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LG Krefeld, 17.05.2018 - 5 O 35/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung der Dienstleistungsvergütung i.R.e. nichtigen Dienstleistungsvertrags und Rahmenvertrags zwischen Rechtsanwalt und Inkassounternehmen (hier: Verbot der Fremdbeteiligung nicht sozietätsfähiger Dritter)
- rabüro.de
Zur Rechtswidrigkeit einer Gewinnbeteiligung eines Unternehmens an Honorareinnahmen einer Anwaltskanzlei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.08.2007 - III ZR 56/07
Wirksamkeit der Vereinbarung einer am Umsatz angeworbener Partner orientierten …
Auszug aus LG Krefeld, 17.05.2018 - 5 O 35/17
Dies ist mit der für ein selbständiges Organ der Rechtspflege zu fordernden Unabhängigkeit nicht vereinbar und soll von § 27 BORA verhindert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 01.08.2007, III ZR 56/07, juris). - BGH, 14.07.1993 - XII ZR 262/91
Beschränkung eines Bereicherungsanspruchs wegen überhöhter Gewinnausschüttungen …
Auszug aus LG Krefeld, 17.05.2018 - 5 O 35/17
Der Ausschluss des Rückforderungsanspruchs setzt einen beiderseitigen Gesetzesverstoß nicht voraus, sondern greift auch ein, wenn lediglich der Leistende verwerflich gehandelt hat (BGH, Urteil vom 10.04.2014, VIII ZR 241/13; Urteil vom 14.07.1993, XII ZR 262/91, jeweils zitiert nach juris). - BGH, 08.05.1980 - III ZR 51/79
Vereinbarung einer Pauschalvergütung in Beitreibungssachen
Auszug aus LG Krefeld, 17.05.2018 - 5 O 35/17
Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 08.05.1980, III ZR 51/79, zitiert nach juris) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
- BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 241/13
Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen
Auszug aus LG Krefeld, 17.05.2018 - 5 O 35/17
Der Ausschluss des Rückforderungsanspruchs setzt einen beiderseitigen Gesetzesverstoß nicht voraus, sondern greift auch ein, wenn lediglich der Leistende verwerflich gehandelt hat (BGH, Urteil vom 10.04.2014, VIII ZR 241/13; Urteil vom 14.07.1993, XII ZR 262/91, jeweils zitiert nach juris). - BGH, 21.10.2010 - IX ZR 48/10
Anwaltliches Berufsrecht: Nichtigkeit des Anwaltsvertrages bei Vertretung eines …
Auszug aus LG Krefeld, 17.05.2018 - 5 O 35/17
Dem steht es gleich, wenn er sich der Einsicht in das Verbotswidrige seines Handeln leichtfertig verschlossen hat (BGH, Urteil vom 21.10.2010, IX ZR 48/10 mwN, zitiert nach juris). - BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
Auszug aus LG Krefeld, 17.05.2018 - 5 O 35/17
Das kann der Fall sein, wenn der verbotswidrig geschaffene Zustand selbst gegen das Verbotsgesetz verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2014, VII ZR 241/13, zitiert nach juris).