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   OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05   

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OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05 (https://dejure.org/2005,9762)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2005 - 5 ME 57/05 (https://dejure.org/2005,9762)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2005 - 5 ME 57/05 (https://dejure.org/2005,9762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von Bewerbern aus verschiedenen Bundesländern; Hausberufungsverbot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; § 8 NBG; § 45 Abs. 3 NSchG
    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines Auswahlverfahrens; Anordnung über die dienstliche Beurteilung der Lehrer im hamburgischen Schuldienst; Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen von Bewerbern aus Hamburg und Niedersachsen; ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 II; ; NBG § 8 I; ; NSchG § 45 III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines Auswahlverfahrens; Anordnung über die dienstliche Beurteilung der Lehrer im hamburgischen Schuldienst; Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen von Bewerbern aus Hamburg und Niedersachsen; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = DVBl. 2002, 131; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, jeweils m.w.N.).

    Enthalten diese Beurteilungen für beide Bewerber die gleiche Gesamtnote und ist deshalb von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung auszugehen, ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, IÖD 2004, 38 = DVBl. 2004, 317 = ZBR 2004, 101, mit Anmerkung von Schnellenbach S. 104; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.03.2004 - 5 ME 390/03 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99

    Aktualität von Regelbeurteilungen;; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05
    1995, 212; Beschl. v. 05.08.1999 - 2 M 2045/99 -, NdsVBl.

    2000, 151 = DÖD 2000, 116; Beschl. v. 24.08.2004 - 5 ME 92/04 - Beschl. v. 10.09.2004 - 5 ME 87/04 -).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 = DVBl. 2002, 131; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.08.2003 - 5 ME 162/03 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05
    Enthalten diese Beurteilungen für beide Bewerber die gleiche Gesamtnote und ist deshalb von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung auszugehen, ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, IÖD 2004, 38 = DVBl. 2004, 317 = ZBR 2004, 101, mit Anmerkung von Schnellenbach S. 104; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.03.2004 - 5 ME 390/03 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.1995 - 5 M 5913/94

    Einstellung; Beurteilung; Bewertung von Examensnoten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05
    Beide Beurteilungen sind nicht vergleichbar, weil die Vorschriften über die dienstliche Beurteilung von Lehrern in Hamburg und in Niedersachsen wesentliche Unterschiede aufweisen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.02.1995 - 5 M 5913/94 -, NVwZ 1995, 803, (804) zur Vergleichbarkeit von Examensnoten bei der Einstellung).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 5 ME 92/04

    Auswahlentscheidung zweier Dienstpostenbewerber anhand aktueller Beurteilungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05
    2000, 151 = DÖD 2000, 116; Beschl. v. 24.08.2004 - 5 ME 92/04 - Beschl. v. 10.09.2004 - 5 ME 87/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 5 ME 390/03

    Bindung des Dienstherrn für die Dauer des Auswahlverfahrens an die mit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05
    Enthalten diese Beurteilungen für beide Bewerber die gleiche Gesamtnote und ist deshalb von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung auszugehen, ist für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, IÖD 2004, 38 = DVBl. 2004, 317 = ZBR 2004, 101, mit Anmerkung von Schnellenbach S. 104; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.03.2004 - 5 ME 390/03 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197; jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05
    Eine starre zeitliche Grenze, bei der die erforderliche Aktualität einer Beurteilung verlorengeht, kann nicht generell festgelegt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.05.1995 - 5 M 1532/95 -, NdsVBl.
  • VGH Hessen, 21.11.2000 - 10 TG 2627/99

    Prüfungsankündigung des Bundesrechnungshofs - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05
    Der vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Entscheidung des VGH Kassel (Beschl. v. 19.09.2001 - 1 TG 2902/00 -, DÖD 2001, 95), nach der eine Beurteilung, deren Beurteilungszeitraum im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung länger als 12 Monate zurückliegt, als nicht mehr aktuell für einen Leistungsvergleich anzusehen ist, hat sich der beschließende Senat - das ergibt sich aus den vorstehend zitierten und auch von dem Verwaltungsgericht benannten Entscheidungen - nicht angeschlossen.
  • VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00

    Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05
    Der vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Entscheidung des VGH Kassel (Beschl. v. 19.09.2001 - 1 TG 2902/00 -, DÖD 2001, 95), nach der eine Beurteilung, deren Beurteilungszeitraum im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung länger als 12 Monate zurückliegt, als nicht mehr aktuell für einen Leistungsvergleich anzusehen ist, hat sich der beschließende Senat - das ergibt sich aus den vorstehend zitierten und auch von dem Verwaltungsgericht benannten Entscheidungen - nicht angeschlossen.
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    Sofern Bewerber in ihren aktuellen dienstlichen Beurteilungen mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden sind, ist für die Auswahlentscheidung (zunächst) auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris Rn 22 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -, juris Rn 20), ehe die Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien in Betracht kommt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.12.2015, a. a. O., Rn 14; Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Ist aufgrund dieser aktuellen Beurteilungen von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung auszugehen, ist für die Auswahlentscheidung (zunächst) auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris Rn. 22f.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -, juris Rn. 20), ehe die Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien in Betracht kommt.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Ist aufgrund dieser aktuellen Beurteilungen von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung auszugehen, ist für die Auswahlentscheidung (zunächst) auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris Rn. 22f.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -, juris Rn. 20), ehe die Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien in Betracht kommt.
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