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   LG Kiel, 27.06.2014 - 5 O 64/14   

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https://dejure.org/2014,79126
LG Kiel, 27.06.2014 - 5 O 64/14 (https://dejure.org/2014,79126)
LG Kiel, Entscheidung vom 27.06.2014 - 5 O 64/14 (https://dejure.org/2014,79126)
LG Kiel, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - 5 O 64/14 (https://dejure.org/2014,79126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 824 BGB, § 1004 BGB, § 203 StGB
    Deliktischer Rechtsschutz: Anspruch auf Unterlassung von Behauptungen im Zusammenhang mit der Übernahme einer Zahnarztpraxis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch von Äußerungen als unwahre Tatsachenbehauptungen bei Beeinträchtigung der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit eines Zahnarztes; Einhaltung des Datenschutzes und der Geheimhaltung der Patientendaten von Altpatienten i.R.d. Praxisübernahme

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2014 - 5 O 64/14
    Unter § 823 Absatz 1 BGB fallen demgegenüber abträgliche Werturteile und die Mitteilung schädigender wahrer Tatsachen (BGH NJW 1992, 1312).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2014 - 5 O 64/14
    Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGH NJW 06, 830).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus LG Kiel, 27.06.2014 - 5 O 64/14
    Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht, wenn ernsthafte und greifbare Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten (BGH NJW-RR 09, 184).
  • OLG Nürnberg, 26.11.2019 - 6 U 713/19

    Nichtigkeit der Veräußerung des Patientenstamms einer Zahnarztpraxis

    a) Das sog. "Verwahrungsmodell" oder "Zwei-Schrank-Modell" wird zwar in der Literatur als zulässig angesehen (vgl. Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 7. Aufl., Kap. IX Rn. 34; Laufs/Kern Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl., § 23 Rn. 25; Kamp, Der Verkauf der Patientenkartei und die ärztliche Schweigepflicht, NJW 1992, 1545; so auch LG Kiel v. 27.06.2014, 5 O 64/14).
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