Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 05.12.2019 - 5 Qs 73/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, bedeutender Fremdschaden, Schadenshöhe
- IWW
- BAYERN | RECHT
StGB § 69 Abs. 2 Nr. 3; StPO § 473
Ein bedeutender Fremdschaden liegt ab einem Betrag von 2.500,00 EUR netto vor - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unfallflucht, Grenze für Fahrerlaubnisentziehung (erst) bei 2.500 EUR
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 02.10.2019 - 54 Cs 702 Js 105103/19
- LG Nürnberg-Fürth, 05.12.2019 - 5 Qs 73/19
Wird zitiert von ...
- AG Duisburg, 27.10.2020 - 204 Gs 146/20
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fremdschaden, Grenze
So sind beispielsweise die Preise für ein Standard-Bergungsfahrzeug zum Abtransport von liegen gebliebenen PKWs bis 7, 49 t zwischen den Jahren 2006 und 2016 um 35, 5% angestiegen (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 05. Dezember 2019 - 5 Qs 73/19 -, Rn. 7, juris, mit entsprechenden Quellen).