Rechtsprechung
LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bussgeldsiegen.de
Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Verkehrsordnungswidrigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- EGMR, 28.04.2005 - 41604/98
Recht auf Achtung des Privatlebens und der Wohnung (Einsatz von Durchsuchungen …
Auszug aus LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15
Während jedenfalls bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (…Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495, in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411, im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h).Für die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Durchsuchungsmaßnahme spricht schließlich ganz besonders der Umstand, dass nach dem Akteninhalt hier (anders als im o.g. vom EGMR entschiedenen Fall - NJW 2006, 1495) keine realistischen anderweitigen Ermittlungsmöglichkeiten hinsichtlich der Fahreridentität bestanden.
Insbesondere sind auch die Anforderungen des EGMR aus seinem Urteil vom 20.04.2005 (NJW 2006, 1495) erfüllt.
- LG Tübingen, 29.12.2011 - 1 Qs 248/11
Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung und Beschlagnahme der Motorradkleidung zur …
Auszug aus LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15
Während jedenfalls bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (…Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495, in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411, im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h). - BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem OWi-Verfahren wegen eines …
Auszug aus LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15
Während jedenfalls bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (…Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495, in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411, im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h).
- BVerfG, 27.07.2007 - 2 BvR 254/07
Auszug aus LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15
Während jedenfalls bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (…Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495, in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411, im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h). - EGMR, 15.11.2011 - 43005/07
FRANK GMBH v. GERMANY
Auszug aus LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15
Während jedenfalls bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (…Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495, in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411, im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h). - LG Freiburg, 03.02.2014 - 3 Qs 9/14
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wohnungsdurchsuchung zwecks …
Auszug aus LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15
Während jedenfalls bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (…Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495, in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411, im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h). - AG Landau/Pfalz, 20.02.2001 - Gs 12/01
Auszug aus LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15
Während jedenfalls bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495, in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411, im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach juris - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h).
- LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16
Durchsuchung der Geschäftsräume und Fahrzeuge wegen …
Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (…Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben).Dies jedoch wäre mit der staatlichen Pflicht, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Verstöße dementsprechend auch zu ahnden, nicht zu vereinbaren (so bereits Beschl. d. Kammer v. 21.09.2015, 5 Qs 345/15).