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   BVerwG, 06.11.2018 - 5 P 8.16   

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BVerwG, 06.11.2018 - 5 P 8.16 (https://dejure.org/2018,45647)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2018 - 5 P 8.16 (https://dejure.org/2018,45647)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2018 - 5 P 8.16 (https://dejure.org/2018,45647)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats im öffentlichen Dienst; Hinausschiebens des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus

  • rewis.io

    Übergang von abstraktem auf konkreten Feststellungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPVG BW § 92 Abs. 2 ; SGB VI § 41 S. 3
    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats im öffentlichen Dienst; Hinausschiebens des Beendigungszeitpunktes des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus

  • datenbank.nwb.de

    Übergang von abstraktem auf konkreten Feststellungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16

    Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 5 P 8.16
    Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Beteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 5 P 1.14 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 18 Rn. 9 und vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - IÖD 2018, 200 ).

    Eine derartige Auslegung muss sich jedoch darauf beschränken, den eigentlichen Antragsinhalt anhand des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten zu ermitteln, darf also den sich aus dem Wortlaut ergebenden Sinn nicht verkehren (BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - IÖD 2018, 200 ).

  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 1.14

    Anfechtung einer Personalratswahl einer Agentur für Arbeit; Antragsberechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 5 P 8.16
    Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Beteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 5 P 1.14 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 18 Rn. 9 und vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - IÖD 2018, 200 ).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 P 9.15

    Abschluss- und Vollständigkeitsfunktion; Anhang zu einer E-Mail; Beweisfunktion;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2018 - 5 P 8.16
    Ein solcher allgemeiner Feststellungsantrag muss spätestens in der letzten Tatsacheninstanz gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 5 P 9.15 - BVerwGE 157, 117 Rn. 12).
  • BVerwG, 19.12.2018 - 5 P 6.17

    Abwägung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anonymität; Antragsauslegung;

    Der Inhalt des bei dem Verwaltungsgericht gestellten und bei dem Oberverwaltungsgericht unverändert gebliebenen Feststellungsantrags, der als Prozesserklärung von dem Rechtsbeschwerdegericht ausgelegt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 8 m.w.N.) und den Streitgegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens bestimmt, bedarf unter Berücksichtigung der Antragsbegründung der Auslegung.
  • BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 24.19
    Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Beteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (BVerwG, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Eine derartige Auslegung muss sich jedoch darauf beschränken, den eigentlichen Antragsinhalt anhand des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten zu ermitteln, darf also den sich aus dem Wortlaut ergebenden Sinn nicht verkehren (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - IÖD 2018, 200 und vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 9).

    Die in der Beschwerdebegründung enthaltenen allgemeinen Ausführungen zur Rechtslage weisen ebenfalls nicht in die Richtung eines abstrakten Feststellungsantrags, weil sie nur die Rechtsauffassung des Antragstellers zur Begründung seines Feststellungsbegehrens wiedergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 1 S 3255/21

    Anfechtung bzw. Widerruf einer prozessualen Erledigungserklärung

    Für die Auslegung einer Erklärung ist gegebenenfalls auch deren Begründung heranzuziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.2018 - 5 P 8.16 - juris, m.w.N.; zur Auslegung eines Klagebegehrens und Rechtsschutzziels dass., Beschl. v. 27.04.2020 - 2 B 48.19 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 45; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.01.2013, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - PL 15 S 3539/20

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei einer wiederholten Verlängerung eines

    Diese Rechtsfrage aber hat der Senat der Sache nach bereits in seinem Leitsatzbeschluss vom 10.11.2016 (- PL 15 S 2083/15 - nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 06.11.2018 - 5 P 8.16 - beide Juris; ebenso, allerdings für den Betriebsrat, Worobjow, NZA 2019, 1023) entschieden.

    Es sollen solche Rechtsfragen einer Klärung zugeführt werden, die sich an dem konkreten Vorgang von Frau B. ausrichten, durch ihn ausgelöst und auch begrenzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.2018 - 5 P 8.16 -, Juris Rn. 9).

  • BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19

    Mitbestimmung der Stufenvertretung bei der Versetzung des Geschäftsführers eines

    a) Der Antrag ist als abstrakter Feststellungsantrag auszulegen und erfüllt die Anforderungen an diese Antragsform (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - ZfPR-online 2019, Nr. 2 S. 7 ff.).

    Darüber hinaus ergibt sich aus der Begründung des Antrags, die bei seiner vom Rechtsbeschwerdegericht vorzunehmenden Auslegung mit heranzuziehen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 5 P 1.14 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 18 Rn. 9, vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 15 und vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - ZfPR-online 2019, Nr. 2 S. 7 Rn. 8, jeweils m.w.N.), dass sich der Antrag nur auf die anlassgebende Fallkonstellation bezieht, also nur solche Fälle in den Blick nimmt, in denen der Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II (Jobcenter, § 6d SGB II) zugleich Bundesbediensteter und die Regionaldirektion für seine Versetzung zuständig ist.

