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   BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14   

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BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14 (https://dejure.org/2015,8625)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2015 - 5 PB 17.14 (https://dejure.org/2015,8625)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2015 - 5 PB 17.14 (https://dejure.org/2015,8625)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 83 Abs. 2
    Rechtliche Bewertung willkürlich sachgrundlos befristeter Übertragungen einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14
    Das Darlegungserfordernis des § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92a Satz 2 i.V.m. § 72a Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 ArbGG setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerdeentscheidung erheblichen Rechtsfrage sowie die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9 und vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979, jeweils m.w.N.).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9).

  • BAG, 24.01.1973 - 4 AZR 104/72

    Abordnung eines Angestellten - Direktionsrecht des Arbeitgebers - Abordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14
    b) Soweit der Antragsteller eine Abweichung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 1973 - 4 AZR 104/72 - (BAGE 25, 12) beanstandet, erfüllt dies die Begründungsanforderungen bereits deshalb nicht, weil Entscheidungen jenes Gerichts im verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht divergenzfähig sind.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14
    Maßgebend ist dabei der in § 63 Abs. 1 Nr. 10 LPersVG BB zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang, in den dieser hineingestellt ist, unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 u.a. - BVerfGE 8, 274 ; BGH, Urteil vom 12. März 2013 - XI ZR 227/12 - BGHZ 197, 21 Rn. 21; BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 82/06 - AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn).
  • BVerwG, 22.12.2011 - 6 PB 18.11

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung des Personalrats; vorübergehende

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14
    a) Der Antragsteller ist der Auffassung, der angefochtene Beschluss weiche von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2011 - 6 PB 18.11 - (PersR 2012, 124) ab, weil das Oberverwaltungsgericht angenommen habe, für die Feststellung einer "nicht nur vorübergehenden Übertragung" im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 10 PersVG sei "allein auf den erklärten Willen der Dienststellenleitung" abzustellen, während das Bundesverwaltungsgericht in der genannten Entscheidung die Auffassung vertreten habe, es komme "auf einen objektivierbaren Willen" an (Beschwerdebegründung S. 10).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 10.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14
    Eine solche Divergenz kann auch dann anzunehmen sein, wenn beide Entscheidungen auf der Grundlage von verschiedenen, aber inhaltsgleichen Rechtsnormen ergangen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 6 PB 10.03 - Buchholz 251.2 § 91 BlnPersVG Nr. 2 S. 1 f.).
  • BGH, 12.03.2013 - XI ZR 227/12

    Bankinsolvenz: Stundungswirkung eines von der Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14
    Maßgebend ist dabei der in § 63 Abs. 1 Nr. 10 LPersVG BB zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang, in den dieser hineingestellt ist, unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 u.a. - BVerfGE 8, 274 ; BGH, Urteil vom 12. März 2013 - XI ZR 227/12 - BGHZ 197, 21 Rn. 21; BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 82/06 - AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn).
  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Auszug aus BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9 und vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 82/06

    Mitbestimmung bei Wegfall betrieblicher Leistungsprämien

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14
    Maßgebend ist dabei der in § 63 Abs. 1 Nr. 10 LPersVG BB zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang, in den dieser hineingestellt ist, unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 u.a. - BVerfGE 8, 274 ; BGH, Urteil vom 12. März 2013 - XI ZR 227/12 - BGHZ 197, 21 Rn. 21; BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 82/06 - AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn).
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