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   LG Leipzig, 08.02.2008 - 05 O 383/08   

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https://dejure.org/2008,9897
LG Leipzig, 08.02.2008 - 05 O 383/08 (https://dejure.org/2008,9897)
LG Leipzig, Entscheidung vom 08.02.2008 - 05 O 383/08 (https://dejure.org/2008,9897)
LG Leipzig, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 05 O 383/08 (https://dejure.org/2008,9897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Der Internet-Anschlussinhaber haftet als Störer fürüber seinen Internetanschluss mittels so genannter P2P-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverstöße Dritter,wenn er zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat, die eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Schaffung einer Internetzugangsmöglichkeit löst Störerhaftung aus

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 16, 17, 19 a, 85 Abs. 1, 78 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG
    Wie lange kann ein Filesharing-Verstoß abgemahnt werden? / Streitwert bei Filesharing 10.000 EUR

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eltern haften bei Filesharing-Abmahnungen für ihre Kinder sofern Sicherungsmaßnahmen unterblieben sind

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Anschlussinhabers für Teilnahme an Tauschbörse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 219 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 256
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - 20 W 157/07

    Haftung des WLAN-Betreibers bei Filesharing

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2008 - 5 O 383/08
    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (Az.: 1-20 W 157/07, Beschluss vom 27.12.2007) und des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (Az.: 5 W 152/06, Beschluss vom 11.10.2006) an.
  • OLG Hamburg, 11.10.2006 - 5 W 152/06

    Eltern haften für Filesharing durch Kinder

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2008 - 5 O 383/08
    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (Az.: 1-20 W 157/07, Beschluss vom 27.12.2007) und des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (Az.: 5 W 152/06, Beschluss vom 11.10.2006) an.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2008 - 5 O 383/08
    Störer ist nämlich, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat - kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat (BGHZ 158, 236, 251 - Internet-Versteigerung I).
  • LG Halle, 01.06.2012 - 2 O 3/12

    Einstweilige Verfügung im Urheberrecht: Reduzierter Maßstab hinsichtlich

    Der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vermag die Kammer keine Begründung dafür zu entnehmen, warum dieser bislang allgemein anerkannte 8. Februar 2008, 5 O 383/08, Rn. 3), mag es sein, dass eine Eilbedürftigkeit begründende Umstände im dort entschiedenen Fall so offensichtlich waren, dass ihr Vorliegen nicht mehr im Streit war, sondern nur noch die Frage, ob eine einmal entstandene Eilbedürftigkeit wieder widerlegt wurde.
  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 308 O 691/09

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer

    Aufgrund dessen ist es überwiegend wahrscheinlich, dass sie entweder die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder dass sie von Personen begangen worden ist, deren Fehlverhalten sie sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung zurechnen lassen muss (wie hier zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Hamburg, MMR 2008, 685; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG-Köln, BeckRS 2007 15421; LG Köln BeckRS 2010 04511; LG Düsseldorf BeckRS 2008 17131; LG Leipzig MMR 2009, 219; strenger OLG Frankfurt/M., MMR 2008, 169).
  • LG Hamburg, 05.07.2010 - 308 O 246/10

    20.000 EUR Streitwert für das Filesharing eines Computerprogramms

    Das gilt besonders im Fall der Überlassung eines Internetzugangs an Kinder und Jugendliche, da sich bei ihnen das Unrechtsbewusstsein für Urheberrechtsverletzungen über das Internet häufig noch nicht in dem erforderlichen Maße ausgebildet hat (ebenso zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2008, 685 ff.; LG Hamburg, MMR 2006, 700 ; LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG Köln, BeckRS 2007 15421; LG Düsseldorf, BeckRS 2008 17131; LG Leipzig, MMR 2009, 219; strenger: OLG Frankfurt/M., GRUR-RR 2008, 73; anders bei Volljährigen: LG Mannheim, MMR 2007, 267).
  • LG Hamburg, 04.02.2010 - 308 O 34/10

    Filesharing - Störerhaftung des Anschlussinhabers für illegale Downloads

    Aufgrund dessen ist es überwiegend wahrscheinlich, dass sie entweder die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder dass sie von Personen begangen worden ist, deren Fehlverhalten sie sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung zurechnen lassen muss (wie hier zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2006, 700; LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Hamburg, MMR 2008, 685; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG Köln, BeckRS 2007 15421; LG Düsseldorf, BeckRS 2008 17131; LG Leipzig, MMR 2009, 219; strenger: OLG Frankfurt/M., GRUR-RR 2008, 73; anders bei Volljährigen: LG Mannheim, MMR 2007, 267).
  • LG Hamburg, 28.12.2009 - 308 O 691/09

    Zum Streitwert bei urheberrechtlicher Abmahnung wegen des Filesharings eines

    Aufgrund dessen ist es überwiegend wahrscheinlich, dass sie entweder die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder dass sie von Personen begangen worden ist, deren Fehlverhalten sie sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung zurechnen lassen muss (wie hier zur Haftung des Anschlussinhabers: LG Hamburg, MMR 2006, 700; LG Hamburg, MMR 2007, 131; LG Hamburg, MMR 2008, 685; LG Mannheim, ZUM-RD 2007, 252; LG Köln, BeckRS 2007 15421; LG Düsseldorf, BeckRS 2008 17131; LG Leipzig, MMR 2009, 219; strenger: OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 169).
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