Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 01.07.2014 - 5 ME 52/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16005
OVG Niedersachsen, 01.07.2014 - 5 ME 52/14 (https://dejure.org/2014,16005)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.07.2014 - 5 ME 52/14 (https://dejure.org/2014,16005)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 5 ME 52/14 (https://dejure.org/2014,16005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,16005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorteilsannahme nach der Beendigung eines Beamtenverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 42 Abs. 1
    Vorteilsannahme nach der Beendigung eines Beamtenverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herausgabe von Bestechungsgeldern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2014 - 5 ME 52/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen steht die letztgenannte Vorschrift der im Strafverfahren auszusprechenden Verfallsanordnung in Bezug auf die einem Amtsträger gezahlten Bestechungsgelder in aller Regel nicht entgegen, da Schutzgut der Amtsdelikte nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft ist, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes, so dass der Dienstherr bei den Bestechungsdelikten nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.5.2001 - 3 StR 549/00 -, juris und Beschluss vom 15.1.2003 - 5 StR 362/02 -, juris).

    Insbesondere hat sie nicht glaubhaft gemacht, dass der Bestechungslohn vollständig in die Kalkulation des bestechenden Unternehmens eingeflossen wäre und der Dienstherr den um diesen Betrag überhöhten Preis gezahlt hätte (vgl. auch BGH, Urteil vom 11.5.2001, a. a. O., Rn. 25).

  • VG Hannover, 29.03.2017 - 13 A 171/14

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2014 - 5 ME 52/14
    Der Antragsteller hat am 15. Januar 2014 bei dem Verwaltungsgericht Hannover Klage erhoben (13 A 171/14) und zugleich um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht.

    Dem Ganzen steht nicht entgegen, dass das Strafurteil des Landgerichts C. vom 12. Juni 20... noch nicht rechtskräftig ist, denn maßgeblich ist im vorliegenden Verfahren nur eine Prognose der Erfolgsaussichten in dem vor dem Verwaltungsgericht anhängigen Hauptsacheverfahren 13 A 171/14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 1 B 1526/01

    Entgegennahme von Schmiergeldern für dienstliche Tätigkeit; Herausgabeanspruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2014 - 5 ME 52/14
    Dem lässt sich entnehmen, dass gegenüber dem Herausgabeanspruch des Dienstherrn der Verfallsanspruch des Staates im Strafprozess vorrangig ist (in Bezug auf § 70 Abs. 1 BBG a. F. ebenso BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - BVerwG 2 C 6.01 -, juris Rn.18; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 3.7.2002 - 1 B 1526/01 -, juris Rn. 16; vgl. auch BT-Drucks. 16/4027, S. 33).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2014 - 5 ME 52/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen steht die letztgenannte Vorschrift der im Strafverfahren auszusprechenden Verfallsanordnung in Bezug auf die einem Amtsträger gezahlten Bestechungsgelder in aller Regel nicht entgegen, da Schutzgut der Amtsdelikte nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft ist, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes, so dass der Dienstherr bei den Bestechungsdelikten nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.5.2001 - 3 StR 549/00 -, juris und Beschluss vom 15.1.2003 - 5 StR 362/02 -, juris).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2014 - 5 ME 52/14
    Dem lässt sich entnehmen, dass gegenüber dem Herausgabeanspruch des Dienstherrn der Verfallsanspruch des Staates im Strafprozess vorrangig ist (in Bezug auf § 70 Abs. 1 BBG a. F. ebenso BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - BVerwG 2 C 6.01 -, juris Rn.18; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 3.7.2002 - 1 B 1526/01 -, juris Rn. 16; vgl. auch BT-Drucks. 16/4027, S. 33).
  • VG Hannover, 29.03.2017 - 13 A 171/14

    Bestechlichkeit; inhaltliche Bestimmtheit; Drittschadensliquidation; Korruption;

    Auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 25.02.2014 sowie den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1.07.2014 (5 ME 52/14) wird wegen der Einzelheiten Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht