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   LG Limburg, 21.11.2014 - 5 O 18/14   

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https://dejure.org/2014,38488
LG Limburg, 21.11.2014 - 5 O 18/14 (https://dejure.org/2014,38488)
LG Limburg, Entscheidung vom 21.11.2014 - 5 O 18/14 (https://dejure.org/2014,38488)
LG Limburg, Entscheidung vom 21. November 2014 - 5 O 18/14 (https://dejure.org/2014,38488)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Wettbewerbswidriges Verhalten erfüllt nicht per se die Anspruchsvoraussetzungen für eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB. Die sich aus den §§ 3 ff. UWG ergebenden Unterlassungsgebote beinhalten keine Schutzgesetzverletzung nach Maßgabe des § 823 Abs. 2 BGB.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Wettbewerbsverstoß ist nicht zwangsläufig eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidriges Verhalten als Anspruchsvoraussetzungen für eine unerlaubte Handlung

  • online-und-recht.de

    Wettbewerbsverstoß ist nicht automatisch zugleich eine vorsätzliche unerlaubte Handlung.

  • Betriebs-Berater

    Ein wettbewerbswidriges Verhalten stellt nicht per se zugleich eine vorsätzliche unerlaubte Handlung dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriges Verhalten ist nicht automatisch eine unerlaubte Handlung nach § 823 BGB

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß ist nicht unbedingt unerlaubte Handlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß ist grundsätzlich keine vorsätzliche unerlaubte Handlung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Normen des UWG sind keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 186
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Arnsberg, 05.12.2012 - 5 O 17/10

    Schadensersatzansprüche wegen Behandlungsfehlern aufgrund einer Geburt (hier:

    Auszug aus LG Limburg, 21.11.2014 - 5 O 18/14
    Die Klägerin, ihr gehören neben Kfz-werkstätten auch Kfz-händler als Mitgliedsunternehmen an, trug in dem Rechtsstreit vor der Kammer unter dem Aktenzeichen 5 O 17/10 auf Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens der Beklagten an, weil die Beklagte im Internet infolge der Vielzahl der Angebote als tatsächlich gewerblich Handelnde über die Verkaufsplattform www.autoscout.de in dem dort nur für den Privatverkauf vorgesehenen Bereich Fahrzeuge angeboten habe.

    Die Klägerin meldete ihre Forderungen aus dem KfB aus dem Rechtsstreit 5 O 17/10 dort zur Tabelle an.

    Die Kammer hat die Verfahrensakte aus dem Rechtsstreit 5 O 17/10 aus Beweiszwecken zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Zwar ist davon auszugehen, dass die Beklagte durch die vorbehaltlose Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung in dem Rechtsstreit vor der Kammer unter 5 O 17/10 den Unterlassungsanspruch und damit auch ihr wettbewerbswidriges Verhalten konstitutiv anerkannt hat, was sich unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Haftung der Beklagten als Gewerbetreibende gemäß § 8 Abs. 2 und § 3 Abs. 3, Anh. Nr. 23 UWG als sachgerechtes prozessuales Verhalten darstellt.

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus LG Limburg, 21.11.2014 - 5 O 18/14
    Während der strafbaren Werbung nach Maßgabe der §§ 16 ff. UWG Schutzgesetzcharakter im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zukommt, trifft dies auf die aus den §§ 3 ff. UWG herleitbaren Unterlassungsgebote nicht zu (vgl. BGH, Urteil v. 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07 - Rz. 87, zit. nach juris; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., Einl., Rz. 7.5.
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus LG Limburg, 21.11.2014 - 5 O 18/14
    Die Schaffung eben dieses individuellen Schadenersatzanspruchs muss erkennbar von den Unterlassungsgeboten im UWG erstrebt sein, mindestens aber im haftungsrechtlichen Gesamtgefüge sinnvoll und tragbar erscheinen, wobei der Regelungszusammenhang der hier maßgeblichen Normen des UWG umfassend zu würdigen ist (vgl. grds. BGH, Urteil v. 13. Dezember 2011 - XI ZR 51/10 -, Rz. 21 m. w. N., zit. nach juris).
  • LG Braunschweig, 27.09.2016 - 7 O 585/16

    Fahrzeugkaufvertrag: Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung hinsichtlich der

    Bei § 3 UWG (i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG) handelt es sich auch nicht um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (LG Limburg, Urt. v. 21.11.2014 - 5 O 18/14; siehe auch Palandt/Sprau, BGB, 75. Auflage, § 823 Rn. 72 zu § 3 UWG).
  • LG Braunschweig, 16.03.2018 - 11 O 3669/16

