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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 5 N 30.12   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 5 N 30.12 (https://dejure.org/2014,13878)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2014 - 5 N 30.12 (https://dejure.org/2014,13878)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 5 N 30.12 (https://dejure.org/2014,13878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 1 S 1 LFGB, § 11 Abs 1 S 2 Nr 1 LFGB, § 15 LFGB
    Inverkehrbringen eines als gekochter Schinken bezeichneten Produkts; Verbrauchererwartung und Verpackungsaufmachung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86 Abs 1 VwGO, ... § 86 Abs 3 VwGO, § 101 Abs 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 11 Abs 1 S 1 LFGB, § 11 Abs 1 S 2 Nr 1 LFGB, § 15 LFGB
    Produkt Gekochter Schinken; irreführende Bezeichnung; Zusätze; Formfleisch; zusammengefügte Schinkenstückchen; Produktbeschreibung; Verpackungsaufmachung; Gesamtbetrachtung; beschreibender Zusatz; Etikett; graphische Gestaltung; räumliche Anordnung; Größe der ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unzulässige Bezeichnung eines Formfleisch-Schinkens als "Gourmet Aufschnitt"

  • kanzlei.biz

    Kennzeichnung von

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Formfleisch-Schinkens als "Gourmet Aufschnitt"

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - 5 N 23.12

    Bezeichnung eines Kochpökelerzeugnisses aus Truthahnbrust-Fleischstücken als

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 5 N 30.12
    Mit ihrer gegenteiligen Auffassung verkennt die Klägerin, dass dem Durchschnittsverbraucher, auf dessen Sicht abzustellen ist, die Einzelheiten industrieller Herstellungsprozesse nicht bekannt sein dürften und es für diesen unerheblich ist, welche Herstellungstechnologie im Einzelfall eingesetzt worden ist (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 21. Mai 2014 - OVG 5 N 3.12 sowie OVG 5 N 23.12 [ jeweils Truthahnbrust] - zur Verbrauchererwartung in Ansehung des Endprodukts unabhängig vom Herstellungsverfahren).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - 5 N 3.12

    Produkt Truthahnbrust; gebratenes Geflügelfleisch; zusammengefügte Fleischstücke;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 5 N 30.12
    Mit ihrer gegenteiligen Auffassung verkennt die Klägerin, dass dem Durchschnittsverbraucher, auf dessen Sicht abzustellen ist, die Einzelheiten industrieller Herstellungsprozesse nicht bekannt sein dürften und es für diesen unerheblich ist, welche Herstellungstechnologie im Einzelfall eingesetzt worden ist (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 21. Mai 2014 - OVG 5 N 3.12 sowie OVG 5 N 23.12 [ jeweils Truthahnbrust] - zur Verbrauchererwartung in Ansehung des Endprodukts unabhängig vom Herstellungsverfahren).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 17.12

    Fertigpackung; Fertigpackung mit Lebensmitteln; Fertigpackung mit Backwaren;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 5 N 30.12
    Ziffer 2.19 der o.g. Leitsätze, wonach bei Formfleischerzeugnissen der bei der Herstellung auftretende Muskelabrieb (aus freigesetztem Muskeleiweiß entstehende brätähnliche Substanz), soweit in den Leitsätzen nichts anderes angegeben wird, nicht den Wert von 5 Volumenprozent im verzehrfertig zusammengefügten Fleischanteil übersteigt, bestimmt die Verbrauchererwartung (zur Vermutungswirkung der von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beschlossenen und im Deutschen Lebensmittelbuch, vgl. § 15 LFGB, niedergelegten Leitsätze für die Verbrauchererwartung vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. September 2012 - BVerwG 3 C 17.12 -, juris Rn. 22, sowie Urteil vom 10. Dezember 1987 - BVerwG 3 C 18.87 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 10.12.1987 - 3 C 18.87

    Lebensmittel - Bezeichnung - Wortzusammensetzung - Verkehrsauffassung - Deutsches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 5 N 30.12
    Ziffer 2.19 der o.g. Leitsätze, wonach bei Formfleischerzeugnissen der bei der Herstellung auftretende Muskelabrieb (aus freigesetztem Muskeleiweiß entstehende brätähnliche Substanz), soweit in den Leitsätzen nichts anderes angegeben wird, nicht den Wert von 5 Volumenprozent im verzehrfertig zusammengefügten Fleischanteil übersteigt, bestimmt die Verbrauchererwartung (zur Vermutungswirkung der von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beschlossenen und im Deutschen Lebensmittelbuch, vgl. § 15 LFGB, niedergelegten Leitsätze für die Verbrauchererwartung vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. September 2012 - BVerwG 3 C 17.12 -, juris Rn. 22, sowie Urteil vom 10. Dezember 1987 - BVerwG 3 C 18.87 -, juris Rn. 34).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 5 N 30.12
    Mit dem Zulassungsantrag werden schlüssige Gegenargumente, die einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung in Frage stellen würden, nicht vorgetragen (hierzu vgl. etwa Beschluss des Senats vom 31. August 2012 - OVG 5 N 1.10 -, juris Rn. 7; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 5 N 25.08

    Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin (6. FS); SS 2008; Charité; 17 Fachsemester

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 5 N 30.12
    Demgemäß fordert die Darlegung dieses Zulassungsgrundes prinzipiell die Formulierung einer konkreten, entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und im obergerichtlichen Verfahren klärungsfähigen Rechts- oder Tatfrage von fallübergreifender Bedeutung (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 20. September 2011 - OVG 5 N 25.08 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2012 - 5 N 1.10

    Anschlussförderung; Aufwendungszuschuss; Degression; außerplanmäßige Kürzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 5 N 30.12
    Mit dem Zulassungsantrag werden schlüssige Gegenargumente, die einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung in Frage stellen würden, nicht vorgetragen (hierzu vgl. etwa Beschluss des Senats vom 31. August 2012 - OVG 5 N 1.10 -, juris Rn. 7; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.730

    Beweisverwertungsverbot; Gegenprobe; Beschaffenheit von Schinken

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2014 - 5 N 30.12
    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang benannte Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 29. Juli 2010 - RO 5 K 09.730 - betraf einen Einzelfall, dem unwidersprochene Ausführungen der dortigen Klägerin zugrundelagen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2014 - 5 N 27.12

    Hähnchen-Kebab; zusammengefügte Fleischstücke; Zerkleinerung wie Brühwurstbrät;

    Denn dem Durchschnittsverbraucher, auf dessen Sicht abzustellen ist, dürften die Einzelheiten industrieller Herstellungsprozesse nicht bekannt sein, und für diesen ist es unerheblich, welche Herstellungstechnologie im Einzelfall eingesetzt worden ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Juni 2014 - OVG 5 N 30.12 - [gekochter Schinken], juris Rn. 12, und vom 21. Mai 2014 - OVG 5 N 3.12 sowie OVG 5 N 23.12 -, juris Rn. 13 [jeweils Truthahnbrust]).
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