstlichen Spannungsverhältnisses zwischen Schulleiter und Lehrerschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Versetzung (Lehrer) - Innerdienstliches Spannungsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Versetzung einer Realschulrektorin an eine andere Realschule rechtmäßig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versetzung eines Schulleiters wegen eines dienstlichen Spannungsverhältnisses zwischen Schulleiter und Lehrerschaft
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 30.01.2013 - 3 B 8/13
- OVG Niedersachsen, 25.02.2013 - 5 ME 49/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2013 - 5 ME 49/13
Von einer Ermessensfehlerhaftigkeit einer Versetzungsentscheidung ist aber nur in den Fällen auszugehen, in denen - vor allem bei angenommenen zwei Streitbeteiligten - nicht der das Spannungsverhältnis allein verschuldende Beamte, sondern stattdessen das "Opfer" des schuldhaften Verhaltens versetzt werden würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.1.1967 - BVerwG VI C 58.65 -, juris Rdnr. 36, 37). - BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12
Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2013 - 5 ME 49/13
Der Dienstherr ist bei der Ausübung des Ermessens an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16.7.2012 - BVerwG 2 B 16.12 -, juris Rnrn. 18 ff.). - OVG Niedersachsen, 06.02.2009 - 5 ME 434/08
Abordnung eines Beamten wegen eines innerdienstlichen Spannungsverhältnisses; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2013 - 5 ME 49/13
Ein innerdienstliches Spannungsverhältnis stellt einen dienstlichen Grund dar, einen an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamten im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Dienstes zu versetzen, und zwar unabhängig davon, wer an der Entstehung des Spannungsverhältnisses die Schuld trägt, da entscheidend allein dessen objektive Beteiligung hieran ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 14.1.2010 - 5 ME 215/09 -, juris Rn. 15; vgl. im Falle einer Abordnung, Nds. OVG, Beschluss vom 6.2.2009 - 5 ME 434/08 -, juris Rn. 11 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 ME 215/09
Zulässigkeit der Versetzung eines Grundschulrektors an eine Grundschule, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2013 - 5 ME 49/13
Ein innerdienstliches Spannungsverhältnis stellt einen dienstlichen Grund dar, einen an diesem Spannungsverhältnis beteiligten Beamten im Interesse der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Dienstes zu versetzen, und zwar unabhängig davon, wer an der Entstehung des Spannungsverhältnisses die Schuld trägt, da entscheidend allein dessen objektive Beteiligung hieran ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.1.2010 - 5 ME 215/09 -, juris Rn. 15; vgl. im Falle einer Abordnung, Nds. OVG…, Beschluss vom 6.2.2009 - 5 ME 434/08 -, juris Rn. 11 m. w. N.).