    Abgasskandal; Rücktritt; unerhebliche Pflichtverletzung; behebbarer Mangel

    Es ist bereits fraglich, ob § 4 Nr. 11 UWG überhaupt Schutzgesetzcharakter hat (ausdrücklich ablehnend LG Limburg, Urteil vom 21.11.2014, 5 O 18/14, zit. nach juris, Rn. 29; wohl auch BGH, Urteil vom 30.05.2008, 1 StR 166/07, zit. nach juris, Rn. 87).
  • LG Braunschweig, 15.09.2017 - 11 O 4019/16

    Anspruch auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufvertrages nach Rücktritt wegen

    Es ist bereits fraglich, ob § 4 Nr. 11 UWG überhaupt Schutzgesetzcharakter hat (ausdrücklich ablehnend LG Limburg, Urteil vom 21.11.2014, 5 O 18/14, zit. nach juris, Rn. 29; wohl auch BGH, Urteil vom 30.05.2008, 1 StR 166/07, zit. nach juris, Rn. 87).
  • LG Braunschweig, 09.06.2017 - 11 O 3838/16

    Anspruch im Falle eines Fahrzeugmangels auf Nachlieferung aus §§ 434, 437 Nr. 1,

    Es ist bereits fraglich, ob § 4 Nr. 11 UWG überhaupt Schutzgesetzcharakter hat (ausdrücklich ablehnend LG Limburg, Urteil vom 21.11.2014, 5 O 18/14, zit. nach juris, Rn. 29; wohl auch BGH, Urteil vom 30.05.2008, 1 StR 166/07, zit. nach juris, Rn. 87).
  • LG Braunschweig, 19.05.2017 - 11 O 3605/16

    Fahrzeugkaufvertrag: Anspruch auf Lieferung eines Neufahrzeugs nach Kauf eines

    Es ist bereits fraglich, ob § 4 Nr. 11 UWG überhaupt Schutzgesetzcharakter hat (ausdrücklich ablehnend LG Limburg, Urteil vom 21.11.2014, 5 O 18/14, zit. nach juris, Rn. 29; wohl auch BGH, Urteil vom 30.05.2008, 1 StR 166/07, zit. nach juris, Rn. 87).
  • LG Braunschweig, 07.07.2017 - 11 O 3672/16

    Kauf eines vom sog. "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs: Anspruch des Käufers

    Es ist bereits fraglich, ob § 4 Nr. 11 UWG überhaupt Schutzgesetzcharakter hat (ausdrücklich ablehnend LG Limburg, Urteil vom 21.11.2014, 5 O 18/14, zit. nach juris, Rn. 29; wohl auch BGH, Urteil vom 30.05.2008, 1 StR 166/07, zit. nach juris, Rn. 87).
  • LG Braunschweig, 15.09.2017 - 11 O 4073/16

    Kraftfahrzeugkauf: Unzulässiger Einsatz einer Abschalteinrichtung in der

    Es ist bereits fraglich, ob § 4 Nr. 11 UWG überhaupt Schutzgesetzcharakter hat (ausdrücklich ablehnend LG Limburg, Urteil vom 21.11.2014, 5 O 18/14, zit. nach juris, Rn. 29; wohl auch BGH, Urteil vom 30.05.2008, 1 StR 166/07, zit. nach juris, Rn. 87).
  • LG Braunschweig, 01.09.2017 - 11 O 3828/16

    Kauf eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs: Schadenersatzanspruch des

    Es ist bereits fraglich, ob § 4 Nr. 11 UWG überhaupt Schutzgesetzcharakter hat (ausdrücklich ablehnend LG Limburg, Urteil vom 21.11.2014, 5 O 18/14, zit. nach juris, Rn. 29; wohl auch BGH, Urteil vom 30.05.2008, 1 StR 166/07, zit. nach juris, Rn. 87).
  • LG Braunschweig, 21.07.2017 - 11 O 3974/16

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Anspruch

    Es ist bereits fraglich, ob § 4 Nr. 11 UWG überhaupt Schutzgesetzcharakter hat (ausdrücklich ablehnend LG Limburg, Urteil vom 21.11.2014, 5 O 18/14, zit. nach juris, Rn. 29; wohl auch BGH, Urteil vom 30.05.2008, 1 StR 166/07, zit. nach juris, Rn. 87).
  • LG Ansbach, 10.12.2019 - 3 O 728/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus einem Kaufvertrag über ein Diesel-Fahrzeug,

    Ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte folgt auch nicht aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG a.F., §§ 1, 5 Pkw-EnVKV, da die Klagepartei insoweit zutreffend selbst davon ausgeht, dass es sich bei § 4 Nr. 11 UWG a.F. um kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt (ebenso LG Limburg, Urt. v. 21.11.2014 - 5 O 18/14).
  • LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 3835/16

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: Anspruch

  • LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 3807/16

    Kraftfahrzeugkauf: Unzulässiger Einsatz einer Abschalteinrichtung in der

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   LG Lüneburg, 30.04.2013 - 5 O 18/14   

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LG Lüneburg, Entscheidung vom 30. April 2013 - 5 O 18/14 (https://dejure.org/2013,75069)
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