Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2011 - L 5 P 51/10 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 42 Abs 3 GKG 2004, § 52 Abs 1 GKG 2004, § 63 Abs 2 GKG 2004, § 74 SGB 11
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Streitigkeit über die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Speyer, 16.09.2010 - S 9 P 65/10
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2011 - L 5 P 51/10 B
Papierfundstellen
- NZS 2011, 680 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2011 - L 5 P 51/10
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des 3. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.6.2008 (B 3 P 2/07 R) machen sie geltend, anders als bei der erstmaligen Zulassung sei bei der Kündigung eines Versorgungsvertrages aufgrund des binnen kurzer Zeit drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruchs des Pflegedienstes für die Streitwertbemessung auf dessen dreifachen Jahresumsatz abzustellen.Die Grundsätze des Beschlusses des 3. Senats des BSG vom 12.6.2008 (a.a.O.) seien zudem auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da aus wirtschaftlicher Sicht ein erheblicher Unterschied bestehe, ob ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim seinen Versorgungsvertrag verliere.
- BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2011 - L 5 P 51/10
Sie betonen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 6. Senats des BSG (BSG 1.9.2005 B 6 KA 41/04 R; 12.9.2006 B 6 KA 70/05 B), in Rechtsstreitigkeiten über Zulassungsentziehungen im Bereich des Vertragsarztrechts, der Krankenhäuser, der Rehabilitationseinrichtungen und der nichtärztlichen Leistungserbringer habe das BSG den Streitwert in Höhe des voraussichtlichen Gewinns von drei Jahren festgesetzt; es sei nicht schlüssig nachvollziehbar, weshalb der Streitwert bei Kündigungen des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes anderen Kriterien folgen sollte.Letztlich ist auch der generelle Gesichtspunkt zu berücksichtigen, dass es den vertragspartnerschaftlich gebundenen Leistungserbringern nicht durch die Höhe der zu erwartenden Verfahrenskosten unverhältnismäßig erschwert werden darf, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl BSG 1.9.2005 B 6 KA 41/04 R, juris).
- LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - L 5 KR 19/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Streitigkeit über die …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2011 - L 5 P 51/10
Der Senat hält, auch in Ansehung der Beschwerdebegründung, an seiner Rechtsprechung (Beschluss vom 14.7.2009 L 5 KR 19/09 B ER) fest, wonach Ausgangspunkt für die Festsetzung des Streitwerts der Gewinn ist, welchen der Kläger aus der (gekündigten) Vertragsbeziehung im Verhältnis zu den Beklagten gezogen hat, wobei in Anlehnung an § 42 Abs. 3 GKG der dreifache Jahresgewinn maßgebend ist. - BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B
Festsetzung des Streitwerts im Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2011 - L 5 P 51/10
Sie betonen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 6. Senats des BSG (BSG 1.9.2005 B 6 KA 41/04 R; 12.9.2006 B 6 KA 70/05 B), in Rechtsstreitigkeiten über Zulassungsentziehungen im Bereich des Vertragsarztrechts, der Krankenhäuser, der Rehabilitationseinrichtungen und der nichtärztlichen Leistungserbringer habe das BSG den Streitwert in Höhe des voraussichtlichen Gewinns von drei Jahren festgesetzt; es sei nicht schlüssig nachvollziehbar, weshalb der Streitwert bei Kündigungen des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes anderen Kriterien folgen sollte. - BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 6/01 R
Gegenstandswertfestsetzung - Höhe der zu erstattenden Anwaltskosten im …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2011 - L 5 P 51/10
Dass ohne den Versorgungsvertrag der Pflegedienst möglicherweise wirtschaftlich nicht tragfähig wäre und in Insolvenz gehen würde, vermag die Zugrundelegung des Umsatzes als Ausgangspunkt für die Streitwertbestimmung nicht zu begründen, da sich der Streitwert nur nach der unmittelbaren Bedeutung der Sache, nicht aber nach möglichen mittelbaren Folgen bestimmt (BSG 4.9.2001 B 7 AL 6/01 R, juris Rn 18).
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 P 2949/12
Soziale Pflegeversicherung - ambulanter Pflegedienst - Versorgungsvertrag - …
Der Senat hat auf den Gewinn (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 5 P 51/10 B - abweichend hiervon auf den Jahresumsatz abstellend: BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - B 3 P 2/07 R -, in juris) des Klägers als Leistungserbringer zulasten der Beklagten innerhalb von drei Jahren ausgehend von den Angaben des Klägers in erster Instanz - die von den übrigen Beteiligten im Übrigen unwidersprochen geblieben sind - abgestellt, was einen Betrag von im Jahr EUR 10.000,00 und folglich insgesamt EUR 30.000,00 ergibt.