  • BVerwG, 29.09.2020 - 5 P 11.19

    In Fällen des § 77 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BPersVG hat der Personalrat kein Recht

    Der in der Beschwerdeinstanz formulierte abstrakte Feststellungsantrag ist zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2023 - 17 LP 3/22

    Absehen von Stellenausschreibung; abstrakter Feststellungsantrag; Maßgeblicher

    Da für einen vom erledigten anlassgebenden Einzelfall losgelösten abstrakten Feststellungsantrag im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ein Rechtsschutzinteresse nur besteht, wenn der Antrag sich auf künftige Sachverhalte bezieht, die in ihren Grundzügen dem Sachverhalt des anlassgebenden konkreten Einzelfalls entsprechen und im Wesentlichen dieselben Rechtsfragen aufwerfen (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 6.11.2018 - BVerwG 5 P 8.16 -, juris Rn. 9), ist der Antrag zukunftsgerichtet und sind seine Erfolgsaussichten anhand der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beurteilen (vgl. bspw. zur Bestimmung des für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkts in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren abhängig vom jeweiligen Streitgegenstand und danach anzuwendenden materiellen Recht: BVerwG, Beschl. v. 3.5.2022 - BVerwG 5 P 1.22 -, juris Rn. 14 ff.; Beschl. v. 27.4.2022 - BVerwG 5 P 9.20 -, juris Rn. 11 ff. (jeweils konkreter Feststellungsantrag bezogen auf die Beteiligung an einer individuellen Personalmaßnahme); Senatsbeschl. v. 24.1.2020 - 17 LP 1/19 -, juris Rn. 31 f. (konkreter Feststellungsantrag bezogen auf einen Initiativantrag betreffend eine individuelle Personalmaßnahme); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.3.2019 - 18 LP 5/17 -, juris Rn. 34 (Rücknahme einer unter Verletzung von Beteiligungsrechten vollzogenen Maßnahme)).
  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 9.19

    Erforderliche Schriftform einer Zustimmungsverweigerungserklärung;

    Der in der Beschwerdeinstanz formulierte abstrakte Feststellungsantrag ist zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 9) und begründet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2019 - 20 A 3100/17

    Schriftformerfordernis der Mitteilung der Tatsache der Zustimmungsverweigerung

    vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG, zuletzt Beschlüsse vom 15. Dezember 2016 - 5 P 9.15 -, BVerwGE 157, 117 = PersR 2017, Nr. 7-8, 61 = PersV 2017, 263 = RiA 2017, 186 = ZfPR 2017, 34, und vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 -, juris.
  • OLG Bremen, 12.06.2019 - 1 EK 4/18

    Zur Auslegung einer Prozesserklärung als Verzögerungsrüge i.S.d. § 198 Abs. 3 S.

    Die Auslegung der Prozesserklärung darf den sich aus dem Wortlaut ergebenden Sinn nicht verkehren (siehe BVerwG, Beschluss vom 29.05.2018 - 5 P 6/16, juris Rn. 16, IÖD 2018, 200; Beschluss vom 06.11.2018 - 5 P 8/16, juris Rn. 9, ZfPR online 2019, Nr. 2, 7-9; spezifisch für die Auslegung einer anwaltlichen Erklärung als Verzögerungsrüge auch OVG Münster, Urteil vom 28.09.2015 - 13 D 27/14, juris Rn. 79 ff., NWVBl 2016, 169; Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, § 198 GVG Rn. 209).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2019 - 62 PV 16.18

    Mitbestimmung bei Anschaffung von ballistischen Schutzhelmen durch die

  • BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen einer behaupteten Verletzung des Anspruchs

  • BVerwG, 14.12.2022 - 5 P 3.21

    Mitbestimmungsrecht bei der Ablehnung einer Teilzeitbeschäftigung aus

  • OVG Sachsen, 18.12.2020 - 6 A 1244/18

    Subventionsrecht; ESF-Richtlinie Berufliche Bildung/2011; Weiterbildung;

  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 1314/19

    Ausschreibung; Ausschreibungspflicht; Beachtlichkeit; Bundesagentur für Arbeit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2019 - 62 PV 15.18

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit im

  • OVG Sachsen, 21.10.2022 - 6 A 411/21
  • OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 411/21

    Zulassung der Berufung; Klagerücknahme; Prozesserklärung; Wirksamkeit;

  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4420/20

    Jobcenter; Mitbestimmung; Zustimmung; Zuweisung

  • OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 442/20
  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4385/20

    Auswahlentscheidung; Beachtlichkeit; Bundesagentur für Arbeit; Gesamturteil;

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