Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.06.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97   

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BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97 (https://dejure.org/1997,4921)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1997 - 5 PKH 2.97 (https://dejure.org/1997,4921)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1997 - 5 PKH 2.97 (https://dejure.org/1997,4921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit über den Beginn der Sozialhilfe - Voraussetzungen des "Bekanntwerdens" eines Sozialhilfefalls - Ausreichen eines glaubwürdigen mündlichen Vorbringens - Wegfall des Anspruchs infolge Erhalten einer Verwandtennothilfe - Durchführung eines vereinfachten Verfahrens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine zwischenzeitliche (zwischen Bekanntwerden des Sozialhilfefalles und Entscheidung des Sozialhilfeträgers eingetretene) Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter den Sozialhilfeanspruch u.a. dann nicht entfallen läßt, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 96, 152 [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]m.w.N.).

    Geklärt ist auch, daß der Hilfesuchende sich auf eine Zeitspanne des Zuwartens nach Antragseingang bis zur Entscheidung des Sozialhilfeträgers dann nicht verweisen lassen muß, wenn der Bedarf seiner Art nach unaufschiebbar ist, wie dies in aller Regel bei Regelsatzleistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt der Fall ist (vgl. BVerwGE 96, 152 [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]).

    Vorausgesetzt ist jedoch dabei immer, daß der auf die Bewilligung von Regelsatzleistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt gerichtete Antrag die Notlage in einer die Anforderungen des § 5 BSHG erfüllenden Weise erkennen läßt (vgl. BVerwGE 96, 152 [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]).

    Über eine Bedarfsdeckung im Wege der Hilfe Dritter, die vor dem Zeitpunkt des § 5 BSHG stattgefunden hat, kann daher nicht hinweggesehen werden; sie schließt den Sozialhilfeanspruch aus (vgl. BVerwGE 96, 152 [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92] m.w.N.).

  • BVerwG, 09.11.1976 - 5 B 080.76

    Notwendigkeit eines bestimmten Klageantrags - Pflicht zu umfassender Prüfung und

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen, unter denen von einem "Bekanntwerden" des Sozialhilfefalls im Sinne von § 5 BSHG gesprochen werden kann, geklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1976 - BVerwG 5 B 080.76 - <DÖV 1977, 334> sowie Urteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 96.81 - ): Dem Sozialhilfeträger wird nicht angesonnen, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen".

    Auch ein entscheidungserheblicher Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz von dem von den Klägern bezeichneten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1976 - BVerwG 5 B 080.76 - (DÖV 1977, 334 = FEVS Bd. 25, 133) abgewichen wäre, ist nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97
    Denn das Gericht hat das Vorbringen der Kläger zur Kenntnis genommen, es aber aus sozialverfahrensrechtlichen Gründen außer acht gelassen (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97
    Derartige spät gestellte Beweisanträge hindern jedoch das Berufungsgericht nicht grundsätzlich an einer Durchführung des vereinfachten Verfahrens, sondern zwingen es nur, den Berufungsführer durch eine erneute Anhörungsmitteilung auf das unverändert beabsichtigte Verfahren und damit darauf hinzuweisen, daß das Gericht seinen Beweisanträgen nicht durch förmliche Beweisbeschlüsse nachgehen werde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - ).
  • BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 96.81

    Sozialhilfeleistungen - Verzinsung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen, unter denen von einem "Bekanntwerden" des Sozialhilfefalls im Sinne von § 5 BSHG gesprochen werden kann, geklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. November 1976 - BVerwG 5 B 080.76 - <DÖV 1977, 334> sowie Urteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 96.81 - ): Dem Sozialhilfeträger wird nicht angesonnen, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen".
  • BVerwG, 24.11.1994 - 8 B 176.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97
    Im Rahmen des § 130 a VwGO bedarf es nämlich nicht zwingend einer Vorabentscheidung über einen gestellten Beweisantrag; vielmehr genügt es, wenn aus den Entscheidungsgründen des Beschlusses ersichtlich ist, daß das Berufungsgericht - wenn es an einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung festhält - die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und ihre Beweisanträge vorher auf ihre Rechtserheblichkeit geprüft hat (BVerwG, Beschluß vom 24. November 1994 - BVerwG 8 B 176.94 - ).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97
    Derartige spät gestellte Beweisanträge hindern jedoch das Berufungsgericht nicht grundsätzlich an einer Durchführung des vereinfachten Verfahrens, sondern zwingen es nur, den Berufungsführer durch eine erneute Anhörungsmitteilung auf das unverändert beabsichtigte Verfahren und damit darauf hinzuweisen, daß das Gericht seinen Beweisanträgen nicht durch förmliche Beweisbeschlüsse nachgehen werde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - ).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1997 - 5 PKH 2.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für den Umfang der Verpflichtung zur Sachaufklärung nach § 86 VwGO die materiellrechtliche Auffassung des Tatsachengerichts maßgebend (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - L 1 SO 8/10

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einsetzen der Sozialhilfe -

    Abzustellen ist auf alle Besonderheiten des Einzelfalls (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 21.04.1997 - 5 PKH 2/97, Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98

    Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 080.76 -, FEVS 25, 133, 135; Beschluss vom 21. April 1997 - 5 PKH 2.97 -, Buchholz, 436.0 § 5 Nr. 15.

    BVerwG, Beschluss vom 21. April 1997 - 5 PKH 2.97 -, a.a.O., und Urteil vom 8. Juli 1982 - 5 C 96.81 -, FEVS 31, 441, 445 f.

