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   OLG Hamm, 05.11.2013 - III-5 RBs 153/13   

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OLG Hamm, 05.11.2013 - III-5 RBs 153/13 (https://dejure.org/2013,34006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2013 - III-5 RBs 153/13 (https://dejure.org/2013,34006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2013 - III-5 RBs 153/13 (https://dejure.org/2013,34006)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    StVO § 3; StVO § 21
    Mitfahrendes Kind; Sicherung

  • Burhoff online

    Kleinkind, Anschnallpflicht, Sicherheitsgurt, eigenmächtiges Abschnallen

  • openjur.de

    Haftung und Kontrollpflicht des Kfz-Führers für das (selbstständige) Abschnallen eines Kindes während der Fahrt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Haftung und Kontrollpflicht des Kfz-Führers für das (selbstständige) Abschnallen eines Kindes während der Fahrt

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kindersicherung im Kfz durch den Kfz-Führer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwachungspflichten eines Kfz-Führers bezüglich des selbständigen Abschnallens eines Kindes während der Fahrt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anschnallpflicht von Kindern während der Fahrt - Kontrollpflicht des Fahrers

  • kanzlei-heskamp.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 3
    Überwachungspflichten eines Kfz-Führers bezüglich des selbständigen Abschnallens eines Kindes während der Fahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Kontrollpflicht des Fahrers hinsichtlich des Abschnallens eines Kindes

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anschnallen!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Notfalls mit Nanny

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn sich das Kind während der Autofahrt abschnallt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Haftung und Kontrollpflicht des Autofahrers - Sicherung von mitfahrenden Kindern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu abgeschnallten Kleinkindern - Kontrolle während der gesamten Fahrt nötig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den Kraftfahrzeugführer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kfz-Führer hat dafür Sorge zu tragen, dass ein im Kfz befördertes Kind vorschriftsmäßig gesichert ist und es auch bleibt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den Kraftfahrzeugführer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vierjährige schnallt sich im Auto ab - Der Vater und Fahrer muss Geldbuße zahlen, weil er die Sicherung nicht kontrollierte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eltern müssen angeschnalltes Kleinkind kontrollieren

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kind schnallt sich ab - Geldbuße für den Kraftfahrzeugführer

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten eines Autofahrers bei Mitnahme von Kindern

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zur Kontrollpflicht des Fahrers hinsichtlich des Abschnallens eines Kindes

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeitenverfahren - PKW-Fahrer muss darauf achten, dass ein befördertes 4-jähriges Kind während der Fahrt vorschriftsmäßig gesichert ist und bleibt

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Kinder im Auto: Besondere Pflichten für die Eltern

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zur Kasse gebeten: Kind schnallt sich während der Fahrt ab

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kinder noch angeschnallt? Ständige Überwachung während der Fahrt erforderlich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Eltern aufgepasst: Anschnallpflicht gilt auch im Kindersitz!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Autofahrer haftet für abgeschnalltes Kind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anschnallpflicht im Kindersitz - regelmäßige Kontrolle erforderlich

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrer muss während der gesamten Fahrt auf vorschriftsmäßige Sicherung von Kindern im Fahrzeug achten - Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den Kraftfahrzeugführer gerechtfertigt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kind schnallt sich während der Fahrt ab: Geldbuße für Autofahrer

Besprechungen u.ä. (2)

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Sorgfaltspflichten eines Autofahrers bei Mitnahme von Kindern

  • lachner-vonlaufenberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Hamm empfiehlt Eltern das Meiden von Autobahnen und Schnellstraßen

Verfahrensgang

  • AG Marl - 8 OWi 349/13
  • OLG Hamm, 05.11.2013 - III-5 RBs 153/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 59
  • NZV 2015, 199
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Köln, 14.03.2005 - 809 OWi 723/04

    Wer antiautoritär erzieht, darf nicht auf der Autobahn fahren

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Jeder Fahrer ist daher verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und auch bleibt (AG Köln, NZV 05, 598).

    Denn im Falle der Nichtsicherung bzw. einer Verletzung der Anschnallpflicht kann es aufgrund des leichten Gewichtes eines Kindes bei Kollisionen, starkem Abbremsen, Ausweichmanövern oder Kurvenfahrten zu erheblichem Umher- oder sogar Herausschleudern des Kindes mit schwerstwiegenden Gesundheitsfolgen für das Kind kommen (so bereits: AG Köln, NZV 2005, 598, 599).

    Darüber hinaus besteht das Risiko, dass das Kind hierbei auch gegen den Führer des Kfz geschleudert wird, was wiederum die Gefahr in sich birgt, dass dieser die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und es zu gravierenden Unfallfolgen kommen kann, in die (auch) andere Verkehrsteilnehmer verwickelt werden können (so auch bereits: AG Köln, NZV 2005, 598, 599).

    Schon ein Kind in diesem Alter ist regelmäßig auch in der Lage, das ausgesprochene Verbot, sich während der gesamten Fahrt abzuschnallen, zu verstehen, zu akzeptieren und zu befolgen (vgl. dazu auch: AG Köln, NZV 2005, 598, 599 für fast neunjähriges Kind).

  • OLG Hamm, 21.06.1995 - 3 U 60/95

    Fürsorgepflicht des alkoholisierten Fahrzeugführers gegenüber den alkoholisierten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Zwar besteht grundsätzlich keine Fürsorgepflicht des Kfz-Führers in Bezug auf die Anschnallpflicht aus § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO gegenüber zur "Besetzung" gehörenden, im Kfz beförderten Personen, die selbst Normadressaten der Anschnallpflicht sind (vgl. dazu z.B.: BayObLG, Beschluss vom 27. August 1993 zu 2 ObOWi 280/93, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; KG Berlin, VRS 70, 469, 470; OLG Hamm, NZV 1996, 33).

