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   LG Oldenburg, 02.11.2012 - 5 O 1630/07   

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https://dejure.org/2012,61791
LG Oldenburg, 02.11.2012 - 5 O 1630/07 (https://dejure.org/2012,61791)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 02.11.2012 - 5 O 1630/07 (https://dejure.org/2012,61791)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 02. November 2012 - 5 O 1630/07 (https://dejure.org/2012,61791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • baurechtsiegen.de

    Urheberrechtsverletzung aufgrund der Verwendung von Planungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 15.07.1997 - 3 U 290/97

    Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach der Lizenzanalogie Verletzung des

    Auszug aus LG Oldenburg, 02.11.2012 - 5 O 1630/07
    Dies betrifft zum einen nur diejenigen Leistungsphasen, die mit schöpferischen Leistungen des Architekten in Verbindung stehen (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1998, 47).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus LG Oldenburg, 02.11.2012 - 5 O 1630/07
    Seit BGHZ 82, 299 - Kunststoffhohlprofil II - ist die dogmatische Begründung eine andere: Das "Erlangte" i.S.d. § 812 BGB ist nicht die Lizenzersparnis, sondern der Gebrauch des immateriellen Schutzgegenstandes.
  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus LG Oldenburg, 02.11.2012 - 5 O 1630/07
    Die frühere Rechtsprechung (BGHZ 20, 345, 355 - Paul Dahlke) sah die Bereicherung darin, dass der Verletzer die Vergütung erspart, die er hätte entrichten müssen, wenn er den Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigten um Zustimmung gebeten hätte (Ersparnisbereicherung).
  • OLG Jena, 23.12.1998 - 2 U 799/96

    Verletzung des Urheberrechts des Architekten: Welche Rechtsfolgen?

    Auszug aus LG Oldenburg, 02.11.2012 - 5 O 1630/07
    Das OLG Thüringen führt aus (BauR 1999, 672):.
  • OLG Celle, 02.03.2011 - 14 U 140/10

    Urheberrechtlicher Schutz von Entwurfsplänen für ein Bauwerk

    Auszug aus LG Oldenburg, 02.11.2012 - 5 O 1630/07
    Bei der Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr ist objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (OLG Celle, Urteil vom 02.03.2011, Az. 14 U 140/10 mwN.).
  • LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11

    Urheberrechtsverletzung: Ermittlung des Schadenersatzanspruchs des Planers eines

    Zum Urheberrechtsschutz von Gebäuden hat die Kammer im Urteil vom 15.04.2009 - 5 O 1630/07 - insoweit bestätigt durch OLG und BGH) u.a. ausgeführt:.

    In dem o.g. früheren Verfahren der Kammer zum Aktenzeichen 5 O 1630/07 hatte das OLG Oldenburg als Berufungsgericht einen Urheberrechtsverstoß einer Person angenommen, die Wohnungen in einem Altenheim unter Verwendung einer urheberrechtlich geschützten Leistung eines Dritten (Pläne des Altenheims) nur vermarktet hatte; der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des OLG insoweit nicht beanstandet.

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