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   BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12   

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BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12 (https://dejure.org/2013,2158)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2013 - 5 PKH 13.12 (https://dejure.org/2013,2158)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 5 PKH 13.12 (https://dejure.org/2013,2158)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 Nr 4 RuStAG, § 8 Abs 2 RuStAG, § 10 Abs 1 RuStAG
    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit; Härtefall

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bzgl. Übertragbarkeit der Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung auf die Ermessenseinbürgerung

  • rewis.io

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit; Härtefall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bzgl. Übertragbarkeit der Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung auf die Ermessenseinbürgerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12

    Verfahrensfehler; nicht ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Gebot, sich von einem

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
    Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten als Rechtsanwältin für die beabsichtigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28. Juni 2012, über den der Senat zu befinden hat (vgl. Beschluss vom 30. Juli 2012 - BVerwG 5 PKH 8.12 - juris Rn. 1 m.w.N.), hat keinen Erfolg.

    Die Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs lässt das Vorliegen des Zulassungsgrundes nicht in groben Zügen erkennen (vgl. Beschluss vom 30. Juli 2012 a.a.O. Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.09.1994 - 11 PKH 4.94

    Bundesausbildungsförderung - Erhöhung der monatlichen Mindestrückzahlungsraten -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
    Es ist auch unter Berücksichtigung der Antragsbegründung vom 3. September 2012 (siehe zu deren Erforderlichkeit im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren bei einem anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer: Beschluss vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16 S. 3) nicht ersichtlich, dass die dort als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage diese Voraussetzungen erfüllt.
  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung;

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die selbständige Unterhaltsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist (stRspr, siehe z.B. Urteile vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 16.98 - BVerwGE 109, 142 = Buchholz 130 § 8 StAG Nr. 54 S. 2 und vom 27. Mai 2010 - BVerwG 5 C 8.09 - Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 6 Rn. 24 sowie Beschluss vom 8. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 58.08 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4 Rn. 7).
  • BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die selbständige Unterhaltsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist (stRspr, siehe z.B. Urteile vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 16.98 - BVerwGE 109, 142 = Buchholz 130 § 8 StAG Nr. 54 S. 2 und vom 27. Mai 2010 - BVerwG 5 C 8.09 - Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 6 Rn. 24 sowie Beschluss vom 8. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 58.08 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4 Rn. 7).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
    Der Sache nach soll damit geklärt werden, ob die zur Anspruchseinbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 StAG vorausgesetzte Zurechnungszusammenhang durch Zeitablauf entfallen kann (siehe insoweit: Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 5 C 22.08 - BVerwGE 133, 153 = Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 5 jeweils Rn. 26 ff.), auf die Ermessenseinbürgerung nach § 8 Abs. 1 StAG übertragbar ist.
  • BVerwG, 27.07.2011 - 8 PKH 4.11

    Entscheidung über die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
    Zwar ist das Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über diesen Antrag als Prozessgericht im Sinne des § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ZPO zuständig (Beschluss vom 27. Juli 2011 - BVerwG 8 PKH 4.11 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11

    Auslegung der Härtefallklausel im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Erlass

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und im Interesse der Einheit und der Fortbildung des Rechts geboten ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein besonderer Härtefall im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein muss und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen wird und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden kann (Urteil vom 20. März 2012 - BVerwG 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 39).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Auszug aus BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die selbständige Unterhaltsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist (stRspr, siehe z.B. Urteile vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 16.98 - BVerwGE 109, 142 = Buchholz 130 § 8 StAG Nr. 54 S. 2 und vom 27. Mai 2010 - BVerwG 5 C 8.09 - Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 6 Rn. 24 sowie Beschluss vom 8. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 58.08 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4 Rn. 7).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 23.14

    Angehörige (im Ausland); Anspruchseinbürgerung; Einbürgerung;

    Bei der Einfügung der Regelung, in welchem Umfange der Lebensunterhalt bei der (erleichterten) Anspruchseinbürgerung gesichert sein soll, hat der Gesetzgeber die heute in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG vorgenommene Beschränkung auf Leistungen der steuerfinanzierten Grundsicherung, die - außer in Fällen einer außergewöhnlichen Notlage (§ 24 SGB XII) - einen Inlandsaufenthalt voraussetzen, gerade nicht in § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG übernommen, sondern an der ursprünglichen Regelung festgehalten (s.a. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 5 PKH 13.12).

    Das vorliegende Verfahren gibt dabei keinen Anlass, die Voraussetzungen und möglichen Anwendungsfälle dieser Ausnahmeregelung (s. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 39 und Beschluss vom 6. Februar 2013 - 5 PKH 13.12) weiter zu konkretisieren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2021 - 19 A 1384/19

    Durchführung eines Entlassungsverfahrens mit anschließender Behördenentscheidung

    BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 5 PKH 13.12 -, juris, Rn. 6 m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 11. November 2015 - 19 A 135/13 -, juris, Rn. 34.

    BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 -, BVerwGE 142, 145, juris, Rn. 39, und Beschluss vom 6. Februar 2013, a. a. O., Rn. 7; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 11. Juni 2009 - OVG 5 M 30.08 -, juris, Rn. 2 m. w. N.

  • VG Hannover, 26.06.2014 - 10 A 5640/12

    Einbürgerung; Ermittlung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Freibetrag

    Ausgangspunkt für die Berechnung des zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Einbürgerungsbewerbers notwendigen Bedarfs sind die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II), die grundsätzlich auch im Rahmen der Ermessenseinbürgerung nach § 8 Abs. 1 StAG den Maßstab dafür bieten, ob der Ausländer sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist (BVerwG, Beschl. v. 06.02.2013 - 5 PKH 13/12 - juris).