    Etwas Anderes gilt indes gegenüber dem schutzwürdigen Personenkreis des § 3 Abs. 2a StVO (vgl. dazu: OLG Hamm, NZV 1996, 33 m.w.N.; Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., § 23 StVO Rn. 17), wozu ausdrücklich auch Kinder zählen.

    Gegenüber diesen Personen trifft den Kfz-Führer ausnahmsweise eine besondere Fürsorgepflicht (Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., § 23 StVO Rn. 17; OLG Frankfurt, VM 86, 6; OLG Hamm, NZV 1996, 33 - jeweils für betrunkene Mitfahrer; vgl. auch: KG Berlin, VRS 70, 469, 470, wonach eine bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Kfz-Führers für einen Verstoß gegen die Anschnallpflicht eines Mitfahrers nur bei Bestehen einer Garantenstellung mit Erfolgsabwendungspflicht in Betracht kommt).

  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 411/99

    Mitverschulden bei Nichtanlagen des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Unter "Fahrt" ist dabei der Gesamtvorgang der Benutzung des Kfz als Beförderungsmittel gemeint, wovon auch kurzzeitige verkehrsbedingte Fahrtunterbrechungen umfasst sind (BGH, NJW 2001, 1485, 1486; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 21a StVO Rn. 3 m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO, durch die Einführung einer Anschnallpflicht die Zahl der Verkehrstoten und (Schwer-) Verletzten zu senken (BGH, NJW 2001, 1485), wäre es schlechterdings unvereinbar, wenn man die Anschnall- bzw. Sicherungspflicht gerade in Bezug auf Kinder davon ausnehmen oder abschwächen wollte.

  • KG, 04.02.1986 - 3 Ws (B) 10/86

    Taxifahrer; Taxi; Fahrgast; Anschnallpflicht; Angeschnallt; Ordnungswidrigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Zwar besteht grundsätzlich keine Fürsorgepflicht des Kfz-Führers in Bezug auf die Anschnallpflicht aus § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO gegenüber zur "Besetzung" gehörenden, im Kfz beförderten Personen, die selbst Normadressaten der Anschnallpflicht sind (vgl. dazu z.B.: BayObLG, Beschluss vom 27. August 1993 zu 2 ObOWi 280/93, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; KG Berlin, VRS 70, 469, 470; OLG Hamm, NZV 1996, 33).

    Gegenüber diesen Personen trifft den Kfz-Führer ausnahmsweise eine besondere Fürsorgepflicht (Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., § 23 StVO Rn. 17; OLG Frankfurt, VM 86, 6; OLG Hamm, NZV 1996, 33 - jeweils für betrunkene Mitfahrer; vgl. auch: KG Berlin, VRS 70, 469, 470, wonach eine bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Kfz-Führers für einen Verstoß gegen die Anschnallpflicht eines Mitfahrers nur bei Bestehen einer Garantenstellung mit Erfolgsabwendungspflicht in Betracht kommt).

  • OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03

    Tateinheit bei Geschwindigkeitsverstoß und gleichzeitigem Fahren ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Daraus folgt, dass ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht während der gesamten Fahrt im Sinne einer Dauerordnungswidrigkeit zu behandeln ist (vgl. dazu: OLG Rostock, Urteil vom 27. August 2004 zu 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03, zitiert nach juris Rn. 11).

    5.Da auch die vom Amtsgericht ausgeurteilte Rechtsfolge der Geldbuße in Höhe von 40,- EUR, insbesondere unter Berücksichtigung der rechtlich zutreffenden Annahme tateinheitlicher Begehung der fahrlässigen Dauerordnungswidrigkeit nach §§ 21 Abs. 1a, 21a Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG und der fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung nach §§ 3 Abs. 3, 49 StVO, 24 StVG (vgl. dazu: OLG Rostock, Urteil vom 27. August 2004 zu 2 Ss (OWi) 19/03 I 37/03, zitiert nach juris Rn. 11), rechtlich nicht zu beanstanden ist, war nach alledem die (zugelassene) Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.

  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Der Betroffene hat danach alle Tatsachen, die den Verfahrensmangel begründen, so genau und vollständig anzugeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht das Vorliegen der verfahrenswidrigen Gehörsverweigerung allein anhand seiner auf Zulassung gerichteten Antrags- und Rechtsbeschwerdeschrift nachvollziehen kann (vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 14.02.2008 - 2 SsOWi 81/08 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensmangel beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (OLG Hamm, Beschluss vom 25.05.2005 - 2 SsOWi 335/05).
  • BayObLG, 27.08.1993 - 2 ObOWi 280/93

    Verpflichtung; Kfz-Führer; Anlegen; Sicherheitsgurt; Beifahrer; Beteiligung;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13
    Zwar besteht grundsätzlich keine Fürsorgepflicht des Kfz-Führers in Bezug auf die Anschnallpflicht aus § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO gegenüber zur "Besetzung" gehörenden, im Kfz beförderten Personen, die selbst Normadressaten der Anschnallpflicht sind (vgl. dazu z.B.: BayObLG, Beschluss vom 27. August 1993 zu 2 ObOWi 280/93, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; KG Berlin, VRS 70, 469, 470; OLG Hamm, NZV 1996, 33).
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