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21. April 1997 - 5 PKH 2.97 -, a.a.O.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - L 9 AS 36/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Im Übrigen liegt die für das Einsetzen der Sozialhilfe erforderliche Kenntnis bereits dann vor, wenn der Sozialhilfeträger Kenntnis von dem Bedarfsfall als solchem hat (vgl. BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R -, juris Rn. 21); von einem "Bekanntwerden" im Sinne von § 18 Abs. 1 SGB XII, § 5 Abs. 1 BSHG kann nicht erst dann ausgegangen werden, wenn dem Sozialhilfeträger alle Voraussetzungen tatsächlicher Art entscheidungsreif bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.04.1997 - 5 PKH 2.97 -, juris Rn. 2).
  • VG Göttingen, 08.09.2005 - 2 A 257/04

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung einer Kraftfahrzeugs

    - 5 PKH 2.97 -, Buchholz, 436.0 § 5 Nr. 15).

    So liegt eine Kenntnis auch dann vor, wenn noch Anspruchsvoraussetzungen vom Hilfe Suchenden durch Vorlage von Urkunden und anderer Beweismittel nachzuweisen sind ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.04.1997 - 5 PKH 2.97 -, a.a.O., und Urteil vom 08.07.1982 - 5 C 96.81 -, FEVS 31, 441, 445 f.).

    Hierfür kann auch allein mündliches Vorbringen eines Hilfe Suchenden, somit auch ein Telefonat genügen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21.04.1997 - 5 PKH 2.97 -, a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 06.03.2013 - L 8 SO 4/10
    Es genügt für das "Bekanntwerden" des Sozialhilfefalls, dass die Notwendigkeit der Hilfe dargetan oder sonst wie erkennbar ist (BSG, Urteil vom 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R - juris RdNr. 18; Urteil vom 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R - juris RdNr. 23; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 21.04.1997 - 5 PKH 2/97 - juris RdNr. 2; Beschluss vom 09.11.1976 - V B 80.76 - juris RdNr. 5).

    Die weitere Sachverhaltsermittlung obliegt dann nach § 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) dem Sozialhilfeträger, ohne dass ihm jedoch angesonnen wird, die Notwendigkeit der Hilfe zu "erahnen" (BVerwG, Beschluss vom 09.11.1976 - V B 80.76 - juris RdNr. 5; Beschluss vom 21.04.1997 - 5 PKH 2/97 - juris RdNr. 2).

  • VG Düsseldorf, 02.04.2004 - 13 K 5630/02

    Anspruch des Trägers eines geronto-psychiatrischen Altenheims und Pflegeheims

    "„Bekanntwerden" im Sinne von § 5 BSHG bedeutet, dass die Notwendigkeit der Hilfe vom Antragsteller dargetan ist oder sonst konkrete Anhaltspunkte hierfür erkennbar sind; erforderlich ist die Kenntnis sämtlicher Voraussetzungen der Leistungspflicht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1997 - 5 PKH 2/97-, Buchholz, 436.0, § 5 BSHG Nr. 15; OVG NRW, Urteil vom 6. September 1999 - 22 A 387/97 -, NWVBl. 2000, 192.

    Hierfür kann auch mündliches Vorbringen eines Hilfe Suchenden genügen, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21. April 1997, a. a. O..

  • BVerwG, 11.02.2009 - 3 PKH 1.09

    Der Antrag der Kläger, ihnen für die Durchführung des beabsichtigten

    Hierzu darf sie den Antragsteller auffordern, sich rechtzeitig zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu äußern (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I) sowie diesbezügliche Beweisurkunden vorzulegen (§ 65 Abs. 1 Nr. 3 SGB I; vgl. Beschluss vom 21. April 1997 BVerwG 5 PKH 2.97 Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 15 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133; Urteil vom 8. Juli 1982 - 5 C 96.81 -, Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 3 S. 5; Beschluss vom 21. April 1997 - 5 PKH 2.97 -, Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Anspruch auf eine rückwirkende

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1976 - V B 80.76 -, FEVS 25, 133; Urteil vom 8. Juli 1982 - 5 C 96.81 -, Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 3 S. 5; Beschluss vom 21. April 1997 - 5 PKH 2.97 -, Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 15.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 12 LB 2908/01

    Bindungswirkung; Einsetzen; Einsetzen der Sozialhilfe; Hilfe zur Pflege;

    Die Notwendigkeit weiterer Hilfe zu erahnen, wird dem Träger der Sozialhilfe dagegen nicht angesonnen (BVerwG, Beschl. v. 21.4. 1997 - BVerwG 5 PKH 2.97 -, Buchholz 436.0 § 5 BSHG Nr. 15 und Beschl. v. 9.11.1976 - BVerwG V B 080.76 -, DÖV 1977, 334).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 5 PKH 2.11
  • VG Arnsberg, 29.11.2004 - 5 K 2216/03

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen zwischen Sozialhilfeträgern; Aufenthalt der

  • VG Bayreuth, 25.04.2017 - B 5 K 14.769

    Kein Anspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation für eine Ausbildung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2009 - L 8 SO 20/08
  • VG Frankfurt/Oder, 28.12.2007 - 6 K 473/03

    Voraussetzung für die Gewährung nichtantragsgebundener Sozialhilfeleistungen

  • VG Göttingen, 25.02.2004 - 2 A 2318/02

    Hausrat; Möbel; Umzug; Unterstellkosten

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.1997 - 5 PKH 2.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23114
BVerwG, 17.06.1997 - 5 PKH 2.97 (https://dejure.org/1997,23114)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1997 - 5 PKH 2.97 (https://dejure.org/1997,23114)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 5 PKH 2.97 (https://dejure.org/1997,23114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,23114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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