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   LG Kassel, 12.01.2006 - 5 O 55/06   

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https://dejure.org/2006,39194
LG Kassel, 12.01.2006 - 5 O 55/06 (https://dejure.org/2006,39194)
LG Kassel, Entscheidung vom 12.01.2006 - 5 O 55/06 (https://dejure.org/2006,39194)
LG Kassel, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 5 O 55/06 (https://dejure.org/2006,39194)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07

    Kannibale von Rotenburg II

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 03.03.2006 (14 W 10/06, 5 O 55/06 LG Kassel) ausgeführt hat, dient der von der Beklagten beanstandete Zusatz lediglich dazu, den beanstandeten Film zu individualisieren.
  • LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Der Kläger forderte die Beklagte mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2005 unter Fristsetzung bis zum 28. Dezember 2005 auf zu erklären, dass sie auf eine Verwertung des Filmes bis zum 30. April 2006 verzichte und geplante oder/und konkretisierte Vertriebsmaßnahmen offenbaren werde (Bd.I Bl. 34- 36 d.A.).Die Beklagte bot dem Kläger daraufhin eine unverbindliche Kompensationszahlung in Höhe von 25.000 Euro an, die dieser mit Schriftsatz vom 5. Januar 2006 ablehnte (Bd.I Bl. 39 d.A.).Der Kläger beantragte mit einer am 9. Januar 2006 per Fax bei dem Landgericht Kassel eingegangenen Antragsschrift vom selben Tag den Erlass einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, es der Beklagten bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer ersatzweise zu verhängenden Haftstrafe bis zur Dauer von sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verbieten, den auf der Grundlage wesentlicher Lebensbilder und Persönlichkeitsmerkmale seiner Person mit den Hauptdarstellern "..."und in Regie von "..." hergestellten Film "Rohtenburg" (englischer Titel: "Butterfly - a Grimm Lovestory") zu vervielfältigen, vorzuführen, zu bewerben oder auf andere Weise in den Verkehr zu bringen bzw. vervielfältigen, vorführen, bewerben oder auf andere Weise in den Verkehr bringen zu lassen.Das Landgericht Kassel wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss vom 12. Januar 2006 - 5 O 55/06 - mit der Begründung zurück, es könne dahinstehen, ob der Kläger einen Verfügungsanspruch schlüssig dargelegt habe, weil er nicht glaubhaft gemacht habe, dass das von der Hauptfigur des Films verkörperte Bildnis sein eigenes sei.Auf die dagegen eingelegte Beschwerde des Klägers hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den angefochtenen Beschluss durch ein am 3. März 2006 ver-kündetes Urteil - 14 W 10 /06 - aufgehoben und eine dem Antrag entsprechende einstweilige Verfügung mit der Begründung erlassen, der Kläger könne gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB von der Beklagten verlangen, es zu unterlassen, den Film "Rohtenburg" vorzuführen oder sonst einem Publikum zugänglich zu machen, weil er hierdurch in seinem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG verletzt werde (Bd.I Bl. 12 - 29 d.A.).

    Das Verfahren 5 O 55/06 - Landgericht Kassel - war informationshalber Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

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