Rechtsprechung
LG Offenburg, 12.09.2007 - 5 O 107/06 KfH |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbskonformes Verhalten bei einer Gewährung eines Bonus-Talers für den bloßen Erwerb von rezeptpflichtigen preisgebundenen Arzneimitteln; Bewertung einer Ausgabe von Bonus-Talern als Preisnachlass beim Erwerb von rezeptpflichtigen preisgebundenen Arzneimitteln ...
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 12.09.2007 - 5 O 107/06 KfH
- LG Offenburg, 12.02.2009 - 5 O 107/06
- OLG Karlsruhe, 12.02.2009 - 4 U 160/07
- BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05
Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Wertgutschein auslobt, verstößt …
Auszug aus LG Offenburg, 12.09.2007 - 5 O 107/06
Der wesentliche Zweck dieser Regelung besteht darin, bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf der letzten Handelsstufe, also im Verhältnis zwischen Apotheker und Verbraucher, einen Preiswettbewerb auszuschließen, um dadurch eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2006, 233; OLG Rostock GRUR-RR 2005, 391; OLG Naumburg GRUR-RR 2006, 336).Die Kammer teilt nicht die gegenteilige Auffassung der Oberlandesgerichte Rostock (GRUR-RR 2005, 391) und Naumburg (GRUR-RR 2006, 336), die in Fällen dieser Art einen Verstoß gegen die AMPreisV verneinen, weil der mit dem Bonus-Taler (bzw. einer Gutschrift) verbundene Vorteil nicht bereits beim Erwerb preisgebundener Medikamente, sondern erst beim Erwerb anderer Produkte, für die eine Preisbindung nicht gelte, gewährt werde.
- OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 6 U 201/04
Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Preisregelungen nach der …
Auszug aus LG Offenburg, 12.09.2007 - 5 O 107/06
Der wesentliche Zweck dieser Regelung besteht darin, bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf der letzten Handelsstufe, also im Verhältnis zwischen Apotheker und Verbraucher, einen Preiswettbewerb auszuschließen, um dadurch eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2006, 233; OLG Rostock GRUR-RR 2005, 391; OLG Naumburg GRUR-RR 2006, 336).Die Bestimmungen über die Preisbindung für Arzneimittel werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber - gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels - Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen ( OLG Frankfurt, Urteil vom 20.10.2005 - 6 U 201/04 -, GRUR-RR 2006, 233).
- OLG Rostock, 04.05.2005 - 2 U 54/04
Zur Zulässigkeit der Werbung eines Apothekers mit einem "Bonussystem" mittels …
Auszug aus LG Offenburg, 12.09.2007 - 5 O 107/06
Der wesentliche Zweck dieser Regelung besteht darin, bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf der letzten Handelsstufe, also im Verhältnis zwischen Apotheker und Verbraucher, einen Preiswettbewerb auszuschließen, um dadurch eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2006, 233; OLG Rostock GRUR-RR 2005, 391; OLG Naumburg GRUR-RR 2006, 336).Die Kammer teilt nicht die gegenteilige Auffassung der Oberlandesgerichte Rostock (GRUR-RR 2005, 391) und Naumburg (GRUR-RR 2006, 336), die in Fällen dieser Art einen Verstoß gegen die AMPreisV verneinen, weil der mit dem Bonus-Taler (bzw. einer Gutschrift) verbundene Vorteil nicht bereits beim Erwerb preisgebundener Medikamente, sondern erst beim Erwerb anderer Produkte, für die eine Preisbindung nicht gelte, gewährt werde.
- OLG Köln, 20.09.2005 - 6 W 112/05
Preisbindungswidrige Ausgabe von Gutscheinen bei Kauf preisgebundener …
Auszug aus LG Offenburg, 12.09.2007 - 5 O 107/06
Diese Voraussetzungen hat das Oberlandesgericht Köln bereits als erfüllt angesehen, wenn ein Kunde den gewährten Vorteil beim Erwerb freiverkäuflicher Artikel in einer Apotheke (Kosmetika, Haarshampoo, Nahrungsergänzungsmittel) realisieren kann (OLG Köln GRUR 2006, 88). - BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus LG Offenburg, 12.09.2007 - 5 O 107/06
Deshalb sind gesetzliche Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist (vgl. BVerfG NJW 1996, 3067, 3068 [BVerfG 22.05.1996 - 1 BvR 744/88] ).
- OLG Hamburg, 29.02.2024 - 3 U 83/21 Soweit ersichtlich wurden die Taler bzw. Punkte dort allerdings nicht - wie hier - proportional zum Umsatz ausgegeben, sondern nur ein einziger Taler bzw. Punkt für jedes Arzneimittel (…KG, GRUR-RR 2008, 450, juris Rn. 3 als Vorinstanz zu BGH, GRUR 2010, 1133 - Bonuspunkte) bzw. für einen Einkauf ab 10, 00 ? (LG Offenburg, Urteil vom 12.09.2007 - 5 O 107/06, BeckRS 2009, 489 als erste Instanz zu BGH, Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 26/09, juris - Bonus-Taler).
- OLG Karlsruhe, 12.02.2009 - 4 U 160/07
Für den bloßen Erwerb preisgebundener Arzneimittel dürfen Apotheken keine …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Offenburg vom 12. September 2007 - 5 O 107/06 KfH - wird zurückgewiesen.Unter Aufhebung von Ziff. 1 des am 12. September 2007 verkündeten Urteils des Landgerichts Offenburg (Az. 5 O 107/06) wird die Klage insgesamt abgewiesen.
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- BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09