Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2018 - 5 Qs 58/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StGB § 44 Abs. 1, § 69; StPO § 111a
"Bedeutender Fremdschaden" i. S. d. 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB erst ab 2500 EUR? - entgegen BayObLG, BeckRS 2019, 38522 - RA Kotz
Verkehrsunfallflucht - Fahrerlaubnisentziehung - bedeutender Fremdschaden
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unfallflucht - Sachschaden von mindestens EUR 2.500 netto Voraussetzung
- motzenbaecker-adam.de (Kurzinformation)
Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Unfallflucht setzt Sachschaden in Höhe von mindestens 2.500 EUR voraus
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unfallflucht nicht gleich Unfallflucht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unfallflucht: Entzug der Fahrerlaubnis setzt Sachschaden von mindestens 2.500 EUR netto voraus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Unfallflucht setzt Sachschaden in Höhe von mindestens 2.500 EUR netto voraus - Sachschaden von bedeutendem Wert im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ab Betrag von 2.500 EUR netto
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 15.06.2018 - 51 Cs 709 Js 104473/18
- LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2018 - 5 Qs 58/18
Papierfundstellen
- NZV 2020, 55
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19
Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug
Die im Verfahren über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis der Angeklagten durch die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth getroffene Entscheidung (Beschluss vom 05.11.2018 - 5 Qs 69/18), die in der Begründung im wesentlichen den veröffentlichten Beschlüssen dieser Strafkammer vom 28.08.2018 (5 Qs 58/18, VD 2018, 276) und vom 12.11.2018 (5 Qs 73/18, StRR 2019, Nr. 1, 4) entspricht, gibt keinen Anlass zur abschließenden Entscheidung über eine darüber hinausgehende Wertgrenze.
Rechtsprechung
LG Mannheim, 15.11.2018 - 5 Qs 58/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Strafbefehlsverfahren, Auswahl, Entpflichtung
- Wolters Kluwer
Beiordnung eines von einem Angeklagten gewünschten Verteidigers als Pflichtverteidiger für das Strafbefehlsverfahren
- strafrechtsiegen.de
Pflichtverteidigerbeiordnung im Strafbefehlsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtverteidiger: Wenn der Angeklagte im Strafbefehlsverfahren zur Pflichtverteidigerbestellung nicht angehört wird