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   BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14   

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BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14 (https://dejure.org/2014,21607)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2014 - 5 PB 1.14 (https://dejure.org/2014,21607)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 (https://dejure.org/2014,21607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d. Mitbestimmungsrechts (hier: Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten i.R.e. Versetzung)

  • rechtsportal.de

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d. Mitbestimmungsrechts (hier: Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten i.R.e. Versetzung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
    Das Oberverwaltungsgericht bezieht sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer Maßnahme nur dann unbeachtlich ist, wenn ein Mitbestimmungsrecht offensichtlich ausscheidet, was dann der Fall ist, wenn ein Verweigerungsgrund von vornherein und eindeutig nicht vorliegen kann, er nach keiner vertretbaren Betrachtung als möglich erscheint (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 = Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 23 S. 29 , vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 6 ff., vom 30. April 2001 - BVerwG 6 P 9.00 - Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 6 S. 4 f. und vom 15. November 2006 - BVerwG 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 40, jeweils Rn. 39; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
    Das Oberverwaltungsgericht bezieht sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer Maßnahme nur dann unbeachtlich ist, wenn ein Mitbestimmungsrecht offensichtlich ausscheidet, was dann der Fall ist, wenn ein Verweigerungsgrund von vornherein und eindeutig nicht vorliegen kann, er nach keiner vertretbaren Betrachtung als möglich erscheint (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 = Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 23 S. 29 , vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 6 ff., vom 30. April 2001 - BVerwG 6 P 9.00 - Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 6 S. 4 f. und vom 15. November 2006 - BVerwG 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 40, jeweils Rn. 39; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Auszug aus BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 28. März 1994 - BVerwG 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 10.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
    Eine solche Divergenz kann auch dann anzunehmen sein, wenn beide Entscheidungen auf der Grundlage von verschiedenen, aber inhaltsgleichen Rechtsnormen ergangen sind (vgl. Beschluss vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PB 10.03 - Buchholz 251.2 § 91 BlnPersVG Nr. 2 S. 1 f.).
  • BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
    Die Rechtsbeschwerde kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn die insoweit aufgeworfene Frage von einem Sachverhalt ausgeht, den die Vorinstanz nicht festgestellt hat (vgl. Beschluss vom 6. Juni 2006 - BVerwG 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 Rn. 8 zur Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 1 VwGO).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
    Das Oberverwaltungsgericht bezieht sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer Maßnahme nur dann unbeachtlich ist, wenn ein Mitbestimmungsrecht offensichtlich ausscheidet, was dann der Fall ist, wenn ein Verweigerungsgrund von vornherein und eindeutig nicht vorliegen kann, er nach keiner vertretbaren Betrachtung als möglich erscheint (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 = Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 23 S. 29 , vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 6 ff., vom 30. April 2001 - BVerwG 6 P 9.00 - Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 6 S. 4 f. und vom 15. November 2006 - BVerwG 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 40, jeweils Rn. 39; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
    Das Oberverwaltungsgericht bezieht sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer Maßnahme nur dann unbeachtlich ist, wenn ein Mitbestimmungsrecht offensichtlich ausscheidet, was dann der Fall ist, wenn ein Verweigerungsgrund von vornherein und eindeutig nicht vorliegen kann, er nach keiner vertretbaren Betrachtung als möglich erscheint (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 = Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 23 S. 29 , vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 6 ff., vom 30. April 2001 - BVerwG 6 P 9.00 - Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 6 S. 4 f. und vom 15. November 2006 - BVerwG 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142 = Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 40, jeweils Rn. 39; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.12.2023 - 5 PB 10.23
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m. w. N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 10 m. w. N.).

  • BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15

    Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats

    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 5 PB 2.19

    Rügepräklusion im Kostenfreistellungsverfahren

    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 29. November 2016 - 5 PB 7.16 - juris Rn. 8).

    In der Begründung ist aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).

    Soweit zu dem von der Rechtssache aufgeworfenen Problemkreis einschlägige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bereits ergangen sind, so erfordert das Gebot der Darlegung der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage im Hinblick auf deren Klärungsbedürftigkeit auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den Gründen dieser Rechtsprechung auseinandersetzt und aufzeigt, dass und inwieweit ein darüber hinausgehender Klärungsbedarf noch besteht (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15

    Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (zum Vorstehenden vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (zum Vorstehenden vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (zum Vorstehenden vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 22.01.2015 - 5 PB 5.14

    Begriff der überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9 und vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979, jeweils m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 12.14

    Mitbestimmung bei mittelbarer Arbeitszeitregelung

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).Gemessen daran kommt die Zulassung der Beschwerde nicht in Betracht.

