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   BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14   

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BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14 (https://dejure.org/2015,18700)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2015 - 5 PB 14.14 (https://dejure.org/2015,18700)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 5 PB 14.14 (https://dejure.org/2015,18700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung eines unwirksamen Beschlusses über den Antrag auf Ausschließung eines Personalratsmitglieds und die Beauftragung eines Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14
    Lediglich der Nachweis über die bis zum Zeitpunkt der Prozessentscheidung erfolgte Beschlussfassung kann noch im Rechtsmittelverfahren geführt werden (vgl. BAG, Beschlüsse vom 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - BAGE 116, 192 Rn. 13 und 16 sowie vom 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - AP Nr. 5 zu § 21b BetrVG 1972 Rn. 19 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011 - 20 A 10/10

    Zulässigkeit der Ergänzung der Tagesordnung einer Personalratssitzung um

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14
    Diese Aussagen - so der Beteiligte zu 1 - wichen von den Rechtssätzen ab, die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 20 A 10/10.PVL - (juris) zu einem vergleichbaren Sachverhalt gebildet habe (vgl. Beschwerdebegründung vom 9. Oktober 2014 S. 13 f.).
  • BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 88.13

    Untersagung der Tätigkeit als Betreiben eines erlaubnispflichtigen Bankgeschäfts

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14
    Der angefochtene Beschluss beruht dann nicht auf einer Abweichung, wenn er auch auf eine andere, selbstständig tragende Begründung gestützt ist, für die ihrerseits eine Zulassung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 und § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ausscheidet (vgl. insoweit zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 8 B 88.13 - juris Rn. 9).
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14
    Soweit der Beteiligte zu 1 in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 2013 (- 7 ABR 84/11 - AP Nr. 2 zu § 33 BetrVG 1972) ausführt, "[...] das Verwaltungsgericht [hätte] vor seiner Entscheidung der Wirksamkeit des Beschlusses vom 01.10.2013 nachgehen müssen" und "den Antrag nicht als jedenfalls unbegründet zurückweisen dürfen" und daran anknüpfend rügt, "da der Wirksamkeitsmangel in der ersten Instanz nicht 'unentdeckt' geblieben ist, konnte er nicht durch eine Entscheidung in zweiter Instanz geheilt werden" (vgl. Beschwerdebegründung vom 9. Oktober 2014 S. 11), wendet er sich der Sache nach gegen die fehlerhafte Rechtsanwendung des Verwaltungs- und des Oberverwaltungsgerichts im Einzelfall und setzt deren Rechtsansicht seine eigene, zu einem anderen Ergebnis führende Auffassung entgegen.
  • BVerwG, 15.09.2014 - 5 PB 2.14

    Rechtfertigung der Versagung einer Weiterbeschäftigung durch die Vorgabe der

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2014 - 5 PB 2.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14
    Lediglich der Nachweis über die bis zum Zeitpunkt der Prozessentscheidung erfolgte Beschlussfassung kann noch im Rechtsmittelverfahren geführt werden (vgl. BAG, Beschlüsse vom 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - BAGE 116, 192 Rn. 13 und 16 sowie vom 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - AP Nr. 5 zu § 21b BetrVG 1972 Rn. 19 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2014 - 5 B 1.13

    Bezugnahme einer in der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen Frage auf den

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2015 - 5 PB 14.14
    Schließlich genügt die hier in Rede stehende Frage auch deshalb nicht den Darlegungsanforderungen, weil sie von einem Sachverhalt ausgeht, den das Oberverwaltungsgericht nicht festgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 5 B 1.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18

    Personalvertretungssachen - und der übergangene Beweisantrag

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 5 PB 14.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 9.18

    Ausschluss der Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte eines Personalrats in

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 5 PB 14.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 8.18

    Ausschluss der Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte eines Personalrats in

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 5 PB 14.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.06.2019 - 5 PB 11.18

    Übeertragbarkeit der Rechtsprechung zur mehrfachen Dienststellenzugehörigkeit von

    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 5 PB 14.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.11.2017 - 5 B 1.17

    Gewährung von Ausbildungsförderung für das Bachelorstudium der Psychologie nach

    Es bedarf auch der substantiierten Auseinandersetzung mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2016 - 5 BN 1.15 - NVwZ 2016, 618 Rn. 2 und vom 29. Juni 2015 - 5 PB 14.14 - juris Rn. 3).
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