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   LG Aurich, 26.07.2019 - 5 O 762/18   

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https://dejure.org/2019,61678
LG Aurich, 26.07.2019 - 5 O 762/18 (https://dejure.org/2019,61678)
LG Aurich, Entscheidung vom 26.07.2019 - 5 O 762/18 (https://dejure.org/2019,61678)
LG Aurich, Entscheidung vom 26. Juli 2019 - 5 O 762/18 (https://dejure.org/2019,61678)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Braunschweig, 16.10.2017 - 11 O 4092/16

    Abgasskandal; Unzulässige Abschalteinrichtung; Motorsteuerungssoftware;

    Auszug aus LG Aurich, 26.07.2019 - 5 O 762/18
    Danach liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass der Richtliniengeber zumindest auch den Schutz des einzelnen Fahrzeugerwerbers bzw. -besitzers gegen Vermögensbeeinträchtigungen in Betracht gezogen hat (vgl. OLG Braunschweig, a.a.O., Rdnr. 137 ff.; LG Braunschweig, Urteil vom 18.10.2017, Az. 3 U 1676/16 zitiert nach juris, Rdnr. 47, 48; LG Braunschweig, Urteil vom 16.10.2017, Az. 11 O 4092/16, Rdnr. 58).
  • OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus LG Aurich, 26.07.2019 - 5 O 762/18
    1.) Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagten ein Verstoß gegen die guten Sitten vorzuwerfen ist, weil sie Fahrzeuge in Verkehr gebracht und dabei zu Unrecht den Eindruck vermittelt hat, dass für die entsprechenden Fahrzeuge die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen zu Recht erteilt worden sind, obwohl sie die Motoren der Fahrzeuge mit einer Motorsteuerungssoftware ausgerüstet hatte, die die Stickoxidemissionen im Prüfstandlauf optimiert hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.7.2018, Az. 27 U 10/18, zitiert nach juris, Rn. 5).
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 310/06

    ComROAD VIII

    Auszug aus LG Aurich, 26.07.2019 - 5 O 762/18
    Nur dann wäre die Haftung der Beklagten für den vom Kläger geltend gemachten Schaden, der in dem Abschluss eines ihm nachteiligen Vertrages besteht, gerechtfertigt (BGH Urteil vom 3.3.2008, Az. II ZR 310/06, zitiert nach juris, Rdnr. 12 ff.; Oechsler, NJW 2017, S. 2865, 2867; Münchner Kommentar zum BGB-Wagner, 7.A., § 826 Rdnr. 45).
  • OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17

    Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik

    Auszug aus LG Aurich, 26.07.2019 - 5 O 762/18
    Auf ihre inhaltliche Richtigkeit kommt es hingegen nicht an (OLG Braunschweig, Urteil vom 19.2.2019, Az. 7 U 134/17, zitiert nach juris, Rdnr. 123 ff.; Armbrüster NJW 2018, S. 3481, 3481 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2005 - II ZR 380/03

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen unrichtiger Angaben in

    Auszug aus LG Aurich, 26.07.2019 - 5 O 762/18
    3.) Schließlich setzt ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB wegen Schutzgesetzverletzung deren Kausalität für den geltend gemachten Schaden voraus (BGH Urteil vom 26.9.2005, Az. II ZR 380/03, zitiert nach juris, Rdnr. 16).
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