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9 und vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979, jeweils m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 26.14

    Annahme einer prozessualen Stellvertretung und konkludenten Bevollmächtigung im

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (zum Vorstehenden vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 14.01.2015 - 5 PB 6.14

    Befugnis für einen Antrag nach § 9 Abs. 4 BPersVG; ständiger Vertreter

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 8.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

  • BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
  • BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17

    Verwendung von Wahlkabinen, Trennwänden oder eines anderweitigen Sichtschutzes

  • BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15

    Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung

  • BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15

    Absehen von Ausschreibung trotz verweigerter Zustimmung des Personalrats

  • BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14

    Rechtliche Bewertung willkürlich sachgrundlos befristeter Übertragungen einer

  • BVerwG, 21.04.2022 - 5 PB 11.21

    'Arbeitsplatz' im Sinne des § 74 Abs. 1 Nr. 16 PersVG HE; Darlegung der

  • BVerwG, 01.11.2016 - 5 PB 2.16

    Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Personen durch § 18a Abs. 5 RadioBRG BR 2008

  • BVerwG, 12.09.2014 - 5 PB 8.14

    Rechtsbeschwerde wegen Divergenz gegen den Beschluss des Bayerischen

  • BVerwG, 24.11.2016 - 5 PB 3.16

    Zum Begriff der Dienstkraft nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PersVG BE 2004

  • BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18

    Personalvertretungssachen - und der übergangene Beweisantrag

  • BVerwG, 15.09.2014 - 5 PB 2.14

    Rechtfertigung der Versagung einer Weiterbeschäftigung durch die Vorgabe der

  • BVerwG, 30.12.2022 - 5 PB 2.22

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten; Versetzung des

  • BVerwG, 15.09.2014 - 5 PB 4.14

    Vorliegen einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15

    Wahl zur JAV; Zahl der Beschäftigten; Prognosezeitraum; Auskunftspflichten der

  • BVerwG, 15.09.2014 - 5 PB 3.14

    Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig bzgl. Zumutbarkeit der

  • BVerwG, 16.05.2019 - 5 PB 16.18

    Verhinderungsgründe eines Personalratsmitglieds - Prüfungspflicht der

  • BVerwG, 02.05.2019 - 5 PB 22.18

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Erstellung von Dienstplänen bzgl. der

  • BVerwG, 05.01.2016 - 5 PB 23.15

    Abgrenzung von Verwaltungsanordnung und Anordnung im

  • BVerwG, 08.09.2015 - 5 PB 13.15

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; "regelmäßige Teilnahme" von Ersatzmitgliedern des

  • BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 9.18

    Ausschluss der Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte eines Personalrats in

  • BVerwG, 24.10.2016 - 5 PB 6.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Begründung

  • BVerwG, 14.10.2020 - 5 PB 23.19

    Kosten einer Spezialschulung für Personalratsmitglied

  • BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen einer behaupteten Verletzung des Anspruchs

  • BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 8.18

    Ausschluss der Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte eines Personalrats in

  • BVerwG, 25.11.2016 - 5 PB 7.16

    Anspruch auf ordnungsgemäße Anwendung einer Dienstvereinbarung durch den

  • BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 22.15

    Rechtsbeschwerde; Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit im

  • BVerwG, 30.06.2015 - 5 PB 16.14
  • BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14

    Heilung eines unwirksamen Beschlusses über den Antrag auf Ausschließung eines

  • BVerwG, 10.05.2017 - 5 PB 5.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 04.08.2015 - 5 PB 18.14

    Fehlen einer konkreten Rechtsfrage bei einer allein auf den Zulassungsgrund der

  • BVerwG, 19.11.2019 - 5 PB 6.19

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 31.05.2017 - 5 PB 12.16

    Statthaftigkeit der auf den Zulassungsgrund der Divergenz gestützten Beschwerde;

  • BVerwG, 21.04.2017 - 5 PB 4.16

    Keine Mitwirkung der Personalvertretung bei Auflösung einer Hauptschule in

  • BVerwG, 11.07.2023 - 5 PB 6.23

    Verwerfung der auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung gestützten

  • BVerwG, 20.06.2019 - 5 PB 11.18

    Übeertragbarkeit der Rechtsprechung zur mehrfachen Dienststellenzugehörigkeit von

  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Beweiserhebung

  • BVerwG, 02.04.2015 - 5 PB 22.14

    Zuweisung von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit zu einer gemeinsamen

  • BVerwG, 11.09.2015 - 5 PB 27.14

    Anforderungen an die Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge einer

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 PB 9.15

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 11.14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl.

  • BVerwG, 19.11.2019 - 5 PB 5.19

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • BVerwG, 02.04.2015 - 5 PB 21.14

    Zuweisung von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit zu einer gemeinsamen

  • BVerwG, 16.04.2015 - 5 PB 24.14

    Feststellung der Ungültigkeit einer Personalratswahl

  • BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23

    Vertretungszwang im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der

  • BVerwG, 14.12.2021 - 5 PB 1.21

    Erfassung künftiger Zulassung durch die Zustimmung des Personalrates zu einer

  • BVerwG, 05.12.2019 - 5 PB 21.19

    Zumutbarkeit der Übernahme eines durch § 9 BPersVG geschützten Auszubildenden aus

  • BVerwG, 01.04.2016 - 5 PB 18.15

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz; Hinreichende

  • BVerwG, 05.08.2015 - 5 PB 15.15

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern

  • BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 11.15

    Verstoß der Einsichtnahme in die Gehaltslisten der Professoren durch den

  • BVerwG, 02.04.2015 - 5 PB 23.14

    Zuweisung von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit zu einer gemeinsamen

  • BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 3.23

    Verwerfung der Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde;

  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 14.15

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern

  • BVerwG, 16.04.2015 - 5 PB 25.14

    Schlüssige Bevollmächtigung des vorsitzenden Mitglieds der Geschäftsführung einer

  • BVerwG, 04.04.2023 - 5 PB 7.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 16.15

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern

  • BVerwG, 19.08.2022 - 5 PB 17.21

    Dienstvereinbarungen zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat im

  • BVerwG, 06.04.2022 - 5 PB 7.21

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes in der Beschwerdebegründung

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