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   BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14   

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BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14 (https://dejure.org/2015,19601)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2015 - 5 PB 9.14 (https://dejure.org/2015,19601)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 (https://dejure.org/2015,19601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Beweiserhebung zum Einsatz von Fachkräften für Lagerlogistik auf andere Dienstposten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
    c) Den Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrüge genügt es ebenfalls nicht, wenn die Beteiligte zu 1 vorträgt, die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts, "es sei unerheblich, welche Tätigkeiten im Einzelnen auf den jeweiligen Arbeitsplätzen anfallen bzw. welche Tätigkeitsinhalte die jeweiligen Arbeitsplätze haben", weiche von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab und dazu beispielhaft auf die Beschlüsse vom 11. März 2008 - 6 PB 16.07 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30) und vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 - (BVerwGE 124, 292) verweist (Beschwerdebegründung S. 6).

    d) Der Beteiligte zu 2 ist der Auffassung, der angefochtene Beschluss weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 - (BVerwGE 124, 292 ) und vom 24. Mai 2012 - 6 PB 5.12 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 45) ab, weil das Oberverwaltungsgericht angenommen habe, "die Beschäftigung einer kfm.

  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZN 842/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
    Rügt der Beschwerdeführer das Übergehen eines Vortrags, muss er konkret und im Einzelnen schlüssig dartun, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen die Vorinstanz übergangen haben soll (vgl. BAG, Beschluss vom 5. November 2008 - 5 AZN 842/08 - NJW 2009, 461 m.w.N.).
  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
    Da ein Gehörsverstoß nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (vgl. BAG, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - BAGE 128, 13 ).Gemessen daran genügen die Rügen der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs den Begründungsanforderungen nicht.
  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).
  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 838/08

    Ermittlung des Gedingelohns

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
    a) Soweit die Beteiligte zu 1 eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Februar 2010 (6 AZR 838/08) rügt, kann dies den Nichtzulassungsgrund der Abweichung schon deshalb nicht begründen, weil Entscheidungen dieses Gerichts im verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht divergenzfähig sind.
  • BVerwG, 24.05.2012 - 6 PB 5.12

    Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; ausbildungsadäquater Arbeitsplatz;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
    d) Der Beteiligte zu 2 ist der Auffassung, der angefochtene Beschluss weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 - (BVerwGE 124, 292 ) und vom 24. Mai 2012 - 6 PB 5.12 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 45) ab, weil das Oberverwaltungsgericht angenommen habe, "die Beschäftigung einer kfm.
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 464/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - Übertragung medizinischer

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
    Grundsätzlich muss auch dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (vgl. BAG, Urteil vom 20. Juni 2012 - 4 AZR 464/10 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2015 - 5 PB 5.14

    Begriff der überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 22. Januar 2015 - 5 PB 5.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
    c) Den Anforderungen an die Begründung einer Divergenzrüge genügt es ebenfalls nicht, wenn die Beteiligte zu 1 vorträgt, die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts, "es sei unerheblich, welche Tätigkeiten im Einzelnen auf den jeweiligen Arbeitsplätzen anfallen bzw. welche Tätigkeitsinhalte die jeweiligen Arbeitsplätze haben", weiche von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab und dazu beispielhaft auf die Beschlüsse vom 11. März 2008 - 6 PB 16.07 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30) und vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 - (BVerwGE 124, 292) verweist (Beschwerdebegründung S. 6).
  • BVerwG, 27.10.2014 - 3 B 40.14

    Vermögenszuordnungsrecht; Veräußerung eines Grundstücks; Erlös; erzielbarer

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 9.14
    Zwar wird dieses Recht verletzt, wenn ein Gericht überzogene Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens eines Beteiligten stellt und sich dadurch einer sachlichen Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten entzieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 3 B 40.14 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 91 Rn. 4).
  • BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit

  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch;

    Da eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur erfolgreich sein kann, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 5 PB 2.19

    Rügepräklusion im Kostenfreistellungsverfahren

    Da ein Gehörsverstoß nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Mit Blick auf die Beweisaufnahme lässt das Beschwerdevorbringen nicht erkennen, dass der Antragsteller im vorinstanzlichen Verfahren alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hätte, um sich bezüglich der insoweit vermissten weiteren Sachaufklärung durch das Oberverwaltungsgericht Gehör zu verschaffen (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20

    Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an

    Da eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur erfolgreich sein kann, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18

    Personalvertretungssachen - und der übergangene Beweisantrag

    Da ein Gehörsverstoß nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, sich Gehör zu verschaffen, muss in der Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch substantiiert und nachvollziehbar aufgezeigt werden, dass diesem Gebot Rechnung getragen wurde bzw. dass insoweit keine zumutbare Möglichkeit bestand (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

    Rügt der Beschwerdeführer - wie hier - das Übergehen eines Vortrags, muss er konkret im Einzelnen schlüssig dartun, welches wesentliche und entscheidungserhebliche Vorbringen die Vorinstanz übergangen haben soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 5 PB 9.14 - juris Rn. 3; BAG, Beschluss vom 5. November 2008 - 5 AZN 842/08 - NJW 2009, 461 m.w.N.).
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