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   LG Gießen, 05.07.2012 - 5 O 305/12   

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LG Gießen, 05.07.2012 - 5 O 305/12 (https://dejure.org/2012,22261)
LG Gießen, Entscheidung vom 05.07.2012 - 5 O 305/12 (https://dejure.org/2012,22261)
LG Gießen, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 5 O 305/12 (https://dejure.org/2012,22261)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Köln, 07.02.2014 - 1 L 1262/13

    Inkassounternehmen

    Ganz aktuell hat das Landgericht Gießen mit Urteil vom 05.07.2012, Az.: 5 O 305/12 bestätigt, dass der Kunde mit Abgabe der von ihm oder einem Vertreter unterschriebenen Erklärung bei der H. GmbH den Vertrag verbindlich bestellt hat, insbesondere hat das Gericht alle geltend gemachten Einwendungen für nichtig erklärt.

    Wir möchten nochmals ausdrücklich auf das ganz aktuelle Urteil des Landgerichts Gießen vom 05.07.2012, Az.: 5 O 305/12 verweisen, in dem bestätigt wird, dass der Kunde mit Abgabe der von ihm oder einem Vertreter unterschriebenen Erklärung bei der H. GmbH den Vertrag verbindlich bestellt hat, insbesondere hat das Gericht alle geltend gemachten Einwendungen für nichtig erklärt.

    Der Antragsgegner hat insoweit die Inkassoschreiben der Antragstellerin vom 11.06.2013, 15.06.2013, 27.06.2013 und vom 18.07.2013 benannt und festgestellt, dass dort die Urteile des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13.10.2011 (Az.: 40 C 8543/11), des Amtsgerichts Köln vom 06.06.2011 (Az.: 114 C 128/11), des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 28.07.2011 (Az.: 60 C 182/11) und des Landgerichts Gießen vom 05.07.2012 (Az.: 5 0 305/12) nicht mehr ausdrücklich zitiert werden.

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2014 - 15 U 43/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Rechnungen für die Erfassung der

    Gegen die Beurteilung, dass das Ausgangsformular eine irreführende geschäftliche Handlung darstellt, sprechen schließlich auch nicht die von den Beklagten vorgelegten Urteile verschiedener Amtsgerichte (AG Köln, Anhang zu Anlage K 6; AG Bergisch-Gladbach, Anhang zu Anlage K 8; AG Düsseldorf, Anhang zu Anlage K 8) und des Landgerichts Gießen vom 05.07.2012 (Az. 5 O 305/12) bzw. des Landgerichts Düsseldorf vom 31.07.2013 (Az. 23 S 316/12).
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