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Rechtsprechung
   BPatG, 12.03.2013 - 5 Ni 58/11 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10262
BPatG, 12.03.2013 - 5 Ni 58/11 (EP) (https://dejure.org/2013,10262)
BPatG, Entscheidung vom 12.03.2013 - 5 Ni 58/11 (EP) (https://dejure.org/2013,10262)
BPatG, Entscheidung vom 12. März 2013 - 5 Ni 58/11 (EP) (https://dejure.org/2013,10262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Bitratenreduktion

    § 9 PatKostG, § 11 PatKostG, § 6 RPflG, § 2 PatKostG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Gebühren-Rückzahlungsantrag - zu den Gebühren für das Verfahren im allgemeinen bei Klägermehrheit und einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten: gesonderte Gebührenentrichtung für jedes entstandene Prozessrechtsverhältnis - zur ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Gebühren-Rückzahlungsantrag - zu den Gebühren für das Verfahren im allgemeinen bei Klägermehrheit und einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten: gesonderte Gebührenentrichtung für jedes entstandene Prozessrechtsverhältnis - zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Gebühren-Rückzahlungsantrag - zu den Gebühren für das Verfahren im allgemeinen bei Klägermehrheit und einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten: gesonderte Gebührenentrichtung für jedes entstandene Prozessrechtsverhältnis - zur ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 5 Ni 58/11
    Zur Frage der Bestimmung des (jeweiligen) Streitgegenstandes unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Zweigliedrigkeit des Streitgegenstandsbegriffes (BGH "Rohrreinigungsdüse II" - GRUR 2012, 485).

    Für das Patentverletzungsverfahren hat der Bundesgerichtshof in der erst vor kurzem ergangenen Entscheidung "Rohrreinigungsdüse II" vom 21. Februar 2012 ausgeführt, dass die Bestimmung des erhobenen Anspruchs nach dem der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde liegenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff unter Würdigung der gestellten Anträge und des zu ihrer Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalts zu erfolgen habe (GRUR 2012, 485 - Ziffer II, 2 der Gründe).

  • BGH, 07.10.1986 - X ZR 87/84

    "Bodenbearbeitungsmaschine"; Gebührenpflicht Patentnichtigkeitskläger bei

    Auszug aus BPatG, 12.03.2013 - 5 Ni 58/11
    Nach Geltung des Patentkostengesetzes ist nicht (mehr) davon auszugehen, dass bei gemeinsam durch einen Prozessbevollmächtigten eingereichten Klagen mehrerer rechtlich selbständiger Klageparteien nur eine Gebühr gemäß Nr. 402 200 der Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG anfällt, sondern, dass für jedes der entstandenen Prozessrechtsverhältnisse eine gesonderte Gebühr zu entrichten ist (BGH "Bodenbearbeitungsmaschine" - GRUR 1987, 348 überholt).

    Der Senat verkennt nicht, dass die Klagen beider Klägerinnen gegen ein und dasselbe Patent gerichtet sind und der Umfang des Klageangriffes identisch ist, was für einen einheitlichen Klagegegenstand sprechen könnte, der den Bundesgerichtshof in der 1987 getroffenen Entscheidung "Bodenbearbeitungsmaschine" veranlasst hatte, eine Klagegebühr für ausreichend zu erachten (GRUR 1987, 348).

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Rechtsprechung
   BPatG, 31.07.2013 - 5 Ni 58/11 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,81682
BPatG, 31.07.2013 - 5 Ni 58/11 (EP) (https://dejure.org/2013,81682)
BPatG, Entscheidung vom 31.07.2013 - 5 Ni 58/11 (EP) (https://dejure.org/2013,81682)
BPatG, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 5 Ni 58/11 (EP) (https://dejure.org/2013,81682)
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   BPatG, 30.11.2016 - 5 Ni 58/11 (EP)   

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BPatG, 30.11.2016 - 5 Ni 58/11 (EP) (https://dejure.org/2016,77629)
BPatG, Entscheidung vom 30.11.2016 - 5 Ni 58/11 (EP) (https://dejure.org/2016,77629)
BPatG, Entscheidung vom 30. November 2016 - 5 Ni 58/11 (EP) (https://dejure.org/2016,77629)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Zurückverweisung

    Auszug aus BPatG, 30.11.2016 - 5 Ni 58/11
    Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens X ZR 64/13 tragen die Klägerinnen 25% und die Beklagte 75%.