    Zwar gehört die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einbürgerungsbewerbers im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 06.02.2013, a.a.O.).

    Dabei ist es - anders als bei der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG - im Rahmen von § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG ohne Belang, ob zwischen einem vom Ausländer zu verantwortenden Verhalten und dessen Unfähigkeit, sich und seine Angehörigen zu ernähren, ein objektiver Zurechnungszusammenhang besteht (BVerwG, Beschl. v. 06.02.2013, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2024 - 19 A 154/23

    Härtefall Unterhaltssicherung Pflegegeld Familieneinheit

    BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 5 PKH 13.12 -, juris, Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 -, BVerwGE 142, 145, juris, Rn. 39, sowie Beschluss vom 6. Februar 2013, a. a. O., Rn. 6 f.; OVG NRW, Urteil vom 24. Juli 2013 - 19 A 1974/11 -, juris, Rn. 47, sowie Beschlüsse vom 8. Dezember 2023 - 19 E 845/23 -, juris, Rn. 16, vom 24. Juni 2022 - 19 E 25/22 -, juris, Rn. 7, und vom 19. Mai 2021 - 19 A 1384/19 -, juris, Rn. 70.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15

    Anspruch (hier: eines Irakers) auf Einbürgerung trotz Sozialleistungsbezugs

    Eine "besondere Härte" muss durch atypische Umstände des Einzelfalles bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 5 PKH 13/12 -, juris Rn. 7).
  • VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16

    Herstellung einer familieneinheitlichen Staatsbürgerschaft

    § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG weicht davon ab und verlangt allgemein und ohne Einschränkung, dass der Ausländer sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist (BVerwG, Beschluss vom 06.02.2013 - 5 PKH 13/12 -, juris).

    Ob zwischen einem vom Ausländer zu verantwortenden Verhalten und dessen Unfähigkeit, sich und seine Angehörigen zu ernähren, ein objektiver Zurechnungszusammenhang besteht, ist im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG ohne Belang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.02.2013, a.a.O.).

    Ein besonderer Härtefall im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.02.2013, a.a.O. und Urteil vom 20.03.2012 - 5 C 5.11 , juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2013 - 4 LB 14/12

    Ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung; Wechsel des Aufenthaltszwecks nach

    Die selbständige Unterhaltsfähigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG gehört zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist; ein besonderer Härtefall i.S.v. § 8 Abs. 2 StAG, bei dem von der Voraussetzung der selbständigen Unterhaltssicherung abgesehen werden kann, muss durch atypische Einzelfallgesichtspunkte bedingt sein (std. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschl. - 5 PKH 13/12 - v. 06.02.2013 m.w.N., Juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12

    Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG aufgrund der Stellung als jüdischer

    Ob zwischen einem vom Ausländer zu verantwortenden Verhalten und dessen Unfähigkeit, sich und seine Angehörigen zu ernähren, ein objektiver Zurechnungszusammenhang besteht, ist im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG - im Unterschied zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG - ohne Belang (st. Rspr. des BVerwG, vgl. jüngst Beschl. v. 6. Februar 2013 - 5 PKH 13/12 -, juris Rdnr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 19 A 1974/11

    Ablehnung eines Antrags auf Einbürgerung mangels Sicherung des Lebensunterhalts

    BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 5 PKH 13/12 -, juris, Rdn. 6 m. w. N.

    BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2013, a. a. O., Rdn. 6.

  • OVG Hamburg, 08.12.2021 - 5 Bf 385/19

    Einbürgerung: Darlegungs- und Beweislast; Bedingung für die Entlassung aus der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die selbständige Unterhaltsfähigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist (BVerwG, Beschl. v. 6.2.2013, 5 PKH 13/12, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Ein besonderer Härtefall muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein, gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (BVerwG, Beschl. v. 6.2.2013, 5 PKH 13/12, juris Rn. 7; Urt. v. 20.3.2012, 5 C 5/11, BVerwGE 142, 145, juris Rn. 39 m.w.N.).

  • VG München, 06.04.2016 - M 25 K 15.4386

    Staatenlose Palästinenserin

  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 5 C 17.1118

    Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2023 - 19 E 845/23

    Einbürgerung; Unterhaltsfähigkeit; Sozialleistungsbezug; Vertretenmüssen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 10 A 10999/20

    Anfechtung einer Stadtratswahl; Einlegungszuständigkeit für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2014 - 19 E 1189/14

    Berücksichtigung der Tilgungsreife von Strafverurteilungen bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 1167/14

    Recht auf Einbürgerung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 19 A 135/13

    Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzungen für einen

  • VG Neustadt, 07.09.2022 - 5 K 63/22

    Einbürgerung eines US-Bürgers; doppelte Staatsbürgerschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2022 - 19 E 25/22

    Eingliederung und Einbürgerung von Flüchtlingen i.R.d. Ermessens und

  • VG Berlin, 12.07.2017 - 2 K 412.16

    Einbürgerung eines bosnisch-herzegowinischen minderjährigen Staatsangehörigen;

  • VG Hannover, 17.10.2014 - 10 A 11537/14

    Einbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Soll-Einbürgerung; Straftat;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2022 - 19 A 959/21
  • VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690

    Einbürgerung eines heimatlosen Ausländers

  • VG Ansbach, 05.06.2014 - AN 4 K 13.01856

    Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG

  • VG Köln, 16.07.2014 - 10 K 6575/13

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei Leistungsbezug nach dem SGB XII

  • VG Berlin, 17.09.2020 - 2 K 75.18
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