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   BPatG, 24.09.2020 - 5 Ni 25/18 (EP)   

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https://dejure.org/2020,47552
BPatG, 24.09.2020 - 5 Ni 25/18 (EP) (https://dejure.org/2020,47552)
BPatG, Entscheidung vom 24.09.2020 - 5 Ni 25/18 (EP) (https://dejure.org/2020,47552)
BPatG, Entscheidung vom 24. September 2020 - 5 Ni 25/18 (EP) (https://dejure.org/2020,47552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Staubsauger (europäisches Patent)" - zur Frage der Patentfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08

    Formteil

    Auszug aus BPatG, 24.09.2020 - 5 Ni 25/18
    explizit oder implizit erwähnt werden, spielt dabei keine Rolle Es reicht aus, dass - wie vorliegend - eine Ausführungsform mit dem Merkmal in der Anmeldung als eine mögliche Ausführungsform der Erfindung dargestellt ist (vgl. BGH GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze sowie BGH GRUR 2010, 599 Rn. 22 - Formteil).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02

    rückspülbare Filterkerze

    Auszug aus BPatG, 24.09.2020 - 5 Ni 25/18
    explizit oder implizit erwähnt werden, spielt dabei keine Rolle Es reicht aus, dass - wie vorliegend - eine Ausführungsform mit dem Merkmal in der Anmeldung als eine mögliche Ausführungsform der Erfindung dargestellt ist (vgl. BGH GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze sowie BGH GRUR 2010, 599 Rn. 22 - Formteil).
  • LG München I, 25.02.2021 - 7 O 8011/20

    Feststellung des Zustandekommens eines Lizenzvertrages

    - Am 12. Oktober 2018 hat die E. R. GmbH Factory and Development Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht (Az. 5 Ni 25/18 (EP)) gegen das Streitpatent erhoben.
  • LG Düsseldorf, 10.01.2019 - 4c O 71/18

    Staubsauger I

    Unter dem 12. Oktober 2018 hat ein mit der Verfügungsbeklagten verbundenes Unternehmen Nichtigkeitsklage gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes erhoben (Aktenzeichen 5 Ni 25/18, Anlagenkonvolut AG 14), über die noch nicht entschieden ist.
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