    Mit Urteil vom 12. März 2013 hatte der Senat das Streitpatent wegen unzulässiger Erweiterung vollständig für nichtig erklärt; auf die Berufung der Beklagten hin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Juli 2015 dieses Urteil aufgehoben (Az. X ZR 64/13) und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das BPatG zurückverwiesen.

    Zur Lösung schlägt das Streitpatent in der mit Hauptantrag verteidigten Fassung des Patentanspruchs 1 ein Verfahren zur Bitratenreduktion vor, das unter Fortführung der Gliederung des Bundesgerichtshofs folgende Merkmale aufweist (vgl. BGH-Urteil X ZR 64/13 vom 7. Juli 2015, Rdnr. 8):.

    Merkmal 1 ist dahin zu verstehen, dass jeder Wert in einem Signal ein Signalwert ist (vgl. BGH-Urteil X ZR 64/13, Rdnr. 21).

    Die Vorgabe, wenigstens ein Huffman-Codewort nach dieser Vorschrift zu bilden (Merkmal 5), erklärt sich daraus, dass nach dem erteilten Patentanspruch 2 dem Huffman-Codewort ein Zusatzcodewort angehängt werden kann, wenn die Teilfolge eine vorgegebene Länge oder der zugeordnete andere Signalwert einen vorgegebenen Betrag überschreitet, und es nach dem erteilten Patentanspruch 3 möglich ist, eine Wertefolge in Abschnitte zu zerlegen und jedem Abschnitt ein Huffman-Codewort zuzuordnen (vgl. BGH-Urteil X ZR 64/13, Rdnr. 18).

    Die Formulierung, wenigstens ein Huffman-Codewort nach dieser Vorschrift zu bilden, bedeutet also - entgegen dem üblichen Sprachgebrauch - nicht, dass die anspruchsgemäßen Bildungsvorschriften nur für die Codierung mancher Signalwerte Anwendung finden würden, sondern dass für jeden Signalwert mindestens ein Huffman-Codewort nach den Merkmalen 5 ff. gebildet wird (vgl. BGH-Urteil X ZR 64/13, Rdnr. 16: "... dass es bei der Merkmalsgruppe 3 nicht nur darum.

  • BPatG, 05.06.2007 - 4 Ni 60/06
    Auszug aus BPatG, 30.11.2016 - 5 Ni 58/11
    K1 Registerauszug des DPMA K2 BPatG, Urteil vom 5. Juni 2007 betreffend das Streitpatent, Aktenzeichen 4 Ni 60/06 (EU) verbunden mit 4 Ni 65/06 (EU) K3 EP 0 260 748 B1, Streitpatentschrift K4 EP 0 260 748 A2, Anmeldeunterlagen K5 DE 36 31 252 A1, Priorität 1 K6 DE 36 38 127 A1, Priorität 2 K7 DE 37 17 399 A1, Priorität 3 K8 WEN-HSIUNG CHEN und WILLIAM K. PRATT, "Scene Adaptive Coder", IEEE Transactions on Communications, Vol. COM-32, No. 3, März 1984, Seiten 225 bis 232 ("Chen") K9 US 4, 316,222 K10 Erläuterung des Verfahrens nach Chen (K8) durch die Klägerinnen an Hand eines Beispiels K11 Merkmalsgliederung erteilter Patentanspruch 1 K12 Merkmalsgliederung erteilter Patentanspruch 10 K13.1-8 Anlagenkonvolut zum Nachweis der offenkundigen Vorbenutzung durch das System "WIDCOM VTC-56" K14 US 4, 420,771 K15 US 3, 984,833 K16 US 4, 092,676 K17 US 4, 136,363 K18 US 4, 494,151 K19.1-3 Anlagenkonvolut zum ESPRIT 563 - PICA-Projekt K20 HENRY H. J. LIAOiao, "Upper Bound, Lower Bound and Run-Length Substitution Coding", NTC '77 Conference Record, Vol. 3, Seiten 49:3-1 bis 49:3-6 (1977) ("Liao Artikel") K21 Kopie des "SETTLEMENT AGREEMENT" vom 20./30. Mai 2011 teilweise geschwärzt K22 Handelsregisterauszug vom 8. Dezember 2011 betr.
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 30.11.2016 - 5 Ni 58/11
    Soweit die Beklagte das Streitpatent in der erteilten Fassung nicht mehr verteidigt, war es mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären (zur st. Rspr. im Nichtigkeitsverfahren vgl. z. B. BGH GRUR 2007, 404, 405 - Carvedilol).
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